Klagen
Grundsteuer: Neue Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Die angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg sind nunmehr beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Landesverbände Haus & Grund Baden und Haus & Grund Württemberg sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützen die Klage. Sie wollen die im Mai dieses Jahres veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes nicht hinnehmen. Der zweite Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts hatte zwei Musterklagen abgewiesen, die einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht hatten.
Verhandelt wurden vor dem Bundesfinanzhof diese zwei konkreten Streitfälle aus Karlsruhe und Stuttgart:
- In Karlsruhe ging es um ein Grundstück, von dem ein Teil laut Gutachterausschuss nicht bebaubar war. Trotzdem setzte das Finanzamt für die gesamte Fläche denselben Bodenrichtwert an.
- Der Stuttgarter Fall drehte sich um die Lage des Grundstücks: Die Eigentümer sahen die Einstufung durch den Gutachterausschuss als falsch an und monierten eine dadurch überhöhte Steuerlast.
Bundesverfassungsgericht: Beschwerden gegen Grundsteuer
Die Kläger blieben vor dem Bundesfinanzhof erfolglos: Der BFH bestätigte, dass die Finanzämter das Landesgesetz korrekt angewendet hatten, und erklärte das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell für zulässig: Maßgeblich für die Bewertung sind dabei Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, während Gebäude und individuelle Besonderheiten grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Die Bebauung fließe indirekt doch in die Berechnung ein – über eine um 30 Prozent abgesenkte Steuermesszahl für Grundstücke mit Wohngebäuden. Auch die Bildung vereinfachender Bodenrichtwertzonen hält das Gericht für rechtmäßig, solange die Abweichung vom tatsächlichen Grundstückswert 30 Prozent nicht übersteigt.
Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund hatten bereits kurz nach der BFH-Entscheidung angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Kritisiert wird vor allem die zentrale Rolle der Bodenrichtwerte im baden-württembergischen Grundsteuermodell. Sie bildeten die tatsächlichen Verhältnisse nur annähernd ab, während wertbeeinflussende Faktoren wie nicht bebaubare Grundstücksteile unberücksichtigt blieben, argumentieren die Kläger. Auch die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert per Gutachten nachzuweisen, reicht ihrer Ansicht nach wegen hoher Hürden und Kosten nicht aus.
Die Aktenzeichen zur aktuellen Verfassungsbeschwerde gegen das Landesmodell Baden-Württemberg:
Bundesverfassungsgericht: Az. 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/2
Was bedeutet die Klage für Eigentümer?
Einspruchsverfahren, die wegen der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landesgrundsteuer ruhen, bleiben bei den Finanzämtern weiterhin ausgesetzt. Wer bereits Einspruch eingelegt hat, muss aktuell nichts weiter unternehmen, so der Bund der Steuerzahler.
Grundsteuerreform: Bundesmodell in elf Ländern
Die Grundsteuerreform trat am 1. Januar 2025 bundesweit in Kraft. Sie war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber zu neuen Berechnungen, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Elf Bundesländer entschieden sich daraufhin für das sogenannte Bundesmodell, doch eine Öffnungsklausel ermöglichte den Ländern eigene Wege.
Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer-Bundesmodell läuft
Das Bundesverfassungsgericht muss sich auch mit dem Bundesmodell befassen. Auch dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 anhängig.
- Es geht um einen Fall in Berlin. Der Immobilieneigentümer und Kläger sieht die Grundsteuer für seine Wohnung an einer Bahntrasse als zu pauschal bewertet.
Beim sogenannten Bundesmodell berechnet sich die Grundsteuer für Wohnimmobilien über ein pauschales Ertragswertverfahren. Der Bundesfinanzhof hat auch dieses Modell für verfassungskonform erklärt. Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümer-Interessensverband Haus & Grund hatten nach der Entscheidung Ende 2025 angekündigt, auch dazu das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen. Dort laufen mehrere Beschwerden gegen die Grundsteuerberechnungen.
Hier finden Sie den aktuellen Stand von Klagen und Beschwerden gegen die Grundsteuer.


