Notfallzentren in Krankenhäuser - Ärzte auf dem Flur unterwegs
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Krankenhausreform

Notfall-Reform: Das sind die Eckpunkte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat jetzt die Eckpunkte zur Notfall-Reform vorgelegt. Es sieht gravierende Änderungen zum jetzigen Notfallversorgungs-System vor. Hier finden Sie das Papier als PDF.

Im Zuge der geplanten Krankenhausreform will der Bund auch die Notfall-Versorgung neu regeln. Die für die Reform eingesetzte Regierungskommission hat vorgeschlagen, die Notfallversorgung möglichst an größeren Krankenhäusern zu konzentrieren, was in den Kommunen aber auf große Skepsis stößt.

Notfall-Reform - das ist geplant

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt vorgelegte Eckpunkte-Papier zur Notfall-Reform sieht gravierende Änderungen zum jetzigen Notfallversorgungs-System vor. Ziel sei es, dass Ärzte außerhalb der üblichen Sprechstunden besser erreichbar sind und es konkrete Vorgaben für Hausbesuche und telemedizinische Angebote gibt, so Lauterbach. Zudem sollen künftig ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser enger kooperieren, sagte der Minister. "Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung viel sinnvoller." Damit soll auch der Ansturm auf die Notaufnahme der Kliniken verringert werden. Denn dort lassen sich auch häufig Menschen versorgen, die auch zum niedergelassenen Arzt hätten gehen können. Das führt zu langen Wartezeiten und einer Überlastung des Personals. Pro 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner solle es künftig ein sogenanntes Integriertes Notfall-Zentrum geben.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte für die Reform der Notfall-Versorgung:

- Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, werden die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt und sollen sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen.

- Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen.

- Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Ein Arzt oder eine Ärztin werden in solchen Fällen per Video (Telemedizin) zugeschaltet.

- Flächendeckend entstehen sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ). Sie sollen dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weitergeleitet werden. Bei entsprechenden Kapazitäten sollen zudem Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. Beide Einrichtungen bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe.

- Die Öffnungszeiten der Integrierten Notfallzentren werden gesetzlich festgelegt: am Wochenende und an den Feiertagen haben sie von 9 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, Mittwoch und Freitag von 14 Uhr bis 21 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr. Abweichungen der vorgeschriebenen Öffnungszeiten sind im Einzelfall möglich, sofern die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist.

- Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in den Integrierten Notfallzentren geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem sollen dort kurzfristig benötigte Medikamente ausgegeben werden. Dazu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen.

- Damit Patientinnen und Patienten nach der Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, sollen Krankschreibungen auch in den Integrierten Notfallzentren und beim aufsuchenden Notdienst möglich werden.

Lauterbach kündigte an, dass die Bundesregierung  "in Kürze" einen Referentenentwurf zur Notfall-Reform vorlegen werde. Das Gesetz soll dann im Januar 2025 in Kraft treten.

Hier finden Sie das komplette Eckpunkte-Papier zur Notfall-Reform als PDF: