Handlungsfähig bleiben: Zivile Verteidigung beginnt im eigenen Rathaus

28. Oktober 2026
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Der Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle, der Cyberangriff auf die Stadt Berlin und der damit verbundene Abfluss von – zum Teil auch als „geheim“ eingestuften Datensätzen: Sicherheitsrelevante Vorfälle enden längst nicht mehr an der Staatsgrenze. Sie treffen Infrastruktur, die vor Ort liegt, und damit Kommunen.

Deutschlands Gesamtverteidigung ruht grundsätzlich auf zwei gleichrangigen Säulen. Militärisch treibt die Bundeswehr mit dem Operationsplan Deutschland (O-Plan) die Vorbereitungen voran. Zivil liegt die Verantwortung bei Bund, Ländern und Kommunen. Ohne die zivilen Strukturen wie die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, den Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Streitkräfte, ist Deutschland nicht „kriegstüchtig“.

Klar ist: Eine Kommune, die im Ernstfall selbst nicht handlungsfähig ist, kann niemanden unterstützen. Weder die Streitkräfte noch die eigene Bevölkerung.

Aus Sicht der KGSt gilt deshalb eine klare Reihenfolge: erst die eigene Stabilität, dann die Unterstützung anderer. Praktisch bedeutet das drei Dinge.

Erstens: geltende Pflichten kennen, etwa den Alarmkalender und den Geheimschutz. Klarheit zu den Begrifflichkeiten schaffen. Zivilschutz ist nicht gleich zivile Verteidigung, sondern nur eine von vier Säulen.

Zweitens: wissen, welche Prozesse unter keinen Umständen ausfallen dürfen, von der Auszahlung von Sozialleistungen bis zum Standesamt.

Drittens: klären, welche Aufgaben hinzukommen, wenn es wirklich zum äußeren Notstand kommt. Wer entscheidet? Wo werden neue Aufgaben zugeordnet? Wie verändern sich Prozesse und dementsprechend auch die Strukturen?

Der erste Schritt sollte jetzt gegangen werden: Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Verwaltungskonferenz. Bieten Sie Informations­veranstaltungen für alle Mitarbeitenden an. Bringen Sie das Thema in den Rat ein. Je besser alle Gremien, der Verwaltungsvorstand und alle Mitarbeitenden informiert sind, desto mehr Verständnis gibt es für Prozessanalysen und Abfragen im Zusammenhang mit der zivilen Alarmplanung.

Erklärungen der Begriffe, die passenden Rechtsgrundlagen sowie ein kompakter Überblick hierzu bietet der KGSt-Bericht 12/2026 „Zivile Verteidigung. Grundlagen“. Er ordnet die Aufgaben zwischen Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen ein und bietet praxisnahe Hilfestellungen für die wichtige Aufklärungs- und Umsetzungsarbeit.

Kathrin Seiter

Kathrin Seiter ist Referentin im Programmbereich Organisations- und Informations­management der KGSt.

Mehr Informationen: 

www.kgst.de/doc/20260721A0002

Kathrin.Seiter@kgst.de

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