Kommunen zahlen drauf
Notfallreform 2026: Wer zahlt den Rettungsdienst?
Berlin will die Notfallversorgung reformieren und langfristig Milliarden sparen. Die Kommunen fürchten, dass sie am Ende einen erheblichen Teil der Rechnung übernehmen müssen. Ausgerechnet bei einem Dienst, der rund um die Uhr funktionieren muss. Denn ein Rettungswagen verursacht auch dann Kosten, wenn er gerade keinen Patienten transportiert.
Am heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2026, entscheidet der Bundestag über die Reform der Notfallversorgung. Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf am Mittwoch mit zahlreichen Änderungen freigegeben. Doch eine zentrale Forderung von Städten, Landkreisen und Rettungsorganisationen bleibt nach deren Einschätzung unzureichend berücksichtigt: die verlässliche Finanzierung der ständigen Einsatzbereitschaft.
Besonders brisant: Nach den Berechnungen der Bundesregierung soll die gesetzliche Krankenversicherung langfristig jährlich rund 1,2 Milliarden Euro einsparen. Zusätzlich erwartet der Bund durch bedarfsgerechtere Rettungseinsätze ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro. Die kommunalen Spitzenverbände wollen verhindern, dass Einsparungen bei den Krankenkassen zu neuen Belastungen in den Rathäusern und Landratsämtern führen.
Notfallreform 2026: Bundestag entscheidet heute über den Rettungsdienst
Die zweite und dritte Lesung der Notfallreform beginnt nach der veröffentlichten Tagesordnung am Donnerstag um 9 Uhr. Nach einer rund einstündigen Debatte ist die Abstimmung vorgesehen. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/6808) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/8629).
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen. AfD und Linke enthielten sich bei der Schlussabstimmung im Ausschuss.
Das Ziel der Reform klingt zunächst überzeugend: Rettungsdienst, Krankenhausnotaufnahmen und ärztlicher Bereitschaftsdienst sollen besser zusammenarbeiten. Wer die 112 oder die 116117 wählt, soll möglichst schnell dort landen, wo er tatsächlich medizinische Hilfe benötigt.
Außerdem soll die medizinische Notfallrettung als eigener Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden. Künftig sollen damit auch medizinische Leistungen am Einsatzort und nicht nur der Transport ins Krankenhaus im System der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet werden.
Doch während Berlin an einer besseren Steuerung der Patienten arbeitet, beschäftigt die kommunalen Träger eine andere Frage: Wer bezahlt das System, das unabhängig von der Zahl der Einsätze jederzeit bereitstehen muss?
Wer zahlt künftig die Rettungswache?
Ein Rettungswagen ist kein Taxi. Er fährt nicht erst los, wenn sich sein Betrieb wirtschaftlich rechnet. Die Besatzung muss bereitstehen, die Technik funktionieren, die Leitstelle besetzt sein. Im Zweifel 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Gerade in ländlichen Regionen können lange Wege und vergleichsweise geringe Einsatzzahlen hohe Kosten je Einsatz verursachen. Trotzdem muss schnelle Hilfe verfügbar bleiben.
Diese sogenannten Vorhaltekosten sind der entscheidende Streitpunkt der Notfallreform. Hinzu kommen Investitionen in Fahrzeuge, Rettungswachen, Leitstellen und technische Ausstattung.
Die kommunalen Spitzenverbände verlangen deshalb, dass Vorhalte- und Investitionskosten ausdrücklich als refinanzierungsfähige Kosten im Gesetz abgesichert werden.
Der Gesundheitsausschuss hat zwar Änderungen an den Finanzierungsregeln vorgenommen. Einen ausdrücklichen, umfassenden Refinanzierungsanspruch für sämtliche Vorhalte- und Investitionskosten, wie ihn die kommunale Seite fordert, enthält die Beschlussempfehlung aber weiterhin nicht.
Das bedeutet nicht, dass solche Kosten grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Sie müssen künftig im Rahmen der Entgeltvereinbarungen und der gesetzlichen Vergütungsregeln berücksichtigt und begründet werden. Gerade über deren Ausgestaltung wird gestritten.
1,2 Milliarden Euro Einsparungen: Zahlen am Ende die Kommunen?
Langfristig erwartet die Bundesregierung durch die Notfallreform Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliardenhöhe. Eine bessere Patientensteuerung soll unnötige Rettungsfahrten und Krankenhausbehandlungen vermeiden.
Das kann sinnvoll sein. Wer wegen einer vergleichsweise harmlosen Erkrankung medizinische Hilfe benötigt, muss nicht zwangsläufig in einer Krankenhausnotaufnahme behandelt werden.
Doch die kommunalen Spitzenverbände warnen vor einer Kostenverschiebung.
Bereits zur Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. September hatten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam davor gewarnt, dass Einsparungen bei den Krankenkassen zu einem Milliardenloch in kommunalen Haushalten führen könnten.
Ihre Forderungen gehen über die Finanzierung der Rettungswachen hinaus. Auch Fehlfahrten, medizinische Behandlungen ohne anschließenden Transport, Leistungen der Leitstellen und telemedizinische Versorgung sollen rechtssicher vergütet werden.
Denn bislang entstehen immer wieder Streitigkeiten darüber, welche Leistungen von den Krankenkassen zu bezahlen sind.
Die Reform soll solche Konflikte entschärfen. Offen bleibt aus kommunaler Sicht allerdings, ob die neuen Regeln eine auskömmliche Finanzierung des gesamten Rettungsdienstsystems sicherstellen.
Ein zusätzliches kommunales Milliardenloch ist bislang keine feststehende Folge des Gesetzes. Es ist die Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen werden wesentlich von den künftigen Entgeltvereinbarungen und der Umsetzung in den Ländern abhängen.
Rettungsdienste protestieren vor dem Brandenburger Tor
Wie groß die Sorge ist, zeigte sich bereits am Dienstag, 13. Oktober, in Berlin.
Rettungswagen und Rettungshubschrauber bildeten auf dem Pariser Platz die Kulisse für einen ungewöhnlichen Protest. Acht große Hilfs- und Rettungsorganisationen demonstrierten unmittelbar vor der Bundestagsentscheidung für eine verlässliche Finanzierung und verbindliche Mitsprache.
Beteiligt waren ADAC-Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutscher Feuerwehrverband, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst.
Unterstützung erhielten sie vom Deutschen Städtetag und Deutschen Landkreistag.
Die Botschaft der Organisationen: Eine Reform, die den Rettungsdienst neu ordnet, darf seine Finanzierung nicht gefährden.
Dabei geht es nicht allein um alltägliche medizinische Notfälle. Dieselben Strukturen und Organisationen spielen auch bei Hochwasser, größeren Unglücksfällen oder anderen Katastrophen eine wichtige Rolle.
Wer die ständige Einsatzbereitschaft ausschließlich unter dem Blickwinkel möglichst niedriger Kosten bewertet, könnte nach Auffassung der Kritiker die Leistungsfähigkeit dieser Strukturen gefährden.
Notfallreform: Was sich bei der Finanzierung tatsächlich ändert
Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen künftig Entgeltverträge mit den Leistungserbringern der medizinischen Notfallrettung schließen.
Die Kostenkalkulationen müssen elektronisch, vollständig und nachprüfbar vorgelegt werden. Die Länder können unter bestimmten Voraussetzungen einheitliche Entgelte und zentrale Abrechnungsstellen vorsehen.
Eine wichtige Rolle spielt weiterhin die Grundlohnrate nach Paragraf 71 SGB V. Sie begrenzt grundsätzlich die Entwicklung der Vergütungen.
Allerdings sieht der geänderte Gesetzestext Möglichkeiten für Ausnahmen vor, wenn andernfalls die Versorgung trotz ausgeschöpfter Wirtschaftlichkeitsreserven nicht gewährleistet werden kann.
Als Anhaltspunkte dienen unter anderem eine überregionale oder landesweite Bedarfsplanung im Einvernehmen mit den Krankenkassen, entsprechende Investitionen und die Umsetzung von Rahmenverträgen.
Für Landkreise ist das von erheblicher Bedeutung. Sie müssen ihre Kosten künftig nachvollziehbar darstellen und ihre Bedarfsplanung auf die neuen gesetzlichen Anforderungen ausrichten.
Die kommunale Kritik: Ob eine Rettungswache notwendig ist, entscheidet sich nicht allein an ihren Einsatz- und Abrechnungszahlen. Gerade dort, wo wenige Menschen auf großer Fläche leben, kann eine Rettungswache besonders teuer und zugleich unverzichtbar sein.
NRW stoppt Ausbaupläne für Rettungswachen
Wie unmittelbar sich die Unsicherheit über die neuen Regeln bereits auswirkt, zeigt Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung hat den weiteren Ausbau noch nicht umgesetzter Rettungswachen vorerst zurückgestellt. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründet den Schritt mit den bevorstehenden Reformen der Notfallversorgung und ihrer Finanzierung. Bereits begonnene Vorhaben sollen fortgeführt werden.
Hintergrund ist auch die geplante Umstellung der Finanzierung auf Vereinbarungen mit den Krankenkassen. Besonders umstritten bleibt die Vergütung von Rettungseinsätzen, bei denen ein Patient nicht ins Krankenhaus gebracht werden muss.
Damit bekommt die bundespolitische Debatte eine unmittelbare kommunale Dimension. Während im Bundestag über neue Regeln verhandelt wird, stehen in den Ländern bereits konkrete Investitionsentscheidungen auf dem Prüfstand.
Für Landkreise, die neue Rettungswachen planen oder bestehende Standorte modernisieren wollen, ist das ein deutliches Signal: Die Finanzierung der künftigen Rettungsdienststruktur ist längst keine theoretische Rechtsfrage mehr.
15 Euro Zuzahlung: Was die Notfallreform für Patienten bedeutet
Die Reform betrifft nicht nur Kommunen und Rettungsorganisationen. Auch gesetzlich Versicherte müssen sich auf neue Regelungen einstellen.
Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses soll die Zuzahlung zur notfallmedizinischen Versorgung und zum Notfalltransport künftig jeweils 15 Euro betragen. Vorgesehen ist eine entsprechende Ergänzung von Paragraf 61 SGB V.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Die neue Regelung bedeutet nicht, dass jeder Anruf bei der 112 automatisch 15 Euro kostet. Maßgeblich sind die tatsächlich erbrachten Leistungen, der gesetzliche Leistungsanspruch und die geltenden Befreiungsregelungen.
Zugleich verfolgt die Reform das Ziel, Versicherte besser vor unklaren Abrechnungsrisiken zu schützen. Die medizinische Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Kommunen fürchten weniger Mitsprache beim Rettungsdienst
Neben der Finanzierung geht es um eine zweite Grundsatzfrage: Wer darf künftig bestimmen, wie der Rettungsdienst organisiert wird?
Bislang liegt die Organisation des Rettungsdienstes wesentlich in der Verantwortung der Länder. Landkreise und kreisfreie Städte übernehmen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zentrale Aufgaben als Träger.
Mit der Notfallreform will der Bund die medizinische Notfallrettung stärker bundesrechtlich regeln. Ein neues Fachgremium soll Rahmenempfehlungen für die medizinische Notfallrettung entwickeln.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen darin einen problematischen Eingriff in die Zuständigkeiten der Länder und in die kommunale Selbstverwaltung.
Sie hatten deshalb drei feste Sitze in dem geplanten Gremium gefordert.
Nach dem vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Modell erhält der GKV-Spitzenverband ein erhebliches Gewicht bei der Besetzung. Auch die Länder sowie Organisationen der Leistungserbringer und Fachverbände werden beteiligt.
Eine ausdrücklich garantierte Vertretung der drei kommunalen Spitzenverbände ist jedoch nicht vorgesehen.
Damit bleibt aus Sicht der Kommunen das Risiko, dass über fachliche und wirtschaftliche Standards für den Rettungsdienst entschieden wird, ohne den kommunalen Aufgabenträgern eine feste eigene Stimme einzuräumen.
Ob die neuen bundesrechtlichen Regelungen tatsächlich verfassungswidrig in die Zuständigkeiten der Länder eingreifen, ist nicht gerichtlich geklärt.
Landkreistag: Gezielte Änderungen statt großer Neuordnung
Der Deutsche Landkreistag hält eine umfassende bundesrechtliche Neuordnung des Rettungsdienstes ohnehin nicht für erforderlich.
Nach seiner Präsidiumssitzung vom 7. Oktober sprach sich der Verband für gezielte Änderungen der bestehenden Rechtslage aus.
Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtssichere Vergütung von Behandlungen am Einsatzort, Einsätzen ohne Transport und Leistungen der Leitstellen.
Damit zeichnet sich ein grundsätzlicher Konflikt ab.
Die Bundesregierung möchte die medizinische Notfallrettung stärker in das System der gesetzlichen Krankenversicherung integrieren und einheitliche Rahmenbedingungen schaffen.
Die kommunalen Spitzenverbände wollen die bewährten Strukturen der Länder erhalten und vor allem die bestehenden Finanzierungsprobleme lösen.
Beide Seiten verfolgen das Ziel einer leistungsfähigen Notfallversorgung. Umstritten sind der Weg dorthin, die Kostenverteilung und die Zuständigkeiten.
Was die Notfallreform für Landkreise und Städte bedeutet
Für die kommunalen Träger ergeben sich aus dem geplanten Gesetz mehrere praktische Aufgaben.
Rettungswachen und Investitionen: Die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten sollten vollständig erfasst und in der Kostenkalkulation nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt insbesondere für neue Rettungswachen, Fahrzeuge und technische Ausstattung.
Leitstellen und Einsätze ohne Transport: Kommunen sollten prüfen, welche Aufwendungen bislang nicht oder nur nach Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen erstattet werden. Die neue Vergütungsstruktur kann hier Veränderungen bringen.
Bedarfsplanung: Die Abstimmung mit Nachbarkreisen, Ländern und Krankenkassen gewinnt an Bedeutung. Überregionale Planungen können künftig gerade bei Ausnahmen von Vergütungsbegrenzungen eine wichtige Rolle spielen.
Kommunale Selbstverwaltung: Landkreise und kreisfreie Städte sollten darauf achten, welche Entscheidungen künftig auf Bundesebene getroffen werden und welche Gestaltungsspielräume ihnen nach Landesrecht verbleiben.
Haushaltsplanung: Die finanziellen Folgen lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Umso wichtiger ist es, die weiteren Verhandlungen und landesrechtlichen Anpassungen frühzeitig zu begleiten.
Wie geht es nach der Bundestagsabstimmung weiter?
Nach der Entscheidung des Bundestages muss sich erneut der Bundesrat mit der Notfallreform befassen. Als Termin für den zweiten Durchgang ist derzeit der 20. November 2026 vorgesehen.
Die Länder können dort ihre Positionen erneut deutlich machen. Nach der bisherigen Einordnung im Gesetzgebungsverfahren gilt die Reform allerdings als nicht zustimmungsbedürftig. Der Bundesrat verfügt damit nicht über dasselbe Vetorecht wie bei einem Zustimmungsgesetz.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abschließen. Wesentliche Änderungen sollen ab 2027 wirksam werden. Maßgeblich bleiben die jeweiligen gesetzlichen Inkrafttretensregelungen.
Für die Kommunen ist die entscheidende Frage damit noch nicht beantwortet.
Denn dass eine Reform Einsparungen ermöglicht, sagt wenig darüber aus, wer sie finanziert. Eine Rettungswache lässt sich nicht einfach abschalten, wenn gerade niemand die 112 wählt.
Und genau darin liegt der Konflikt: Berlin will die Notfallversorgung wirtschaftlicher organisieren. Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass im Ernstfall trotzdem jemand kommt.