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  3. Altkleidersammlung: Kommunen dürfen Aufstellen untersagen
Altkleidersammlung durch Private kann unterbunden werden

Altkleidersammlung: Kommunen dürfen Aufstellen untersagen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
28. März 2017
Aus alt mach neu – Altkleidersammlungen sind ein riesiger Markt – und ein schmutziger. Doch Kommunen haben durchaus Rechte gegen die Privaten Sammler, wie nun ein Urteil bestätigt!

Darauf hat die Stadt Göttingen seit Jahren gewartet - sie lag im Streit mit privaten Altkleidersammlern und hat nun per Gericht Recht bekommen. Und darum ging es: Die Stadt unterhält rund 150 Altkleidercontainer auf ihrem Stadtgebiet. Übrigens so aufgestellt, dass kein Einwohner von seinem Haus mehr als 500 Meter weit laufen muss, um zum nächsten Container zu gelangen. Pro Container sind immer maximal 1.000 Einwohner an einen Platz "angeschlossen". 581 Tonnen Altkleider sammelte die Stadt auf diese Weise etwa im Jahr 2015. Nebenher ein gutes Geschäft, pro Tonne erzielte sie einen Überschuss von 500 Euro. Genau das ruft natürlich Neider auf den Plan.

Private Altkleidersammler drängten auf den Markt

Auch zwei private Firmen wollten von dem Geschäft profitieren, beantragten bei der Stadt ebenfalls die Aufstellung von Containern. 200 Tonnen wollten sie sammeln. Doch die Stadt sah ihr Geschäftsmodell in Gefahr und war der Meinung, die Sammlung besser selbst organisieren zu können. Also untersagte sie die Aufstellung mit der Begründung, ihre Planungssicherheit und Organisationsverwaltung würde damit beeinträchtigt. Die beiden Firmen - beide bundesweit tätig - klagten.

Altkleidersammlung muss wirtschaftlich sein

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun ein Urteil gesprochen. Es bestätigte die Einschätzung der Stadt, dass sie bereits ein hochwertiges Erfassungssystem im Altkleiderbereich unterhalte. Dieses sei durch Konkurrenz in seiner Wirtschaftlichkeit gefährdet. Im Urteil heißt es, dass für die Beurteilung auch ein Markteintritt weiterer Konkurrenten in den Blick genommen werden müsse. Konkret: In diesem Fall würde der städtisch Anteil an der Entsorgungsmenge auf ein unwirtschaftliches Maß sinken.

Zuverlässigkeit spielt eine große Rolle

Ausdrücklich erklärte das Verwaltungsgericht in Göttingen außerdem, eines der beiden klagenden Unternehmen sei unzuverlässig. Das Unternehmen habe in der Vergangenheit bundesweit Container aufgestellt, ohne dies den zuständigen Abfallbehörden zuvor angezeigt zu haben.

Der Kampf gegen die Illegalen Altkleidersammler

Bei der Altkleidersammlung hat die Kommune ein wichtiges Mitspracherecht

Im Kreislaufwirtschatsgesetz ist klar geregelt: Die Kommunen haben eine Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Entsorgung der Altkleidersammlung. In der Praxis tun sich damit viele Behörden aber schwer. Denn Schätzungen zufolge stehen bundesweit mehrere Tausend Container, die unangemeldet aufgestellt wurden. Sie tauchen über Nacht auf und stehen häufig an Ortsgrenzen oder in der Nähe von Grünflächen. Ganz plötzlich. Werden sie nicht umgehend gemeldet oder einem Mitarbeiter der Gemeinde fällt der illegale Container auf, so wird er häufig von Bürgern genutzt, die meist nicht wissen, dass der Container illegal aufgestellt wurde. Probleme bereitet den Kommunen zudem, dass viele der Altkleidersammlungen den Anschein erwecken, sie seien "für einen guten Zweck". Verfremdete Symbole sollen suggerieren, dass es sich um ein wohltätige Sammlung handelt. Altkleidersammlungen sind ein riesiges Geschäft. Vieles wird nach Afrika oder Indien verkauft und bedroht dort durch Dumping-Preise die heimische Kleiderindustrie. Die gut gemeinte Kleiderspende wird so zum Bumerang.

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