
Das Kommunalwahlgesetz in NRW ist verfassungswidrig - das Urteil kam wenige Monate vor den Kommunalwahlen im September
Recht Aktuell
Urteil mit Wucht: NRW-Verfassungsgericht stoppt Kommunalwahlgesetz
Mit einem Paukenschlag hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen das geplante Kommunalwahlgesetz gekippt. Der zentrale Vorwurf: Das Gesetz habe größere Parteien bevorzugt - Chancengerechtigkeit sei damit nicht gegeben. Was genau geplant war, was das Gericht für verfassungswidrig heilt und was das Urteil für Kommunen in anderen Bundesländern bedeutet.
Im Zentrum des Streits stand ein vermeintlich technisches Detail: die Art und Weise, wie Ratssitze in den Kommunen verteilt werden. Bisher nutzte NRW das bewährte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, ein mathematisch ausgewogenes Divisorverfahren, das bundesweit unter anderem bei Bundestags- und Europawahlen eingesetzt wird. Es sorgt für eine faire Verteilung der Mandate – auch für kleinere Parteien.
Die Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen wollte dieses Verfahren jedoch abschaffen – zugunsten des sogenannten "Rock-Verfahrens", einer Quotenlösung mit prozentualem Restausgleich.