Brisanter Wahlsonntag
Kommunalwahl Niedersachsen 2026: 29.501 Mandate und politischer Zündstoff
Wenn Niedersachsen am 13. September seine Kommunalvertretungen wählt, geht es nicht um ein paar neue Sitzverteilungen in Gemeinderäten. Es ist ein politischer Großkampftag.
Rund 6,3 Millionen Menschen sind wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von 2.182 kommunalen Vertretungen. Insgesamt werden 29.501 Mandate vergeben. Um diese Sitze bewerben sich 68.061 Kandidaten. Zusätzlich werden in 395 Kommunen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Landräte oder der Regionspräsident direkt gewählt. Dafür gibt es 1.123 zugelassene Bewerber.
Diese Zahlen allein zeigen schon, welche politische Macht am Sonntag neu verteilt wird. Nirgendwo sonst wird Politik so unmittelbar entschieden wie in den Rathäusern und Kreishäusern. Hier geht es nicht um Talkshowpunkte, sondern um Schulen, Straßen, Feuerwehren, Baugebiete, Kreisumlagen und die nächste Grundsteuerrechnung.
Und doch wird diese Kommunalwahl von Themen überlagert, die weit über einzelne Gemeinden hinausweisen.
Kommunalwahl Niedersachsen: Fast 30.000 Mandate werden vergeben
29.501 Sitze – diese Zahl sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Gewählt werden Kreistage, die Regionsversammlung Hannover, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte sowie Orts- und Stadtbezirksräte. Die neue Wahlperiode der Vertretungen beginnt am 1. November 2026.
Für Parteien ist die Kommunalwahl deshalb weit mehr als ein Stimmungstest. Kommunale Mandate schaffen lokale Netzwerke, politische Bekanntheit und nicht selten das Personal für die nächste Landtags- oder Bundestagswahl.
Besonders spannend wird deshalb sein, ob sich die starken Verschiebungen der vergangenen Jahre nun auch bis in die Gemeinderäte und Kreistage fortsetzen.
Bei der Kommunalwahl 2021 lag die CDU bei den Kreiswahlen mit 31,7 Prozent knapp vor der SPD mit 30,0 Prozent. Die Grünen erreichten 15,9 Prozent, die FDP 6,5 Prozent und die AfD lediglich 4,6 Prozent.
Fünf Jahre später sieht die politische Landschaft deutlich anders aus.
Bürgermeister und Landräte werden jetzt für acht Jahre gewählt
Eine der wichtigsten Änderungen dieser Kommunalwahl dürfte vielen Wählern noch gar nicht bewusst sein: Wer jetzt neu zum hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat oder Regionspräsidenten gewählt wird, bekommt künftig grundsätzlich eine Amtszeit von acht Jahren.
Bislang waren es fünf Jahre.
Niedersachsen hat damit Anfang 2025 ein Modell wieder eingeführt, das dort bereits zwischen 2005 und 2013 galt. Die Landesregierung begründete die Verlängerung unter anderem damit, das Amt attraktiver für qualifizierte Bewerber zu machen und kommunalen Spitzenkräften mehr Zeit für langfristige Projekte zu geben.
Das ist durchaus sinnvoll. Wer ein neues Rathaus bauen, eine Innenstadt umbauen, Schulen sanieren oder ein Millionenprojekt durch ein Planungs- und Genehmigungsverfahren bringen will, weiß: Fünf Jahre sind im deutschen Verwaltungsbetrieb gelegentlich gerade genug, um herauszufinden, welches Formular noch fehlt.
Die achtjährige Amtszeit schafft mehr Kontinuität.
Sie verändert aber gleichzeitig die politische Architektur in den Kommunen.
Denn die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten laufen künftig nicht mehr automatisch parallel zu den fünfjährigen Wahlperioden der Räte und Kreistage. Einen einheitlichen niedersachsenweiten Wahltag für sämtliche kommunalen Verwaltungschefs wird es deshalb künftig nicht mehr geben. Den Termin einer Nachfolgewahl bestimmt die jeweilige Vertretung.
Für die Kommunalpolitik bedeutet das: Ratswahl und Bürgermeisterwahl entkoppeln sich zunehmend.
Die am 1. Februar 2025 bereits amtierenden Bürgermeister und Landräte bekamen ihre laufende Amtszeit übrigens nicht einfach nachträglich verlängert. Für sie gelten Übergangsregeln. Die acht Jahre greifen ganz überwiegend bei den jetzt neu gewählten Nachfolgern ab November 2026.
AfD-Kandidaten ausgeschlossen: Der Streit ist noch lange nicht vorbei
Doch über kaum ein Thema wurde vor dieser Kommunalwahl so erbittert gestritten wie über die Frage, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf.
Vier AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter wurden nicht zugelassen:
Martin Sichert wollte Landrat im Landkreis Friesland werden, Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg. Thorsten Moriße kandidierte für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven, Justin Vogel für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz.
Alle vier fehlen nun auf den Stimmzetteln.
Hintergrund ist das neu geregelte Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter.
Denn Bürgermeister und Landräte sind nicht einfach nur gewählte Politiker. Nach ihrer Wahl werden sie Beamte auf Zeit und müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Bestehen Zweifel, können Erkenntnisse der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in die Prüfung einfließen. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft der jeweilige Wahlausschuss.
Genau hier beginnt allerdings das Problem.
Ein Wahlausschuss, häufig mit ehrenamtlichen Kommunalpolitikern besetzt, muss plötzlich nicht mehr nur prüfen, ob Unterschriften und Fristen stimmen. Er muss eine weitreichende Prognose darüber treffen, ob ein Kandidat künftig verfassungstreu handeln wird.
Das ist ein ziemlich schweres Geschütz.
Gerichte entscheiden über AfD-Ausschlüsse erst nach der Wahl
Mehrere ausgeschlossene Kandidaten versuchten deshalb noch vor dem Wahltag, ihre Zulassung gerichtlich zu erzwingen.
Sie scheiterten.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Gerichte die Ausschlüsse inhaltlich für rechtmäßig erklärt hätten.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte Anfang September vielmehr, dass eine umfassende gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen innerhalb eines laufenden Wahlverfahrens grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren erfolgen soll. Drei AfD-Politiker waren damit endgültig nicht auf den Stimmzettel zu bekommen.
Genau das macht die Angelegenheit nach dem 13. September möglicherweise noch spannender.
Sollte ein Gericht später feststellen, dass ein Bewerber zu Unrecht ausgeschlossen wurde und sich dies auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben könnte, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Konsequenzen für die betreffende Wahl.
Der Wahlsonntag beendet diesen Streit deshalb möglicherweise nicht. Er eröffnet erst dessen zweite Runde.
CDU warnt vor Vertrauensverlust und möglichen Wahlwiederholungen
Bemerkenswert ist, dass die scharfe Kritik am Verfahren keineswegs nur aus der AfD kommt.
Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält die Konstruktion für rechtlich problematisch. Er kritisierte insbesondere, dass komplizierte verfassungsrechtliche Bewertungen letztlich auf kommunale Wahlausschüsse verlagert würden und warnte vor möglichen gerichtlichen Folgen bis hin zu Wahlwiederholungen. Zudem könne das Verfahren der AfD politisch sogar nutzen, weil sich zugelassene Kandidaten nun damit schmücken könnten, einen staatlichen „Verfassungstreue-Check“ bestanden zu haben.
Auch CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter mahnte kurz vor der Wahl erneut zur Zurückhaltung bei Eingriffen in die Wählbarkeit. Sollten Ausschlüsse später als rechtswidrig bewertet werden, könne dies nach ihrer Einschätzung zusätzlich Vertrauen beschädigen.
Unterstützung bekommt die CDU-Kritik auch von namhaften Verfassungsrechtlern. Der frühere Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz hält das niedersächsische Verfahren sogar für verfassungswidrig, weil die Einschätzung einer weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde seiner Ansicht nach nicht darüber entscheiden dürfe, ob ein einzelner Kandidat seine demokratischen Rechte ausüben kann. Auch der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht die Konstruktion kritisch: Wahlausschüsse seien für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen zuständig, nicht für politische Verfassungstreueprüfungen – rechtlich sauberer wäre aus seiner Sicht eine Prüfung nach der Wahl und vor der Ernennung zum Beamten.
Innenministerin Daniela Behrens verteidigt das Vorgehen dagegen. Ein demokratischer Staat müsse verhindern können, dass Personen in Beamtenämter gelangen, bei denen begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Zudem seien Tausende AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl zugelassen worden – von einem pauschalen Ausschluss der Partei könne deshalb keine Rede sein.
Damit steht eine schwierige Frage im Raum: Wie wehrhaft muss eine Demokratie sein – und ab welchem Punkt beschädigt der Versuch, sie zu schützen, selbst das Vertrauen in demokratische Verfahren?
Demokratie-Monitor Niedersachsen: Nur 27 Prozent sind zufrieden
Dass diese Diskussion ausgerechnet jetzt stattfindet, macht sie besonders brisant.
Denn der neue Niedersächsische Demokratie-Monitor zeigt ein bemerkenswert widersprüchliches Bild.
93 Prozent der Befragten unterstützen die Demokratie grundsätzlich.
Doch nur noch 27 Prozent sind mit ihrem tatsächlichen Zustand zufrieden.
2019 waren es noch 52 Prozent. Erstmals seit Beginn der Erhebung übersteigt mittlerweile der Anteil der Unzufriedenen den Anteil der Zufriedenen. Die Befragung fand bereits zwischen August und Oktober 2025 statt – also lange vor dem aktuellen Streit um die AfD-Kandidaten. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich deshalb ausdrücklich nicht herstellen.
Aber der Monitor zeigt, auf welchen politischen Boden diese Kontroverse fällt.
Und ausgerechnet die Kommunen schneiden bei den Bürgern deutlich besser ab als Bund, EU oder Land.
Während lediglich 19 Prozent die Arbeit der Bundesregierung positiv bewerten und die EU auf 22 Prozent kommt, erreicht die niedersächsische Landesregierung 41 Prozent.
Die Politik der eigenen Gemeinde bewerten dagegen 54 Prozent positiv.
Das ist vielleicht die wichtigste Botschaft dieser Wahl.
Je näher Demokratie am Bürger stattfindet, desto mehr Vertrauen genießt sie.
Vielleicht liegt es daran, dass man einen Bürgermeister nicht einfach hinter einer Pressestelle verschwinden lassen kann. Spätestens beim Schützenfest steht er wieder vor einem.
Update vom 11. September 2026:
Hannover vor der Wahl: Jetzt überschatten Ermittlungen gleich zwei Wahlkämpfe
Ausgerechnet auf den letzten Metern vor der Kommunalwahl wird es in Hannover noch einmal ungemütlich. Und inzwischen betrifft das nicht nur die SPD, sondern auch die CDU.
Dabei muss man zwei Ebenen sauber auseinanderhalten: In der Region Hannover wird ein neuer Regionspräsident gewählt. Dort kämpfen vor allem Eva Bender für die SPD und Oliver Junk für die CDU um die Nachfolge des beurlaubten Regionspräsidenten Steffen Krach. Parallel wählt die Stadt Hannover einen Oberbürgermeister. Dort tritt unter anderem Peter Karst für die CDU an.
Und in beiden Wahlkämpfen spielen nun staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eine Rolle.
Steffen Krach: Staatsanwaltschaft nennt erstmals konkrete Verdachtsmomente
Im Fall des bisherigen Regionspräsidenten Steffen Krach hat die Staatsanwaltschaft Hannover inzwischen erstmals genauer erklärt, worum es geht.
Demnach besteht gegen Krach unter anderem der Anfangsverdacht der Vorteilsannahme in zwei Fällen. Darüber hinaus geht es in einem weiteren Komplex nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen – verbunden mit möglichen Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungspflichten.
Die Ermittlungen laufen demnach seit dem 3. September. Die mutmaßlichen Vorgänge sollen sich während Krachs Amtszeit als Regionspräsident ereignet haben.
Am Mittwoch hatten Ermittler Büroräume Krachs in Hannover, seine Berliner Wohnung sowie die Berliner SPD-Landeszentrale durchsucht. Auch sein Mobiltelefon wurde sichergestellt.
Krach weist die Vorwürfe zurück. Er betont, niemals privat Geld angenommen zu haben und nichts zu verbergen. Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vergabeverfahren erklärte er zudem, dass ausgerechnet der von ihm favorisierte Bewerber den Zuschlag nicht erhalten habe und er selbst an den Vertragsverhandlungen nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Politisch ist die Angelegenheit dennoch explosiv. Denn Krach ist zwar wegen seiner Berliner Spitzenkandidatur als Regionspräsident beurlaubt und tritt in Niedersachsen selbst nicht mehr an. Er ist aber der bisherige SPD-Amtsinhaber, dessen Nachfolge Eva Bender übernehmen möchte.
Noch vor Bekanntwerden der Ermittlungen lagen Bender und CDU-Herausforderer Oliver Junk in einer Forsa-Umfrage mit jeweils 29 Prozent exakt gleichauf.
Ob der Fall Krach tatsächlich Stimmen verschiebt, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Im denkbar knappen Endspurt ist die Affäre für die SPD allerdings alles andere als eine Wahlkampfhilfe.
Und nun auch die CDU: Ermittlungen gegen OB-Kandidat Peter Karst
Damit nicht genug. Nur wenige Tage vor dem Wahlsonntag gerät nun auch ein prominenter CDU-Kandidat in Hannover in den Fokus der Staatsanwaltschaft.
Peter Karst, CDU-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Hannover, ist hauptberuflich Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover. Gegen ihn und einen weiteren Verantwortlichen der Kammer läuft inzwischen ein Ermittlungsverfahren.
Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge für Honorarkräfte nicht ordnungsgemäß abgeführt worden sein könnten.
Bei einer Prüfung des Hauptzollamtes Hannover stellte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft heraus, dass von rund 300 in den vergangenen Jahren eingesetzten Honorarkräften 73 Personen gleichzeitig in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer standen. Für diese Tätigkeiten könnte möglicherweise Sozialversicherungspflicht bestanden haben.
Die Staatsanwaltschaft prüft deshalb einen Anfangsverdacht wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Allerdings ist an dieser Stelle eine Einschränkung besonders wichtig: Die Staatsanwaltschaft betont ausdrücklich, dass sich Karsts Beschuldigtenstatus zunächst aus seiner Position als Hauptgeschäftsführer ergibt. Daraus folgt nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit.
Karst selbst erklärte, die Handwerkskammer unterstütze die rechtliche Aufarbeitung vollständig. Sollten sich aus den Ermittlungen Konsequenzen ergeben, werde man diese ziehen.
Auch für ihn gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Zwei Ermittlungsverfahren – zwei völlig unterschiedliche Wahlkämpfe
Damit erlebt Hannover einen bemerkenswerten Wahlkampf-Endspurt.
Auf der einen Seite steht der bisherige SPD-Regionspräsident Steffen Krach im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens, das indirekt den Kampf um seine Nachfolge zwischen Eva Bender und Oliver Junk überschattet.
Auf der anderen Seite betrifft ein völlig unabhängiges Verfahren ausgerechnet Peter Karst, den CDU-Bewerber um das Oberbürgermeisteramt der Landeshauptstadt.
Politisch wäre es deshalb falsch, daraus eine einfache Geschichte nach dem Motto „SPD gegen CDU“ zu konstruieren. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, die Verfahren unabhängig voneinander und auch die betroffenen Wahlen sind nicht dieselben.
Aber zwei Tage vor einer Kommunalwahl, bei der Vertrauen ohnehin eines der großen Themen ist, dürfte die Häufung solcher Schlagzeilen kaum dazu beitragen, das beschädigte Vertrauen der Bürger in politische Institutionen wieder aufzubauen.
Da bekommt der Niedersachsen-Monitor mit seinen nur 27 Prozent Zufriedenheit mit dem Zustand der Demokratie plötzlich noch einmal eine ziemlich aktuelle Fußnote.
Original-Text vom 10. September
Region Hannover: Ausgerechnet jetzt erschüttern Krach-Ermittlungen die SPD
Und dann wäre da noch die Region Hannover.
Dort bekommt die Kommunalwahl wenige Tage vor dem Urnengang plötzlich eine zusätzliche politische Dimension.
Der bisherige Regionspräsident Steffen Krach (SPD) tritt nicht erneut an. Er ließ sich von seinem Amt beurlauben und wechselte politisch nach Berlin, wo er inzwischen SPD-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September ist. In Hannover muss deshalb ein Nachfolger gewählt werden.
Ausgerechnet jetzt ermittelt jedoch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Krach.
Am 9. September wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren drei Objekte in Hannover und Berlin durchsucht. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Ermittlungsverfahren und die Durchsuchungen, machte zu den konkreten Vorwürfen zunächst jedoch keine näheren öffentlichen Angaben.
Nach Medienberichten geht es um den Verdacht möglicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren rund um den ehemaligen Krankenhausstandort Lehrte und ein dort entstandenes Gesundheitszentrum.
Krach war als Regionspräsident zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des kommunalen Klinikums Region Hannover.
Er selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet sie als haltlos. Er habe von keinem beteiligten Bieter persönlich Geld angenommen und sich nicht beeinflussen lassen.
Die Berliner SPD bestätigte inzwischen allerdings, dass von einem Unternehmer eine Spende über 9.900 Euro eingegangen war. Nach Darstellung der Partei ließ Krach die Spende nach Kenntnisnahme zurücküberweisen.
Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Oliver Junk und Eva Bender liegen exakt gleichauf
Für die niedersächsische Kommunalwahl ist dennoch interessant, dass der Fall ausgerechnet in den letzten Tagen vor der Neuwahl des Regionspräsidenten bekannt wird.
Denn die SPD will das Amt mit Eva Bender verteidigen. Für die CDU tritt Oliver Junk, ehemaliger Oberbürgermeister von Goslar, Professor für Verwaltungsrecht, und regelmässiger Referent zahlreicher Webinare zum Thema Kommunalrecht bei KOMMUNAL, an. Oliver Junk ist seit mehr als 5 Jahren als Kommunalexperte für KOMMUNAL tätig, veröffentlichte vor wenigen Wochen sein neues Buch "Kommunalrecht für Dummies". Insgesamt stehen elf Bewerber auf dem Stimmzettel.
Und das Rennen ist völlig offen.
Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Hannoverscher Allgemeiner Zeitung und Neuer Presse sah Bender und Junk zuletzt mit jeweils 29 Prozent exakt gleichauf. Die Befragung fand zwischen dem 12. und 25. August statt – also deutlich vor Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Krach.
Das macht die letzten Tage spannend.
Denn Eva Bender hat mit den Vorwürfen gegen Krach nichts zu tun. Es gibt keinerlei Hinweis auf eine Beteiligung ihrerseits.
Politisch ist Krach aber nun einmal ihr SPD-Vorgänger im wichtigsten kommunalen Spitzenamt der Region.
Und Wahlen folgen nicht immer den feinen Trennlinien des Strafprozessrechts.
Für Oliver Junk könnte die Entwicklung deshalb zumindest eine Chance sein, im Endspurt jene Wähler zu erreichen, die nach einem politischen Wechsel an der Regionsspitze suchen.
Ob daraus tatsächlich ein messbarer Vorteil entsteht, wissen wir erst am Sonntagabend.
Kommunalwahl Niedersachsen wird zum Test für das Vertrauen
Damit laufen am 13. September gleich mehrere Entwicklungen zusammen.
Fast 30.000 kommunale Mandate werden neu vergeben. Bürgermeister und Landräte erhalten künftig acht Jahre Zeit für ihre Arbeit. Gleichzeitig wird darüber gestritten, ob staatliche Stellen Kandidaten schon vor einer Wahl wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue vom Stimmzettel fernhalten dürfen.
Und der Demokratie-Monitor zeigt gleichzeitig, dass das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie erheblich gesunken ist.
Gerade deshalb ist diese Kommunalwahl mehr als ein großer regionaler Urnengang.
Sie ist ein Test dafür, wie stark die politische Mitte vor Ort noch ist, wie groß das Protestpotential geworden ist und wem die Bürger zutrauen, ihre Probleme tatsächlich zu lösen.
Die gute Nachricht für Bürgermeister und Gemeinderäte steht dabei bereits vor dem ersten ausgezählten Stimmzettel fest:
Von allen politischen Ebenen vertrauen die Niedersachsen ihrer eigenen Kommune am meisten.
Vielleicht ist das ja auch eine kleine Gebrauchsanweisung für Berlin und Hannover.
Weniger erklären, wie großartig Politik funktioniert.
Mehr dafür sorgen, dass sie es tatsächlich tut.



