"Wir wollen keine Klageflut"
KOMMUNAL: Herr Baake, die wichtigste Frage zuerst: Ist das erklärte Ziel, bis 2022 das letzte AKW abzuschalten, überhaupt noch erreichbar?
Rainer Baake: Künftig soll die Energieversorgung in Deutschland vorwiegend auf erneuerbaren Quellen aufbauen und die Stromerzeugung aus Kernenergie bis 2022 schrittweise beendet werden. Das hat die Bundesregierung ganz aktuell wieder im Monitoring-Bericht (April 2014) klargestellt und dabei die im Energiekonzept enthaltenen Ziele bekräftigt.
Die Energiewende ist längst beschlossen – für viele Kommunen wurde sie bereits ganz konkret. Trotzdem hat man den Eindruck, die große Politik diskutiert sie noch. Aus Bayern kam jetzt sogar Ablehnung zum geplanten Netzausbau und die Forderung nach einem Moratorium – wie bewerten Sie das?
Richtig ist, dass die grundlegenden Weichenstellungen bei der Energiewende bereits erfolgt sind und in der Bevölkerung nach wie vor auf große Zustimmung treffen. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass wir mit der Energiewende erst am Beginn eines langen Prozesses stehen.
Erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Das Strom-Übertragungsnetz erfordert wie jede anspruchsvolle Infrastruktur ein ständiges Anpassen an den technischen Wandel. Seit einigen Jahren wachsen die Anforderungen an das Netz stark. Wir haben ambitionierte Ziele: den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit und die weitere Verbesserung des Stromaustauschs mit unseren Nachbarländern, der die Energiewende kostengünstiger macht. Daher müssen wir konsequent weiterarbeiten und insbesondere den Netzausbau voranbringen.
Das Bundesbedarfsplangesetz hat deshalb die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf einiger elementarer Trassen verbindlich festgestellt. Diesem Gesetz haben mit großer Mehrheit die Abgeordneten im Bundestag zugestimmt und auch der Bundesrat. Jetzt geht es um die Umsetzung der Projekt und die konkreten Planungen vor Ort.
Nachdem jüngste Pläne zum genauen Verlauf der neuen oder auszubauenden Stromtrassen durch Deutschland bekannt wurden, fühlten sich viele Bürgermeister und Kommunalpolitiker kalt erwischt, oft erfahren sie erst aus den Medien von den Verlaufsplänen. Wurde dies zu wenig kommuniziert?
Über die Notwendigkeit des Netzausbaus im Rahmen der Energiewende gibt es einen breiten Konsens. Ob und wo dafür tatsächlich neue Trassen durch das Land führen werden, wird regelmäßig in einem gesetzlich festgelegten Verfahren (Szenariorahmen der ÜNB, Netzentwicklungsplan, Bundesbedarfsplan, Bundesfachplanung/Raumordnung bis zur Planfeststellung) und unter starker Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft.
Ziel ist es, die Netze möglichst schnell für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu rüsten und die erforderlichen Entscheidungen im Dialog mit der ganzen Gesellschaft zu treffen. Dafür sind Kommunikation und Transparenz ganz entscheidend. Deshalb lädt die Bundesnetzagentur beispielsweise über die schon umfangreichen gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten in den einzelnen Verfahrensschritten hinaus auch zu Diskussionsrunden und Informationstagen ein.
Dank dieser unterschiedlichen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten kann sich jeder umfassend informieren und seine Meinungen, Bedenken und Ideen einbringen, die dann über die Bundesnetzagentur in die laufenden Verfahren einfließen.
Hat die Bundesregierung eigentlich einen Einfluss auf die Informationspolitik der Netzbetreiber, tauscht man sich in dieser Hinsicht aus?
Die Netzbetreiber sind natürliche oder juristische Personen, die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Übertragungsnetzes in einem bestimmten Gebiet verantwortlich sind. Wegen ihrer zentralen Rolle für das Gelingen der Energiewende steht die Bundesregierung selbstverständlich im engen Kontakt mit den Netzbetreibern und tauscht sich regelmäßig mit ihnen aus; einen unmittelbaren Einfluss auf deren Informationspolitik hat sie hingegen nicht.
Haben Sie die sich jetzt formierenden Proteste gegen den Netzausbau unterschätzt?
Dass manche Menschen gegen Veränderungen in ihrem unmittelbaren persönlichen Umfeld protestieren, ist normal und nachvollziehbar.
Wir versuchen deshalb den Bürgerinnen und Bürgern ihre Ängste und Sorgen vor dem dringend erforderlichen Netzausbau zu nehmen. Durch ein transparentes Verfahren, umfassende Informationen und den Dialog mit den Betroffenen.
Fakt ist, dass die Ansprüche an das Energienetz der Zukunft vielfältig sind: Verbraucher wollen eine verlässliche Stromversorgung zu möglichst günstigen Preisen. Energieversorger und Netzbetreiber brauchen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihre Investitionen rechnen.
Naturschützer setzen sich dafür ein, dass die Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigt wird. Und Anrainer erwarten den Schutz ihrer Grundstücke. Aufgabe der zuständigen Behörden, seien es Landerbehörden oder die Bundesnetzagentur, ist es, hier einen fairen Ausgleich zu finden.
Dabei ist es wichtig, den Menschen klar zu machen, dass ein Ziel bei der Planung des zukünftigen Stromnetzes stets im Vordergrund steht: Negative Folgen für den Menschen und seine Umwelt, wo immer es geht, zu vermeiden.
Rechnen Sie mit einer Flut von Klagen betroffener Kommunen vor dem Bundesverwaltungsgericht?
Es kann nicht in unserem Interesse liegen, dass es zu einer Klageflut gegen den Netzausbau kommt. Transparenz, Beteiligung und Akzeptanz sind die Schlüssel für den zügigen Ausbau unserer Stromnetze.
Aus diesem Grund leisten die Netzbetreiber und aus Bundessicht insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Bundesnetzagentur im Gespräch mit den betroffenen Kommunen und ihren Bürgern vor Ort kontinuierlich Überzeugungsarbeit für den notwendigen Ausbau unserer Stromnetze. Wie ich bereits sagte, werden die Ängste und Sorgen der Betroffenen dabei sehr ernst genommen.
Klar ist aber auch, dass am Ende des Verfahrens immer eine Entscheidung gefällt werden muss, um die widerstreitenden Interessen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Unser Ziel ist es, dass diese Entscheidungen der zuständigen Behörden nur in Ausnahmefällen Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.
Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt – unkoordiniert, hektisch, redundant. 24 Stellen beschäftigen sich demnach mit der Energiewende. Haben Sie das in der Zwischenzeit besser koordinieren können?
Erlauben Sie mir vorab den Hinweis, dass sich der von Ihnen zitierte Bericht auf die Situation in der 17. Legislaturperiode – also auf die Vorgängerregierung – bezieht. Ungeachtet dessen gibt der Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) wichtige Anregungen und Impulse für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftswerk. Angesichts der Vielzahl der relevanten Akteure bedeutet ihre Umsetzung eine außergewöhnliche Steuerungs- und Koordinierungsherausforderung. Daher hat die Bundesregierung die Kompetenzen für Energiepolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengeführt. Damit wollen wir die Kräfte bündeln und auf das gemeinsame Ziel ausrichten.
Erscheinen Ihnen – im Nachhinein – der plötzliche Einstieg in die Energiewende nach Fukushima 2011 als überhastet und zu unvermittelt? Hätten Sie das damals anders gemacht, wenn Sie in der Regierungsverantwortung gewesen wären?
Entscheidend für den Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie im Jahr 2011 war laut damaliger Bundesregierung eine Neubewertung der Risiken: Die nukleare Katastrophe im japanischen Fukushima hat sehr deutlich gemacht, dass es unabsehbare Risiken gibt und die damals eingesetzte Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" kam zu dem Ergebnis, dass sich die Kernkraft durch risikoärmere Technologien ökologisch, wirtschaftlich und sozial verträglich ersetzen lässt.
Beides waren aus meiner Sicht keine wirklich neuen Erkenntnisse. Vielmehr waren sie bereits Grundlage des im Jahr 2000 erzielten Konsenses mit den Betreibergesellschaften über den Atomausstieg. Gut ist, dass wir jetzt einen breiten politischen Konsens haben, bis 2020 die Kernenergie in Deutschland definitiv zu beenden.
Es gibt vom Deutschen Städte- und Gemeindebund die aktuelle Forderung, dass Kommunen an der Wertschöpfung der Energieerzeugung und des Netzausbaus beteiligt werden sollten. Wie stehen Sie dazu?
Die Beteiligung an der Wertschöpfung eignet sich grundsätzlich immer, um die Akzeptanz und die Identifikation mit einem Projekt zu steigern. Insofern stehe ich diesem Ansinnen aufgeschlossen gegenüber.
Es gibt beim Projekt Energiewende eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten, so können Kommunen und ihre Stadtwerke in Erneuerbare Energien investieren und Netze bauen und betreiben. Beides geschieht schon heute und kann ausgebaut werden.
Viele Bürger haben Angst, ihre Stromrechnungen in Zukunft nicht mehr bezahlen zu können. Sehen Sie den bisher großen Zuspruch der Bevölkerung am Projekt Energiewende durch diese Befürchtungen langfristig gefährdet?
Die Energiewende wird nur dann ein Erfolg, wenn es uns gelingt, die Kosten zu begrenzen und die Menschen auf dem Weg mitzunehmen. Nur so erreichen wir die erforderliche Akzeptanz bei der Bevölkerung und der Wirtschaft.
Eine ganz wesentliche Maßnahme zur Kostendämpfung haben wir mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt, die im August in Kraft getreten ist. Um die Kosten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu senken, konzentriert sich das neue EEG auf günstige Technologien wie Windenergie und Photovoltaik. Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung wird stufenweise gesenkt.
Können Sie bereits heute eine verlässliche Zahl der Gesamtkosten der Energiewende nennen?
Die Ziele des Energiekonzepts reichen bis ins Jahr 2050. Eine Bezifferung der Gesamtkosten wäre aus meiner Sicht unseriös. Ich bin davon überzeugt, dass uns eine erfolgreiche Energiewende langfristig klare Vorteile bringt. Ökologisch und ökonomisch. Und ich versichere Ihnen, dass die Bundesregierung sich mit all ihrer Kraft dafür einsetzen wird, die Gesamtkosten so niedrig wie möglich zu halten und die Energiewende zum Erfolg zu führen.