Digitalisierung passiert nicht einfach so, weshalb Marc Gross von der KGSt® für die Einstellung eines Chief Digital Officer plädiert
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Digitalisierung erfolgreich gestalten

2. Februar 2018
Warum auch Kommunen am Chief Digital Officer nicht vorbeikommen, erläutert Marc Groß von der KGSt

Sonderveröffentlichung

Kaum eine Rolle wurde in den vergangenen Jahren so kontrovers diskutiert wie die des Chief Digital Officer (CDO). Kein Wunder, hat die Digitalisierung doch viele Bereiche unseres Lebens stark verändert. Weltweit hat sich in nur einem Jahr der Anteil der Unternehmen mit einem CDO verdreifacht. Er ist jedoch nicht nur in der Wirtschaft ein Thema. Auch Kommunen in Deutschland haben die Rolle des CDO im Blick. Ob Bergheim, Bonn, Dortmund, Moers, Kiel, Düsseldorf oder Hamburg: Einige Städte haben die Position bereits besetzt – auch wenn sie nicht überall so bezeichnet wird. Viele weitere Kommunen sind schon auf der Suche. Diese Entwicklung zeigt, dass die Digitalisierung insbesondere von Politik und Verwaltungsführung als strategisch wichtiges Thema erkannt wurde. Sie zeigt aber auch, dass Digitalisierung nicht einfach passiert. Sie muss von Kommunen mit all ihren Akteuren gemeinsam gestaltet werden. Nur so kann das riesige Potenzial für die örtliche Gemeinschaft sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden. Dabei spielt der CDO an der Schnittstelle von Verwaltung, Konzern Kommune, örtliche Gemeinschaft und Region eine zentrale Rolle. Denn die Digitalisierung durchdringt in der Außensicht sämtliche Gestaltungsfelder einer Kommune und beim Blick in die Kommunalverwaltung hinein sämtliche Funktionsbereiche. Aus diesem Grund empfiehlt die KGSt, die Rolle des CDO auf Ebene des Verwaltungsvorstandes zu verankern, denn der CDO berät den Hauptverwaltungsbeamten in sämtlichen Fragen zur Digitalisierung - z.B. hinsichtlich der Digitalen Agenda und zu Budgetfragen. Außerdem nimmt er regelmäßig an Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teil und ist auch dort Ansprechpartner. Selbst wenn es nicht originär um Digitalisierungsthemen geht, sollte er dabei sein, da auch andere Themen Berührungspunkte zur Digitalisierung haben könnten. Der Verantwortungsbereich eines CDO ist so bunt wie die Digitalisierung selbst. Neben der Beratung der Verwaltungsleitung verantwortet er die Digitale Agenda und damit die ganzheitliche Entwicklung der Digitalen Kommune mit dem Ziel, die Lebens- und Standortqualität, den Bürgerservice und die Wirtschaftlichkeit kommunalen Handelns für die örtliche Gemeinschaft nachhaltig zu verbessern. Sämtliche Digitalisierungsbemühungen in der digitalen Kommune zu koordinieren, gehört dabei genauso dazu, wie – als „Gesicht der Digitalisierung“ – die Aktivitäten in der örtlichen Gemeinschaft, im Konzern, Kommune und in der Kommunalverwaltung im Blick zu behalten. MEHR INFORMATIONEN Marc.Gross@kgst.de www.facebook.com/KGSt.de www.KGSt.de

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