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Der digitale Euro – Anwendungsszenarien für Kommunen!

30. April 2025
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Das Eurosystem und allen voran die Europäische Zentralbank planen die Einführung des digitalen Euro. Frühestens ab 2026 kann dies für die Mitgliedsstaaten der EU Realität werden – und damit auch für die Kommunen. Damit die Einführung möglichst reibungslos funktioniert, werden innerhalb der EU neben dem Gesetzgebungsprozess sogenannte Anwendungsszenarien (Use Cases) diskutiert. Sie sollen die künftigen Zahlungsszenarien des digitalen Euro abbilden. Die Abbildung zeigt die Anwendungsszenarien des digitalen Euro, die von der EZB identifiziert wurden.

Eine häufige Bezahlart ist auch bei Kommunen der „Point of Sale“, der Ort des Leistungsbezugs. Diese Transaktionen können mit dem digitalen Euro sowohl online als auch offline durchgeführt werden. Benötigt werden dafür Terminals mit einem entsprechenden Abrechnungssystem. Die Zahlungen lassen sich über NFC-Technologie, mit QR-Code oder chipbasiert durchführen, beispielsweise an der Theater-, Museums- oder der Schwimmbadkasse. Die Zahlung mit dem digitalen Euro würde direkt von der Brieftasche (Wallet) der Bürgerin/des Bürgers oder der Käuferin/des Käufers an die Kasse des Theaters, Museums oder des Schwimmbads übertragen.

„Business initiated“ Zahlungen beziehen sich auf Transaktionen, die zwischen Unternehmen (B2B), öffentlichen Institutionen und Unternehmen (G2B) oder innerhalb der Behörden (G2G) stattfinden. Auch diese Transaktionen können über den digitalen Euro abgewickelt werden, indem das entsprechende Konto zur Abrechnung angegeben wird. Die Beitreibung der Marktgebühren ist ein Beispiel für die Bezahlung im Bereich von G2B, während die Investitionskostenzuschüsse vom Land unter die Regelung des G2G-Bezahlvorgangs fallen.

Im E-Government der Kommunen kann der digitale Euro für alle OZG-Leistungen, die digital über die Webseiten der Verwaltungen bzw. über einen Webshop beziehbar und abrechenbar sind, verwendet werden. Hierfür eignen sich auch Pay-by-Link, die Alias-Proxy-Funktion und die digitale Euro-Kontonummer (DEAN). Dies gilt auch für die Zahlungen von „Government-to-Person (G2P)“.

Der digitale Euro soll kostenfrei für die Bürger:innen der EU sein. Wie genau die Abrechnungsmodelle der Payment Service Provider aussehen werden, die den digitalen Euro Kommunen mit Dienstleistungen anbieten werden, ist noch nicht abzusehen. Allerdings beabsichtigt die EU, die Kosten zu deckeln, damit dieser nicht teurer wird als andere Bezahlverfahren.

In der neuen KGSt®-Publikation 5/2025 „Der digitale Euro. Grundlagen und Anwendungsszenarien für Kommunen“, die allen Interessierten zur Verfügung steht, werden mögliche Auswirkungen der geplanten digitalen Währung auf kommunale Verwaltungen und öffentliche Dienstleistungen beleuchtet.

Andrea Stertz

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Andrea Stertz ist Referentin im Programmbereich Finanzmanagement der KGSt.

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