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  1. Politik
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  4. Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte
Änderungen im Vergaberecht

Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
17. November 2017
Ob Bauaufträge oder Dienstleistungen - Kommunen müssen sich im Vergaberecht an strenge Regeln halten. Zum Jahreswechsel werden die Schwellenwerte deutlich verändert. KOMMUNAL hat für Sie den Überblick in Kurzform.

Zum Jahreswechsel werden neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht eingeführt. Sie stellen gegenüber den aktuellen Werten eine erhebliche Anhebung da. Die entsprechende EU-Verordnung soll in den nächsten Tagen veröffentlich werden. Wir haben für Sie bereits den Überblick über die künftigen Schwellenwerte im. Vergaberecht: Künftig gilt für Bauaufträge eine Summe von 5.548.000 Euro  - das sind mehr als 300.000 Euro mehr als bisher.Die gleiche Summe gilt auch für den kompletten Sektorenbereich Bau.

Vergaberecht sieht auch Erhöhungen bei Dienstleistungen vor

Weniger stark steigen die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen. Hier ist eine Anhebung von 221.000 Euro vorgesehen. Anhebungen gibt es zudem im Sektorenbereich L/D auf künftig 443.000 Euro und für Obere und Oberste Bundesbehörden. Gilt gilt künftig ein Schwellenwert von 144.000 Euro.

+++ Lesen Sie auch: Ändert sich das EU-Vergaberecht erneut? Hier klicken +++

Schwellenwerte im Vergaberecht sind im GWB geregelt

Hintergrund der Neuregelung ist die in Paragraph 106 (Absatz 1 GWB) vorgesehene dynamische Verweisung. Sie gelten mit dem Jahreswechsel automatisch auch für Städte und Gemeinden. Die Zahlen werden auch im Bundesanzeiger noch veröffentlicht, wobei das nur deklatorische Bedeutung hat.

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