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Streckenradar
© Igor Marx/shutterstock

Bundesweit erstes Streckenradar muss abgeschaltet werden

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
12. März 2019
Es fehle die Rechtsgrundlage - so begründet der Richter des Verwaltungsgerichts Hannover seine Entscheidung. Das erste deutsche Streckenradar auf der B6 bei Laatzen muss nun vorerst abgeschaltet werden.

Anders als ein herkömmlicher Blitzer erfasst das Streckenradar die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf einer Straße nicht punktuell, sondern ermittelt das durchschnittliche Tempo über 2,2 Kilometer. Dazu werden die Kennzeichen aller vorbeifahrender Fahrzeuge am Anfang und am Ende des Abschnitts erfasst. Die Daten werden verschlüsselt und nur im Falle eines Verstoßes entschlüsselt und für einen Bußgeldbescheid verwendet. Das Streckenradar in Niedersachsen war mit dem Ziel aufgestellt worden, die Vergehen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke und somit die Unfallzahlen zu vermindern. In anderen EU-Staaten, wie Belgien, den Niederlanden oder Österreich ist dieses Verfahren längst Standard. In Belgien haben Untersuchungen gezeigt, dass durch das Streckenradar weniger Geschwindigkeitsübertretungen und Unfälle auf den Strecken passieren. Deshalb will das Land die Zahl der Radare noch erhöhen. In Deutschland war jedoch eine Debatte rund um den Datenschutz entfacht, als in Niedersachsen im November letzten Jahres das erste deutsche Streckenradar aufgestellt wurde. Die Tatsache, dass alle Autokennzeichen erfasst wurden, stand dabei in der Kritik. Die Landesregierung hatte darauf hingewiesen, dass die Daten vorschriftsmäßig fahrender Verkehrsteilnehmer sofort wieder gelöscht würden.

Polizeigesetz muss angepasst werden

Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover diese Form der "Section Control" für rechtswidrig erklärt. Das niedersächsische Polizeigesetz müsse angepasst werden, bevor die Kontrollen durchgeführt werden könnten. Mitte Februar reichte ein Anwalt Klage gegen das Streckenradar ein. Die Kontrolle greife in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, indem sie ohne Anlass auch die Kennzeichen vorschriftsmäßig fahrender Verkehrsteilnehmer erfasse. Dies verstoße gegen den Datenschutz. Mit der Klage ging ein Eilantrag auf Abschaltung der Anlage einher. Daher muss das Streckenradar mit dem Urteil des Gerichts nun umgehend abgeschaltet werden. Der Kläger stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang Februar ergangen war. Das Gericht hatte die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als verfassungswidrig eingestuft. Bei dem verhandelten Fall ging es jedoch um die Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken.

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Das Land Niedersachsen kann nun Rechtsmittel sowohl gegen die Klage als auch gegen den Eilantrag einlegen. Damit würde das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zuständig werden. Das Streckenradar auf der B6 befand sich in einer Testphase. Eine Anpassung des Polizeigesetzes vor einem Regelbetrieb war von der Landesregierung ohnehin vorgesehen.

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