Harndrang vor Gericht

Immer häufiger müssen Gerichte über das Verhalten von Menschen, die ein dringendes Bedürfnis haben, entscheiden. Die KOMMUNAL-TOP 5 - Wer darf wann und wo im öffentlichen Raum urinieren?

Fall 1: Vom Kunden zum Putzmann:
In Sondershausen, Thüringen hat ein Gericht einen jungen Mann zu 20 Stunden Arbeit in öffentlichen Toiletten verurteilt. Die Vorgeschichte: Der 20 jährige hatte betrunken in einem  Supermarkt uriniert. Urteils-Begründung des Gerichts: "Damit er mal sieht wie es ist, anderer Leute Dreck wegzumachen".
Fall 2: Blasenschwäche ist keine Ausrede
Ein Frührentner aus Stuttgart hätte eigentlich mit einem Bußgeld davonkommen können. Er hatte in den Schlossgarten uriniert, weil er dringend musste. Doch gegen das Bußgeld (35 Euro) klagte er. Begründung: Er leide an einer Blasenschwäche. Der Richter zeigte wenig Verständnis, wies die Klage ab. Neben dem Bußgeld zahlte der Frührentner somit auch noch die Prozesskosten.
Fall 3: Der Garten ist keine Wildpinkelzone 
Es war der Nachbar, der sich im Mehrparteienhaus in Köln beschwerte, weil ein Herr den gemeinsamen Garten regelmässig für seine kleinen Geschäfte nutzte. Das stört den Hausfrieden meinte auch der Richter. Dem Gartenurinierer wurde daraufhin die Wohnung - samt Gartenanteil - gekündigt.
Fall 4: Verrichten Sie ihre Geschäfte leise! 
In Wuppertal fühlte sich eine Nachbarin gestört, weil der Herr in der Wohnung nebenan im Stehen seine Geschäfte verrichtete, sie aber die Geräusche nebenan hören musste. Hier allerdings hatte der Richter mit dem Stehpinkler ein Einsehen. In der Begründung hieß es: "Die Toilettenbenutzung ist zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden".
Fall 5: Posse in der Bahn
Den wohl sinnlosesten Prozess musste ein Bahnschaffner über sich ergehen lassen, der doch nur helfen wollte. Er erlaubte im Zug ohne Toilette einem Kunden, in einen Mülleimer zu pinkeln. Die Deutsche Bahn fand das wenig hilfreich und versetzte den Schaffner auf eine Stelle als Nachtwächter. Das Gericht sah das anders, schließlich habe der Mann nur versucht, "unvermeidbaren Schaden zu begrenzen". Der Arbeitgeber nahm die Versetzung daraufhin zurück, der Eimer als Notdurft im absoluten Notfall in der Bahn ist also jetzt kein Problem mehr.

Schlagwörter