©Fotolia
Streit um Flüchtlingsunterbringung
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen kommen die Kommunen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Immer wieder landet die Zuweisungspolitik vor Gericht. In Hessen denkt der Städte- und Gemeindebund nun über eine kommunale Verfassungsklage nach.
Es geht um die Zuweisung von Flüchtlingen
Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage von Ortenberg und Glauburg gegen den Wetteraukreis abgewiesen. Damit wehrten sich die Kommunen gegen Zuweisungsbescheide, wonach sie Flüchtlinge unterbringen müssen. Es geht um 27 Flüchtlinge. 20 hätte die Stadt Ortenberg im ersten Halbjahr 2014 aufnehmen sollen, sieben Flüchtlinge die Gemeinde Glauburg. Doch dafür fehle ihnen das Geld, hatten die beiden Wetterauer Schutzschirmkommunen argumentiert und vor dem Gießener Verwaltungsgerichtshof gegen die Zuweisung der Flüchtlinge durch den Wetteraukreis geklagt. Das Gericht wies die Klage aber zurück.