DStGB mit neuem Positionspapier
Im Positionspapier des DStGB wird auf die immer weiter auseinander klaffende medizinische Versorgung hingewiesen. Während es in manchen Regionen Deutschlands eine Überversorgung gäbe, seien inzwischen ein Drittel alle Planungsbereiche unterversorgt. Gefordert wird deshalb: „Rechtsanspruch schaffen: Jeder eigenständigen Gemeinde eine Ärztin/einen Arzt.“ Es sei dabei die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, dies sicherzustellen. Anderenfalls solle der Gesetzgeber einen entsprechenden Rechtsanspruch zugunsten der Kommunen einführen.
Viele Maßnahmen gleichzeitig nötig
Zusätzlich fordert das aktuelle DStGB-Positionspapier eine Fülle von Maßnahmen, um dem Problem der medizinischen Unterversorgung in strukturschwachen Regionen zu begegnen.
So müsse das 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz weiter umgesetzt werden. Das Gesetz hat die Residenzpflicht für Ärzte abgeschafft, die bislang im Ort ihrer Praxis wohnen mussten. Es gibt laut Gesetz weniger Zulassungsbeschränkungen, dies alles müsse jetzt zügig umgesetzt werden
Kommunen sollten selbst aktiv werden
Die betroffenen Gemeinden sollten, zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, frühzeitige Aktionspläne bei der Schließung einer Hausarzt-Praxis treffen. Eine enge Kooperation mit umliegenden Gemeinden und dem Kreis wird gefordert, ebenso Stipendien für Studenten mit späterer Niederlassungspflicht oder auch der Ankauf von Immobilien für Arztpraxen.
Mehr Mobilität, höherer Stellenwert der Allgemeinmedizin
Mobilitätskonzepte - wie etwa Ärzte- oder Bürgerbusse - müssten laut DStGB-Positionspapier ebenfalls weiterentwickelt werden, der ÖPNV sollte zudem stärker auf die Sprechstunden der Ärzte abgestimmt werden.
In der universitären Ausbildung müsse dazu die Allgemeinmedizin einen höheren Stellenwert erhalten, für die hausärztliche Ausbildung sollten mehr Studenten ausgebildet werden. In Deutschland gäbe es zwar 38 medizinische Fakultäten, aber nur 22 Lehrstühle für Allgemeinmedizin.
Telemedizin etablieren
Der Bereich Telemedizin müsse zudem ebenso vorangebracht werden, noch bestehende Vorbehalte über Fernbehandlungen müssen ausgeräumt, die logistischen Möglichkeiten dafür geschaffen werden. Viele andere Länder wären hier – laut Positionspapier – bereits weiter als Deutschland. Der Gesetzgeber müsse deshalb das geplante E-Health-Gesetz noch 2014 auf den Weg bringen.
Ärztezentren fördern, Krankenhäuser einbeziehen
Mit jährlich rund 20 Millionen ambulanter Behandlungsfälle leisteten die Krankenhäuser heute schon einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Notfallversorgung. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen komme den Krankenhäusern hier jedoch künftig eine noch höhere Bedeutung zu, ebenso, wie der Bildung von Ärztezentren und Gemeinschaftspraxen.
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