Bezahlkarte für Asylbewerber
Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann flächendeckend eingeführt werden.
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Migrationspolitik

Bezahlkarte für Asylbewerber im Bundesrat

Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist jetzt auch im Asylbewerberleistungsgesetz bundesrechtlich verankert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Beschluss gefasst. Fragen und Antworten - was Sie wissen sollten.
Aktualisiert am 26. April 2024

Lange war die Bezahlkarte für Asylbewerber umstritten zwischen den Regierungsparteien, jetzt wurde die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Einführung der Bezahlkarte regelt, im Bundesrat verabschiedet. Damit sollen einheitliche Rahmenbedingungen für die Einführung einer solcher Bezahlkarte in Deutschland geschaffen werden.

Wie heißt das Gesetz für die Bezahlkarte für Asylbewerber?

Die Bundesregierung hat am 1. März 2024 die entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Nach einer hitzigen Debatte hat der Bundestag das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet. Der Bundesrat hat jetzt über das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht entschieden. Teil des Gesetzespaketes ist die Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber.

Wer entscheidet, wie viel Geld mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann?

Wie viel Geld abgehoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist.

Ist das sogenannte Taschengeld für Asylbewerber überall gleich hoch?

Nein. In Bayern sieht das Land ein Taschengeld von 50 Euro pro Erwachsenen vor. Im Freistaat starteten unter diesen festgelegten Bedingungen Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und Straubing bereits mit der Bezahlkarte. Sie gelten als Pilot-Regionen. Bis Anfang Mai 2024 sollen 15 weitere Kommunen aus allen Regierungsbezirken die Bezahlkarten einführen. Die Karte ist auf die jeweiligen Landkreise begrenzt. Eine landesweite Regelung für Brandenburg wird es hingegen eventuell gar nicht geben. Die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition kann sich bislang nicht auf die Höhe des Taschengeldes einigen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland war einer der ersten bundesweit, der sich für die Bezahlkarte entschieden hat. Er sieht nach der Einführung im Mai weitaus mehr Bargeld vor. "Wir laden die Karte mit dem Regelbedarf für Einzelpersonen auf. Das sind 410 Euro. Von der Summe können 182 Euro bar an Geldautomaten abgehoben werden. Sie können für den täglichen Bedarf verwendet werden", erläuterte der stellvertretende Landrat Friedemann Hanke im KOMMUNAL-Interview.  Mit den 182 Euro Taschengeld kann das Busticket bezahlt werden, der Eintritt zu Veranstaltungen und Kino oder zum Beispiel ein Eis. Die restlichen 228 Euro bleiben auf der Karte. Sie können für den Einkauf bezahlt werden, im Supermarkt zum Beispiel. Auch kann die Bezahlkarte landkreisübergreifend eingesetzt werden, sogar im Nachbarland Berlin. In Sachsen können Asylbewerber in Pilot-Kommunen einmal im Monat 50 Euro abheben.

Müssen alle Kommunen die Bezahlkarte einführen?

Den Bundesländern steht es frei, ob sie die Bezahlkarte auf Landesebene einführen wollen.  Auch die Kommunen sind nicht in jedem Fall dazu gezwungen.  Die zuständigen Behörden können selbst entscheiden, wann der Einsatz einer Bezahlkarte nicht zweckmäßig erscheint. Zum Beispiel dann, wenn Asylbewerber Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Ausbildungsvergütung oder BAföG auf ein eigenes Girokonto erhalten. In diesem Fall ist es sinnvoller, die aufstockenden Asylbewerberleistungen auf dieses Konto zu überweisen anstatt auf die Bezahlkarte, so die Bundesregierung.

Wer legt die Bedingungen für die Bezahlkarte fest?

Wie die Bezahlkarte konkret ausgestaltet wird, liegt in den Händen der Bundesländer. Sie haben sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet.

Wofür kann die Bezahlkarte eingesetzt werden?

Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über die Karte abwickeln.

Bundesrat

Wo gibt es die Bezahlkarte bereits?

In vielen Kommunen wird die Bezahlkarte für Asylbewerber schon jetzt ausgegeben. Bei der Sozialkarte, wie sie in Hamburg heißt, handelt es sich laut Innen- und Sozialbehörde um eine guthabenbasierte Visa-Karte. Seit 15. Februar erhalten in Hamburg neu ankommende Geflüchtete, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Prepaid-Karte. Jeder Erwachsene bekommt darauf eine monatliche Gutschrift von 185 Euro, mit der Dinge des täglichen Bedarfs eingekauft und bezahlt werden könnten. Leistungen für Kinder würden ebenfalls auf der Karte eines Elternteils gutgeschrieben, so der NDR. Auch Barabhebungen an Geldautomaten sind möglich - allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Monat - und 10 Euro für jedes Kind. Der Landkreis Greiz in Thüringen gibt die Karte ebenfalls bereits aus.

Was soll die Einführung der Bezahlkarte bringen?

Ein entscheidender Punkt ist laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass die guthabenbasierte Bezahlkarte die Möglichkeit einschränkt, Bargeld abzuheben. Überweisungen ins Ausland sind so nicht mehr möglich. Damit soll verhindert werden, dass Geld an Schlepper bezahlt wird. Außerdem soll die Bargeldkarte die Behörden entlasten. Bargeld muss nicht mehr dort direkt ausbezahlt werden. Viele erwarten sich von der Bezahlkarte auch einen Abschreckungseffekt. Wer wirklich verfolgt wird, komme dennoch nach Deutschland, argumentieren sie.

Was regelt das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht?

Das vom Bundesrat zu beschließende Gesetz sieht Verbesserungen beim digitalen Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den sogenannten Leistungsbehörden vor, die für die Sicherung des Existenzminimums zuständig sind. Die Behörden sollen künftig durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen entlastet werden. Zudem soll damit Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden. Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung sollen zukünftig im Ausländerzentralregister abgebildet werden und den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Leistungsbehörden zur Verfügung stehen.

 Informationen zum Beschluss  des Bundesrats, mit der er den Weg für die Bezahlkarte für Asylbewerber ebnet.

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