Krankenhausflur mit Ärzten, Pflegern und Patienten
Deutschlands Krankenhäuser werden umstrukturiert.
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Papier

Einigung bei Krankenhausreform: Die Eckpunkte!

Bund und Länder haben sich auf gemeinsame Punkte bei der Krankenhausreform geeinigt. Die Fallpauschale wird es damit als Berechnungsgrundlage für die Finanzierung nicht mehr geben. Nur Schleswig-Holstein und Bayen stimmten nicht dafür. Was konkret beschlossen wurde! Das Papier als PDF zum Herunterladen! Auf Grundlage der Einigung will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Er rechnet damit, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könne.

Keine Fallpauschalen mehr, dafür sogenannte Vorhaltepauschalen. Die Kliniken erhalten Geld künftig dafür, dass sie bestimmte Leistungen anbieten – selbst dann, wenn sie sie nicht immer erbringen. "Das nimmt den ökonomischen Druck von den Klinken, erlaubt eine Entbürokratisierung und sorgt für mehr Sicherheit und Qualität bei der medizinischen Versorgung von Patienten. Das ist eine Revolution", feierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Einigung von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zur heftig diskutierten Krankenhausreform. Damit bekämen Kliniken eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Die Reform soll dazu führen, dass die Qualität und nicht mehr vor allem die Quantität die Versorgung bestimme. Patienten sollten nicht unnötig operiert werden, nur weil dies mehr Geld einbringt. Dafür bot die Fallpauschale einen Anreiz.

Krankenhausreform: Transparenzgesetz angekündigt

Der Bund will nach der Sommerpause zudem ein eigenes Gesetz zur Transparenz vorlegen. "Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet", sagte Lauterbach. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten. Über den Sommer soll auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Land stuft Kliniken künftig ein

Besonders umstritten sind die geplanten Einstufungen von Kliniken: Das beginnt bei der wohnortnahen Grundversorgung und endet bei Spezialversorgern wie den Universitätskliniken. Künftig darf nicht mehr jede Klinik jede Behandlungsform anbieten. Die kleineren Kliniken sollen lediglich die Grundversorgung sicherstellen. Für die Kommunen, die vielfach Träger von Krankenhäusern sind, bedeutet die vorgesehene Reform, dass sie es nicht mehr in der Hand haben, was die Kliniken anbieten. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass es in regelmäßigen Abständen eine Neueinstufung der Krankenhäuser in der vom Land zugewiesenen Leistungsgruppe gibt. Dies werde zunächst nach zwei Jahren und danach alle drei Jahre überprüft.

Finanzierung - Krankenhäuser sollen planen können

Was die Finanzierung betrifft: Krankenhäuser sollen Planungssicherheit hinsichtlich der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Budgets bekommen. Die Reform soll im Januar 2024 in Kraft treten. Zwei Jahre später - 2026 - folgt nach den derzeitigen Plänen dann eine für die Krankenhäuser budgetneutrale Auszahlung des krankenhausindividuellen Vorhaltebudgets. Veränderungen in der Rechnungshöhe ergeben sich für die Krankenhäuser in dieser Einführungsphase nicht, heißt es in dem Papier, das KOMMUNAL vorliegt.

Kliniksterben wird befürchtet

Dass das Krankenhaus-System in Deutschland reformiert werden muss - darin sind sich alle einig. Zu teuer, zu uneffizient lauten die Schlagworte. Doch die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium sorgen seit Monaten für Aufregung vor allem auf dem Land. Es wird befürchtet, dass nun kleinere Krankenhäuser zumachen müssen und die Notfallversorgung künftig nicht mehr sichergestellt ist. In einer im Auftrag der Krankenhausgesellschaft angefertigten Analyse kamen Experten zu dem Ergebnis, dass sich dann 52 Prozent aller werdenden Mütter eine Klinik an einem anderen Standort für die Geburt suchen müssten.

Darum stimmte Bayern dagegen und darum enthielt Schleswig-Holstein sich

"Der Bund konnte sich beim für unsere Krankenhäuser wichtigsten Punkt, der Liquiditätssicherung, zu keinem Entgegenkommen durchringen",  begründete Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken, warum sich das Land bei der Entscheidung enthalten hat. "Der kalte Strukturwandel - das ziellose Kliniksterben - droht sich also bis zur Reform so weiter fortzusetzen", zitiert sie der NDR.

Bayern stimmte gegen das Eckpunktepapier. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte:„Ich erwarte, dass der Bund sich auf seine Finanzierungsverantwortung besinnt und ein kaltes Kliniksterben verhindert. Die Finanzierung der Betriebskosten reicht schon jetzt absehbar für 2024 nicht. Da muss der Bund nachlegen, und GMK-Beschlüsse mit 16:0 dazu sprechen eine klare Sprache.“ Die ganze Begründung für die Ablehnung finden Sie hier.

Das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform als PDF: