Eine lange Reihe leerer Garderobenhaken an einer hellen Wand, nur an einem hängen ein Feuerwehrhelm und eine Einsatzjacke.
Freiwillige Feuerwehr in Not: Vier Aktive für ein Dorf, Pflichtdienst droht. Wie dramatisch der Personalmangel ist und was Kommunen jetzt tun können.
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Freiwillige Feuerwehr

Feuerwehr in Not: Wenn die Sirene heult und keiner kommt

Vier Feuerwehrleute für ein ganzes Dorf. Löschfahrzeuge, die mangels Personal stehen bleiben. Bürgermeister, die verzweifelt Freiwillige suchen und sogar Bürger zum Löschen verpflichten müssen. Für viele Gemeinden wird der Personalmangel in der Freiwilligen Feuerwehr zur Sicherheitsfrage. Wie dramatisch die Lage ist, warum selbst volle Jugendfeuerwehren das Problem nicht lösen und wie Kommunen ihre Feuerwehr noch retten können.

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus brennt. Sie wählen die 112, die Freiwillige Feuerwehr wird alarmiert, die Sirene heult. Doch das Fahrzeug bleibt im Gerätehaus. Nicht, weil der Motor kaputt ist. Nicht, weil der Tank leer ist. Sondern weil niemand da ist, der damit ausrücken kann.

Was wie ein Albtraum klingt, ist in einigen Gemeinden längst Realität. Mancherorts reicht das Personal kaum noch für einen vollständigen Löschtrupp, anderswo wird darüber diskutiert, Bürger gegen ihren Willen zum Feuerwehrdienst zu verpflichten.

Dabei geht es um weit mehr als ein paar fehlende Ehrenamtliche. Es geht um die Frage, ob Menschen im Notfall rechtzeitig Hilfe bekommen.

Großbrand in Thüringen: Bürgermeister warnt vor dem Ende der Freiwilligen Feuerwehr

Lehesten in Thüringen, eine Nacht im Oktober. Eine Maschinenhalle einer Agrargenossenschaft steht in Flammen. Der Schaden beträgt rund 500.000 Euro. Mehr als elf Feuerwehren müssen ausrücken, um den Großbrand unter Kontrolle zu bringen und ein Übergreifen der Flammen zu verhindern.

Der Großeinsatz hat politische Folgen.

Robert Geheeb, Bürgermeister der nahegelegenen Stadt Leutenberg, hält das System der Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum für überfordert. "Immer weniger Ehrenamtliche müssten immer mehr und immer schwierigere Einsätze bewältigen", erklärt er. 

Seine Forderung: Neue Mitarbeiter der Kommunalverwaltung sollen verpflichtet werden können, Mitglied der örtlichen Feuerwehr zu werden. Auch besonders brandgefährdete Betriebe, etwa Biogasanlagen, Recyclinghöfe oder landwirtschaftliche Unternehmen, sollen Personal für den Feuerwehrdienst bereitstellen. Zusätzlich fordert Geheeb einen hauptamtlichen Brandmeister für jede Kommune, der Verwaltung und Organisation der Feuerwehr übernimmt.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer in einer Gemeinde arbeitet oder besondere Brandrisiken verursacht, soll auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen.

Doch wie weit darf eine Kommune gehen? Und wie dramatisch muss die Lage werden, bevor aus freiwilligem Engagement staatlich verordneter Feuerwehrdienst wird? Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, wie ernst die Situation bereits ist.

Feuerwehr Hörlitz: Bei fast jedem zweiten Alarm blieb das Fahrzeug stehen

In Hörlitz, einem Ortsteil der brandenburgischen Gemeinde Schipkau, ist die Lage so dramatisch, dass Bürgermeister Thomas Nützsche öffentlich einen letzten Rettungsversuch unternimmt.

Gerade einmal vier aktive Feuerwehrleute gibt es noch in der Ortswehr.

Im Jahr 2025 konnte die Feuerwehr bei fast der Hälfte der Alarmierungen mangels Personal nicht ausrücken. Auch 2026 erreichte sie bei ihren bisherigen sechs Einsätzen fast nie die vorgeschriebene Sollstärke. Die Gemeinde warnt ganz offen vor einer Schließung zum Jahresende.

„Dieses Sicherheitsrisiko können wir nicht dauerhaft verantworten“, heißt es im öffentlichen Hilferuf des Bürgermeisters vom 8. Oktober 2026. Bis zum 15. November sollen sich neue Mitglieder melden, ausdrücklich auch Quereinsteiger und ehemalige Feuerwehrleute.

Zwar können benachbarte Feuerwehren alarmiert werden. Doch mit jeder wegfallenden Ortswehr verlängern sich möglicherweise die Anfahrtswege. Ob die Schutzziele trotzdem erreicht werden, hängt vom örtlichen Alarmplan und der Verfügbarkeit der Nachbarwehren ab.

Feuerwehr-Personalmangel: Wo die Retter bereits fehlen

Hörlitz ist kein Einzelfall, und die Probleme sehen überall anders aus.

Gröningen in Sachsen-Anhalt: Nur noch drei Atemschutzgeräteträger

Eine Verwaltungsvorlage der Verbandsgemeinde Westliche Börde dokumentiert einen alarmierenden Rückgang. 2022 hatte die Ortsfeuerwehr Gröningen noch 34 Mitglieder im aktiven Dienst, Anfang des vierten Quartals 2025 nur noch 20. Die Zahl einsatzbereiter Atemschutzgeräteträger sank im selben Zeitraum von acht auf drei.

Bei einem Alarm in einem Pflegeheim im Oktober 2025 rückten lediglich fünf Einsatzkräfte aus. Die Verwaltung sieht die Leistungsfähigkeit der Ortswehr nicht mehr als gesichert an. Nachbarfeuerwehren werden deshalb bei zahlreichen Einsatzarten von vornherein mit alarmiert.

Wangerooge in Niedersachsen: Feuerwehrleute müssen eingeflogen werden

Auf einer Nordseeinsel kann die nächste Feuerwehr nicht einfach über die Kreisstraße anrücken.

Im März 2026 verfügte die Freiwillige Feuerwehr Wangerooge nach Angaben des Kreisbrandmeisters über nur noch 26 aktive Einsatzkräfte. Das entsprach genau der vorgeschriebenen Mindestzahl. Viele junge Feuerwehrleute absolvieren ihre Ausbildung auf dem Festland und fehlen deshalb regelmäßig auf der Insel.

In Ferienzeiten werden deshalb zusätzliche Einsatzkräfte vom Festland eingeflogen und untergebracht. Nach Angaben des Gemeindebrandmeisters kostet das rund 1.500 Euro pro Wochenende. Die Einführung einer Pflichtfeuerwehr ist erneut im Gespräch.

Ziesendorf in Mecklenburg-Vorpommern: Fast die komplette Feuerwehr verweigert den Dienst

Dass nicht nur die Demografie eine Feuerwehr lahmlegen kann, zeigte sich im Dezember 2025 in Ziesendorf bei Rostock. 22 von 27 Feuerwehrleuten erklärten, nicht mehr ausrücken zu wollen.

Der Grund war kein fehlendes Interesse am Ehrenamt, sondern ein jahrelanger Streit mit dem Bürgermeister. Die Feuerwehrleute kritisierten Mängel bei der Ausrüstung, schlechte Kommunikation und fehlende Wertschätzung. Für kurze Zeit war die Ortswehr nicht einsatzbereit. Erst nach einem Krisengespräch am 9. Dezember wurde der Dienst wieder aufgenommen, ein Ausschuss sollte die Probleme aufarbeiten.

Der Fall zeigt: Eine Feuerwehr kann auch dann zusammenbrechen, wenn eigentlich genügend Mitglieder vorhanden sind.

Feuerwehr-Nachwuchs fehlt: Warum die Lage trotz steigender Mitgliederzahlen kritisch ist

Deutschland hat rund eine Million aktive Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren. Nach den zuletzt veröffentlichten Bestandszahlen des Deutschen Feuerwehrverbands waren es Ende 2023 genau 1.028.021. Hinzu kamen 114 Berufsfeuerwehren und mehr als 23.700 Freiwillige Feuerwehren.

Die größte Überraschung findet sich beim Nachwuchs. Die Deutsche Jugendfeuerwehr meldete für 2025 insgesamt 380.441 Kinder und Jugendliche in Jugendfeuerwehren und Kindergruppen, 2,18 Prozent mehr als im Vorjahr. 33.625 ehemalige Jugendfeuerwehrmitglieder wechselten 2025 in den aktiven Dienst.

Von einem flächendeckenden Zusammenbruch der Nachwuchsgewinnung kann also keine Rede sein.

Warum geraten trotzdem immer mehr einzelne Feuerwehren unter Druck? Weil zwischen einer Mitgliedschaft auf dem Papier und einer einsatzbereiten Mannschaft erhebliche Unterschiede bestehen.

  • Das Pendlerproblem: Viele Menschen wohnen auf dem Dorf, arbeiten aber in der Kreisstadt oder noch weiter weg. Wenn um 10 Uhr ein Haus brennt, sitzen sie im Büro, auf der Baustelle oder im Lieferwagen.
  • Der demografische Wandel: Junge Menschen ziehen für Ausbildung, Studium oder Arbeit fort. Zurück bleiben ältere Feuerwehrleute, die irgendwann aus dem Einsatzdienst ausscheiden.
  • Der Zeitaufwand: Technische Hilfeleistung, Verkehrsunfälle, Unwetterschäden, Ausbildung, Atemschutzübungen, Wartung und Dokumentation verlangen viele Stunden Freizeit. Für junge Familien wird das zur Belastungsprobe.
  • Die fehlenden Spezialisten: Eine Feuerwehr braucht Maschinisten, Gruppenführer und Atemschutzgeräteträger. Zehn Feuerwehrleute helfen nur begrenzt, wenn niemand das Löschfahrzeug fahren oder unter Atemschutz zur Menschenrettung vorgehen kann.
  • Die Arbeitsbedingungen: Veraltete Gerätehäuser, fehlende Ausstattung, Streit in der Mannschaft oder Konflikte mit der Verwaltung vertreiben Mitglieder, die eigentlich gern helfen würden.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie viele Namen auf der Mitgliederliste stehen. Sie lautet: Wie viele ausgebildete Feuerwehrleute sitzen an einem gewöhnlichen Dienstagvormittag innerhalb weniger Minuten im Einsatzfahrzeug?

Was passiert im Notfall, wenn die Feuerwehr zu spät kommt?

Bei einem schweren Wohnungsbrand können wenige Minuten entscheidend sein. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat für den sogenannten kritischen Wohnungsbrand fachliche Schutzziele entwickelt: In städtischen Einsatzgebieten sollen zunächst zehn Einsatzfunktionen innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein, fünf Minuten später sechs weitere.

Diese Werte sind ein fachlicher Planungsmaßstab und keine bundesweit einheitliche gesetzliche Hilfsfrist.

Kann eine Feuerwehr mangels Personal nicht ausrücken, müssen benachbarte Einheiten übernehmen. Trifft der erste Löschwagen mit zu wenigen Einsatzkräften ein, sind möglicherweise nicht alle Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sofort möglich. Besonders gefährlich wird es, wenn lange Wege, fehlende Atemschutzgeräteträger und weitere Einsätze zusammenkommen.

Das bedeutet nicht, dass jede geschwächte Ortswehr automatisch Menschenleben gefährdet. Gut organisierte Nachbarwehren können Engpässe ausgleichen. Doch jede Gemeinde muss überprüfen, ob das im eigenen Einsatzgebiet tatsächlich rechtzeitig funktioniert.

Ein Feuerwehrhaus allein schützt niemanden. Entscheidend sind die Menschen, die im Notfall ausrücken können.

Pflichtfeuerwehr: Wenn der Bürgermeister Bürger zum Löschen verpflichtet

Was geschieht, wenn niemand mehr freiwillig helfen will? Dann können Gemeinden in vielen Bundesländern zum äußersten Mittel greifen: der Pflichtfeuerwehr oder der gesetzlichen Verpflichtung einzelner Einwohner zum Feuerwehrdienst.

Das ist keine Theorie. Eine Fachuntersuchung von Tim Kirschner am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2024 dokumentiert für die vorangegangenen 20 Jahre neun tatsächlich eingerichtete Pflichtfeuerwehren. In weiteren 16 Gemeinden war eine Verpflichtung zumindest diskutiert oder vorbereitet worden. Die bekanntesten Fälle liegen in Schleswig-Holstein:

  • Grömitz führte 2018 die Möglichkeit ein, Bürger verpflichtend heranzuziehen, weil die Freiwillige Feuerwehr die erforderliche Mindeststärke nicht erreichte. Der Pflichtdienst ergänzt dort die freiwilligen Kräfte.
  • Friedrichstadt hatte seit 2016 eine Pflichtfeuerwehr. Erst Anfang 2025 gelang die Rückkehr zur Freiwilligkeit. Heute setzt die Stadt unter anderem auf einen hauptamtlichen Feuerwehrkoordinator, der die ehrenamtliche Führung entlastet.
  • Burg in Dithmarschen richtete bereits 2009 eine Pflichtfeuerwehr ein.
  • List auf Sylt hatte zwischen 2005 und 2023 eine Pflichtfeuerwehr, weil in der touristisch geprägten Region Personal fehlte.

Die Liste enthält auch Beispiele aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Teilweise war der Grund nicht allein der Personalmangel, sondern ein interner Konflikt mit massenhaften Austritten.

Die Untersuchung zeigt aber auch die Grenzen des Zwangs. Wer verpflichtet wird, ist dadurch nicht automatisch während der Arbeitszeit verfügbar oder ausreichend ausgebildet. Die Kommunen müssen zudem Bescheide erlassen, Widersprüche bearbeiten und die neuen Kräfte ausbilden.

Eine Pflichtfeuerwehr schafft Personal auf dem Papier. Eine verlässlich ausrückende Feuerwehr entsteht dadurch nicht automatisch.

Feuerwehrpflicht: Was dürfen Bürgermeister rechtlich?

Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land.

  • Thüringen: § 17 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erlaubt, Einwohner zwischen 18 und 50 Jahren zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu verpflichten, insgesamt höchstens zehn Jahre. Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, sind ausgenommen.
  • Nordrhein-Westfalen: § 14 des Brandschutzgesetzes sieht eine Pflichtfeuerwehr vor, wenn die bestehenden Feuerwehren keinen ausreichenden Brandschutz gewährleisten. Herangezogen werden können Einwohner zwischen 18 und 60 Jahren, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen oder wichtigen Ablehnungsgründe vorliegen.
  • Bayern: Nach Artikel 13 des Feuerwehrgesetzes können Gemeinden Einwohner zwischen 18 und 60 Jahren verpflichten, wenn die Freiwillige Feuerwehr ihre Mindeststärke nicht erreicht und ihre Aufgaben deshalb nicht erfüllen kann.
  • Schleswig-Holstein: Auch hier ist eine Pflichtfeuerwehr möglich, grundsätzlich für die Altersgruppe zwischen 18 und 50 Jahren.

Der Vorschlag aus Thüringen, neue Rathausmitarbeiter über ihr Beschäftigungsverhältnis zum Feuerwehrdienst heranzuziehen, geht jedoch einen anderen Weg. Eine gesetzliche Möglichkeit zur Heranziehung von Einwohnern ist nicht dasselbe wie eine Feuerwehrpflicht im Arbeitsvertrag. Dafür wären arbeitsrechtliche Voraussetzungen, Eignung der Mitarbeiter und Vereinbarkeit mit dem Landesrecht zu klären.

Auch Unternehmen können nicht ohne Rechtsgrundlage verpflichtet werden, beliebige Mitarbeiter für die Gemeindefeuerwehr abzustellen. Regelungen für Werkfeuerwehren und Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial sind davon zu unterscheiden.

Berufsfeuerwehr statt Ehrenamt? Der Streit um die Kosten

Eine weitere Möglichkeit sind hauptamtliche Feuerwehrleute. Doch diese Lösung ist deutlich teurer als das Ehrenamt.

Wie umstritten der Wechsel sein kann, zeigt die Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Dort beschloss der Stadtrat Anfang Juli 2026, die hauptamtliche Wachbereitschaft in eine Berufsfeuerwehr umzuwandeln, um die Einsatzbereitschaft zu verbessern und die Freiwilligen zu entlasten. Doch der Landkreis stoppte die Entscheidung, unter anderem wegen finanzieller sowie offener organisatorischer und personeller Fragen. Die Stadt wehrte sich gegen das Veto.

Der Fall zeigt das Dilemma kommunaler Feuerwehrpolitik: Die Kommunen müssen ausreichend Brandschutz gewährleisten, ihre finanziellen Spielräume sind aber begrenzt.

Eine Berufsfeuerwehr ist dabei nicht mit einer Pflichtfeuerwehr zu verwechseln: Die eine beschäftigt hauptberufliche Einsatzkräfte, die andere beruht auf der gesetzlichen Heranziehung von Bürgern. Für kleine Gemeinden sind einige hauptamtliche Unterstützer häufig die näherliegende Alternative zu einer vollständigen Berufsfeuerwehr.

Deutscher Feuerwehrverband: Ohne Geld und Unterstützung wird es schwierig

Bei seiner Delegiertenversammlung am 17. Oktober 2026 in Berlin machte Präsident Karl-Heinz Banse deutlich, dass die wachsenden Aufgaben im Bevölkerungsschutz finanziell abgesichert werden müssen.

„Um Leistungen zu bringen, müssen auch Gelder da sein“, erklärte Banse nach Angaben des Verbands. Sein Nachfolger Christoph Weltecke, der die Amtsgeschäfte im Februar 2027 übernehmen soll, betonte bei seiner Wahl die Bedeutung starker Verbandsstrukturen und der notwendigen Ressourcen.

Besonders interessant ist ein Ansatz zur Wohnraumpolitik. In einer Stellungnahme vom Oktober 2026 setzt sich der Verband dafür ein, wohnortnahen Wohnraum für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren als Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr zu berücksichtigen.

Der Gedanke: Wer in einer Gemeinde dringend als Feuerwehrmann gebraucht wird, muss sich das Wohnen dort auch leisten können. Ziehen Feuerwehrleute weg, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden, lässt sich das Problem kaum mit zusätzlichen Werbeplakaten lösen.

Feuerwehr retten: Was kleine Kommunen jetzt konkret tun können

Die gute Nachricht: Nicht jede vom Personalmangel bedrohte Feuerwehr ist verloren.

Sierksdorf in Schleswig-Holstein stand Ende 2024 unmittelbar vor der Einführung einer Pflichtfeuerwehr. Die Wehr hatte nur noch 18 aktive Mitglieder, rund 550 Einwohner sollten angeschrieben werden. Doch die Verpflichtung wurde abgewendet. Durch persönliche Gespräche und intensive Mitgliederwerbung wuchs die Einsatzabteilung bis Anfang 2026 auf 33 Aktive, darunter zwei Zweitmitglieder. Neue Mitglieder wurden ausgebildet, zwei weitere Fahrer für die Großfahrzeuge qualifiziert.

Die Gemeinde musste am Ende niemanden zum Dienst zwingen.

Acht Maßnahmen gegen den Feuerwehr-Personalmangel

  1. Die Tagesverfügbarkeit ehrlich ermitteln. Entscheidend ist nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die tatsächliche Ausrückestärke nach Wochentag, Uhrzeit und Qualifikation. Diese Zahlen gehören regelmäßig neben den Brandschutzbedarfsplan.
  2. Rathaus und Bauhof als Personalreserve gewinnen. Kommunale Mitarbeiter sind tagsüber vor Ort. Freiwillige Mitgliedschaften, gezielte Ausbildung und abgestimmte Freistellungen stärken den Einsatzdienst. Ein einmaliger Aufruf reicht nicht.
  3. Unternehmen zu Partnern machen. Bürgermeister sollten persönlich mit Arbeitgebern, Handwerksbetrieben und Landwirten sprechen. Ziel sind verbindliche Freistellungsabsprachen und Mitarbeiter, die tagsüber im Gemeindegebiet arbeiten.
  4. Wohnraum für Feuerwehrleute mitdenken. Bei kommunalen Wohnungen und neuen Wohngebieten können Gemeinden im Rahmen des rechtlich Zulässigen prüfen, wie sie Einsatzkräfte im Ort halten. Der Wohnort entscheidet im Notfall oft über die Verfügbarkeit.
  5. Die Jugendfeuerwehr zur kommunalen Aufgabe machen. Kooperationen mit Schulen, Kindergärten, Sportvereinen und Jugendzentren begeistern Kinder früh. Entscheidend ist der Übergang in den aktiven Dienst, mit Betreuung, attraktiver Ausbildung und passender Ansprache.
  6. Ehrenamtliche von Bürokratie entlasten. Gerätewartung, Beschaffungen, Dokumentation und Förderanträge verschlingen Zeit. Ein hauptamtlicher Koordinator, eventuell gemeinsam mit Nachbargemeinden, entlastet die Feuerwehrführung. Friedrichstadt zeigt, wie das geht.
  7. Nachbarwehren systematisch einbinden. Gemeinsame Ausbildung, abgestimmte Alarmpläne, Zweitmitgliedschaften und geteilte Spezialausrüstung verbessern die Einsatzbereitschaft, gerade wenn Atemschutzgeräteträger oder Maschinisten fehlen.
  8. Die eigenen Feuerwehrleute ernst nehmen. Wertschätzung beginnt bei funktionierender Ausrüstung, vernünftigen Gerätehäusern, klarer Kommunikation und offenem Umgang mit Problemen. Ziesendorf zeigt, wie schnell ungelöste Konflikte den Brandschutz gefährden. Regelmäßige Gespräche und professionelle Konfliktlösung sind kein Luxus.

Freiwillige Feuerwehr in Not: Wenn das Ehrenamt ausfällt, steht die Kommune vor einem Problem

Am Ende ist die Feuerwehr eine der wichtigsten Leistungen, die Bürger von ihrer Gemeinde erwarten dürfen. Der Brandschutz gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Verantwortung dafür lässt sich nicht einfach auf die Hilfsbereitschaft einiger Einwohner abwälzen.

Die Beispiele aus Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zeigen, dass die Probleme längst keine Einzelfälle mehr sind. Noch können viele Gemeinden gegensteuern. Sierksdorf beweist, dass selbst eine beinahe gescheiterte Ortswehr wieder Mitglieder gewinnen kann.

Doch die Zeit drängt.

Denn die entscheidende Frage stellt sich nicht erst, wenn die Feuerwehr mangels Personal schließen muss.

Sie stellt sich beim nächsten Alarm.

Wenn irgendwo ein Haus brennt, zählt nicht, wie viele Mitglieder die Freiwillige Feuerwehr auf ihrer Internetseite aufführt. Dann zählt nur, ob genügend ausgebildete Feuerwehrleute rechtzeitig am Einsatzort sind.

Und ob die Sirene am Ende mehr bewirkt als ein Echo im leeren Gerätehaus.