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  4. Gericht: Frauenparkplätze sind nicht überall erlaubt
Warum Kommunen keine Frauenparkplätze ausweisen dürfen
Kommunen dürfen laut einem Urteil Frauenparkplätze nicht verbindlich ausweisen
© 123rf

Gericht: Frauenparkplätze sind nicht überall erlaubt

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
24. Januar 2019
Deutschlands Kommunen setzen sich täglich mit der Frage auseinander, wie Chancengerechtigkeit zwischen Frau und Mann hergestellt werden kann. Das beginnt häufig bei Diskussionen um eine gendergerechte Sprache und geht bis zu Diskussionen um Frauenparkplätze in der Innenstadt. Doch wo endet guter Vorsatz und wo beginnt Diskriminierung? In Bayern hat darüber nun erneut ein Gericht befunden.

Es war von der bayerischen Stadt Eichstätt wirklich gut gemeint. Im Jahr 2016 wurde in der Stadt eine Frau vergewaltigt. Als Reaktion darauf richtete die Kommune auf öffentlichen Plätzen spezielle Frauenparkplätze ein. Gut beleuchtet und nicht so abgelegen. Auf den Schildern stand seither zu lesen: "Nur für Frauen". Ein 26 jähriger Jurastudent sah sich darin aber in seinen Rechten verletzt und diskriminiert. Und nicht nur in seinen eigenen Rechten. Seine Begründung: mit den Parkplätzen würden nicht nur Männer diskriminiert sondern auch Frauen. Denn die Parkplätze würden suggerieren, dass sie nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien. 

Die Kommune sah das völlig anders und argumentierte, Frauen würden schließlich häufiger Opfer von Gewaltdelikten als Männer. Der Leiter des Rechtsamtes von Eichstätt, Hans Bittl, wörtlich: "Es geht allein um die Sicherheitsgründe". An besagter Stelle stehe zudem in unmittelbarer Nähe ein Altenheim. Viele Frauen träten dort spätabends oder frühmorgens im Dunkeln ihre Schciht an. 

Frauenparkplätze: Das ist geltende Rechtslage 

Die Kommune hat jedoch selbst auch nie Kontrollen durchgeführt, ob wirklich nur Frauen auf den Parkplätzen parken. "Das sind reine Hinweisschilder", so das Rechtsamt. Wenn sich ein Mann mit seinem Auto dorthin stelle, könne er nicht einmal belangt werden. In der Tat ist das geltendes Recht. Im Gegensatz etwa zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Gleiches gilt etwa für Eltern-Kind Parkplätze. Der ADAC hatte daher bereits mehrfach moniert, die Schilder auf öffentlichen Parkplätzen seien ohnehin nicht rechtswirksam. Das gilt allerdings nur für öffentliche Parkplätze. Ganz anders sieht es etwa in Parkhäusern aus, die von Privaten betrieben werden. Oder auch auf Parkplätzen von Supermärkten. Hier gelten privatrechtliche Nutzungsbedingungen, der Besitzer kann somit sehr wohl festlegen, wer wann wo auf seinem privaten Parkplatz parken darf.

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Frauenparkplätze: So urteilten Gerichte in der Vergangenheit

Einen ähnlichen Fall gab es in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz. Auch dort war ein Mann vor Gericht gezogen, weil er in einem Frauenparkplatz eine "Männerdiskriminierung" sah. Allerdings handelte es sich dabei um einen Firmenparkplatz. Das Gericht wies daher seinerzeit die Klage ab. Da es sich bei dem Parkplatz - Kläger war ein Pfleger eines Krankenhauses - um den Arbeitgeber des Mannes handelte, war das Landesarbeitsgericht zuständig. Es wies die Klage des Pflegers ab. Die Begründung damals: Frauen seien häufiger Opfer von Übergriffen, daher sei eine solche Maßnnahme in diesem speziellen Fall gerechtfertigt. 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München ist eindeutig 

Städte und Gemeinden dürfen auf öffentlichen Parkplätzen keine Frauenparkplätze ausweisen. Das ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts in München (Verkündigung im Rechtsstreit am 23. Januar 2019). Der 26 jährige Jurastudent bekam somit also Recht. Allerdings handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern "nur" um das Ergebnis der mündlichen Verhandlung. Aufgrund der Eindeutigkeit einigten sich Kläger und Stadt aber darauf, dass die Stadt bis spätestens Ende Februar die bisherigen "Nur für Frauen"-Schilder abmontiert. Künftig soll es nur noch eine Empfehlung für das Parken nur für Frauen geben. Das Verfahren selbst wurde mit der Einigung eingestellt.

Hintergrund: Laut dem Richter dürfen im öffentlichen Raum nur die Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verwendet werden. Diese kennt keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes. Empfehlungen seitens der Stadt seien erlaubt, es müsse aber durch die Kennzeichnung auch deutlich werden, dass es sich nicht um eine "rechtlich verpflichtende" Kennzeichnung handelt. 

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