Viele Kommunen müssen neue Abgabeverordnungen für die Hundesteuer erlassen

Hundesteuer: Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein

Es gilt als Steuerrungselement für Kommunen - die Hundesteuer und die unterschiedlichen Beiträge. Ein Gericht in Schleswig-Holstein hat die Regelung für rechtswidrig erklärt. Die Politik im Norden will nun reagieren.

Verwaltungsgericht Schleswig Anfang September zwei klagenden Hundehaltern Recht gegeben hatte. Sie zahlten teils das zwölffache des durchschnittlichen Hundesteuer - Satzes (rund 100 Euro) für ihre Hunde. Diese wurden von der Kommune als Kampfhunde eingestuft, weil sie der Rasse der Pitbull-Terrier beziehungsfeise Bullterrier angehören. Diese Verallgemeinerung sei nicht erlaubt, urteilten die Richter. Der Gesetzentwurf im Landtag soll nun entsprechende Anpassungen im Kommunalabgabgabengesetz vornehmen.

Kritik: Hundesteuer ist auch Steuerrungselement

Die Fraktionen im Landtag sind sich – mit Ausnahme der CDU – einig. „Das Problem ist fast immer der Halter und nicht der Hund“ argumentiert auch der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes für die Annahme des Antrags.
Kritik kommt hingegen vom Gemeindetag. „Wir bedauern die Entwicklung sehr, weil sie den Handlungsspielraum der Kommunen einengt“, so ihr Geschäftsführer Jörg Bülow. So werde den Kommunen ein Instrument zur Steuerung beim Thema „gefährliche Hunde“ genommen.

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