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  4. Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte
Änderungen im Vergaberecht

Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte

von Christian Erhardt
Chefredakteur | KOMMUNAL
17. November 2017
Ob Bauaufträge oder Dienstleistungen - Kommunen müssen sich im Vergaberecht an strenge Regeln halten. Zum Jahreswechsel werden die Schwellenwerte deutlich verändert. KOMMUNAL hat für Sie den Überblick in Kurzform.

Zum Jahreswechsel werden neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht eingeführt. Sie stellen gegenüber den aktuellen Werten eine erhebliche Anhebung da. Die entsprechende EU-Verordnung soll in den nächsten Tagen veröffentlich werden. Wir haben für Sie bereits den Überblick über die künftigen Schwellenwerte im. Vergaberecht: Künftig gilt für Bauaufträge eine Summe von 5.548.000 Euro  - das sind mehr als 300.000 Euro mehr als bisher.Die gleiche Summe gilt auch für den kompletten Sektorenbereich Bau.

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