Grau oder Gelb? Viele Bürger blicken bei der Wertstoffentsorgung nicht durch. © Christian Maurer/fotolia.com

Graue Tonne, gelber Sack?

20. Oktober 2014
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung aufgefordert, die Wertstoffentsorgung einfacher und bürgernaher gestalten. Viele Bürger würden die aktuelle Regelung nicht verstehen.

Graue Tonne, gelber Sack?

Folge dieser nicht praktikablen Unterscheidung ist, dass heute in der Grauen Restmülltonne Fehlwürfe von bis zu 40 Prozent erfolgen. Damit landen dort Abfälle, die eigentlich über eine Wertstoffentsorgung in den Gelben Sack gehören, um sie anschließend wiederzuverwerten. „Damit verbunden ist auch ein ökologischer Missstand. Dieser kann nur dadurch beseitigt werden, dass im neuen Wertstoffgesetz nach der Materialart und nicht nach Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden wird“, sagte Bogya.

Verpackungsentsorgung durch die Kommunen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert zudem, gemeinsam mit Umweltorganisationen und Verbraucherschützern, im geplanten Wertstoffgesetz den Kommunen im Sinne einer „Abfallentsorgung aus einer Hand“ auch die Steuerungsverantwortung und Zuständigkeit für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen zu übertragen.
Dies entspricht auch dem Wunsch der Bürger: Laut einer im April 2014 durchgeführten und repräsentativen FORSA-Umfrage befürworten 59 Prozent der Deutschen eine Übertragung der Verantwortung für die Verpackungsentsorgung auf die Kommunen.
„Eine Steuerungsverantwortung der Kommunen für die Sammlung hätte eine einfache, bürgerfreundliche sowie ökologische und kosteneffiziente Entsorgung zu sozial verträglichen Gebühren auch bei den Wertstoffen zur Folge“, sagte der beim DStGB für die Abfallwirtschaft zuständige Beigeordnete Norbert Portz. Dies bedeute keinesfalls eine Rekommunalisierung, da die Städte, Gemeinden und Kreise ihre Abfallentsorgung in der weit überwiegenden Zahl nicht selbst durchführen. Vielmehr sind sie rechtlich verpflichtet, die Sammlung in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren transparent und mittelstandsfreundlich zu vergeben.
Folge dieser mittelstandsfreundlichen Vergaben wären schon heute in der Abfallwirtschaft vielfach bewährte öffentlich-private Partnerschaften zwischen den Kommunen einerseits und den Entsorgungsunternehmen andererseits. Im Rahmen der Steuerungsverantwortung der Kommunen für die Sammlung der Wertstoffe muss nach Auffassung des DStGB weiter an der Produkt- und Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Vertreiber für die in Verkehr gebrachten Waren festgehalten werden.

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