Migrationspolitik
Abschiebungen in Deutschland: 260.000 Ausreisepflichtige – der Fall Köln zeigt das Systemproblem
Köln nennt es ein Kommunikationsproblem. Kritiker sehen darin einen handfesten Abschiebeskandal. Wahrscheinlich ist der Fall vor allem eines: ein Lehrstück darüber, wie kompliziert Deutschland die Durchsetzung seiner eigenen ausländerrechtlichen Entscheidungen organisiert hat.
Ausgangspunkt ist die sogenannte „Coesfelder Liste“. Die Zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld hatte der Stadt Köln 2024 angeboten, bei rund 500 ausreisepflichtigen Personen vor allem aus den Westbalkanstaaten fehlende Rückreisedokumente zu beschaffen. Gerade diese Papiere waren in vielen Fällen Voraussetzung für eine Abschiebung. Köln nahm die Unterstützung nicht in Anspruch. Interne Mails erweckten vielmehr den Eindruck, die Behörde wolle für Betroffene Bleibeperspektiven prüfen.
Zahlreiche Medien nahm den Vorgang zum Anlass, grundsätzlich die Frage aufzuwerfen, was geschieht, wenn Behörden bei Menschen, die Deutschland verlassen sollen, nach Möglichkeiten für einen weiteren Aufenthalt suchen. BILD berichtete über den Verdacht, die Stadt habe die angebotene Abschiebehilfe für rund 500 Fälle nicht genutzt.
Die Stadt Köln widerspricht inzwischen der Darstellung, sie habe pauschal Abschiebungen verweigert. Stadtdirektorin Dörte Diemert spricht von einer unglücklichen Kommunikation. Das Angebot aus Coesfeld sei intern nicht richtig zugeordnet beziehungsweise nur mit Blick auf Teilnehmer des Kölner Bleiberechtsprogramms beantwortet worden. Die Fälle seien unabhängig davon weiterbearbeitet worden. Köln verweist zudem darauf, 2024 insgesamt 229 Menschen abgeschoben zu haben, weitere 526 seien freiwillig ausgereist. 2025 waren es demnach 245 Abschiebungen und 201 freiwillige Ausreisen. Die internen Abläufe werden nun aufgearbeitet.
Damit ist der Vorwurf eines systematischen Boykotts keineswegs bewiesen. Aber die eigentliche Frage bleibt: Warum kann eine kommunale Behörde überhaupt so großen Einfluss darauf haben, ob eine rechtskräftig festgestellte Ausreisepflicht tatsächlich vollzogen wird?
Abschiebungen sind Ländersache – aber jedes Land macht es anders
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über einen Asylantrag. Wird dieser rechtskräftig abgelehnt und besteht kein anderer Aufenthaltstitel, endet die Zuständigkeit des BAMF für den eigentlichen Vollzug weitgehend.
Dann beginnt der Föderalismus.
Nach § 71 Aufenthaltsgesetz sind grundsätzlich die Ausländerbehörden zuständig. Die Länder können einzelne Aufgaben aber zentralen Behörden übertragen. Für den Vollzug von Abschiebungen muss inzwischen sogar jedes Bundesland eine zentrale Stelle bestimmen. Daneben können Landespolizei und Bundespolizei Aufgaben beim tatsächlichen Transport und Vollzug übernehmen.
Das führt zu sehr unterschiedlichen Modellen.
| Bundesland | Rückführung überwiegend organisiert durch | Modell |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Karlsruhe bei abgelehnten Asylbewerbern | Land zentral |
| Bayern | Landesamt für Asyl und Rückführungen und 7 ZAB | Land stark zentralisiert |
| Berlin | Landesamt für Einwanderung | Land zentral |
| Brandenburg | Zentrale Ausländerbehörde des Landes | Land zentral |
| Bremen | zentrale Rückkehrstrukturen plus örtliche Behörden | Mischmodell / Zentralisierung |
| Hamburg | Amt für Migration | Land zentral |
| Hessen | Zentrale Ausländerbehörden bei Regierungspräsidien | Land zentral |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt und kommunale Ausländerbehörden | Mischmodell |
| Niedersachsen | Landesaufnahmebehörde plus kommunale Ausländerbehörden | Mischmodell |
| Nordrhein-Westfalen | kommunale Ausländerbehörden, unterstützt durch 5 ZAB | kommunal geprägt |
| Rheinland-Pfalz | örtliche Ausländerbehörden mit zentraler Unterstützung | kommunal geprägt |
| Saarland | Zentrale Ausländerbehörde beim Landesverwaltungsamt | Land zentral |
| Sachsen | Land bei Asylfällen, Kommunen bei anderen Fällen | Mischmodell |
| Sachsen-Anhalt | örtliche Ausländerbehörden plus Zentrales Rückkehrmanagement | kommunal geprägt |
| Schleswig-Holstein | Kreise/Städte plus Landesamt für Zuwanderung | Mischmodell |
| Thüringen | seit 2025 Zentrale Ausländerbehörde | Land zunehmend zentral |
Besonders konsequent ist Baden-Württemberg: Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbern zuständig. Bayern hat mit dem Landesamt für Asyl und Rückführungen sogar eine eigene Fachbehörde aufgebaut und koordiniert sieben Zentrale Ausländerbehörden.
NRW geht einen anderen Weg. Dort bleibt der konkrete Fall wesentlich bei der kommunalen Ausländerbehörde. Die fünf Zentralen Ausländerbehörden helfen unter anderem bei Passersatzpapieren, Transport und Flugorganisation. Genau an dieser Schnittstelle entstand der Kölner Streit.
Der Föderalismus produziert damit ein bemerkenswertes Ergebnis: Das Recht, Deutschland verlassen zu müssen, ist bundesweit weitgehend gleich. Wer dafür sorgt, dass es tatsächlich geschieht, hängt dagegen erheblich von der Postleitzahl ab.
Wie viele Migranten leben überhaupt in Deutschland?
Bei der Migrationsdebatte fliegen unterschiedliche Begriffe gerne durcheinander. „Migranten“, „Ausländer“, „Flüchtlinge“, „Asylbewerber“ und „Ausreisepflichtige“ beschreiben keineswegs dieselbe Gruppe.
2025 lebten nach dem Mikrozensus 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland, das waren 26,3 Prozent der Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. 16,4 Millionen von ihnen waren selbst eingewandert, 5,4 Millionen sind in Deutschland geborene direkte Nachkommen zweier eingewanderter Eltern.
Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen lag Ende 2025 dagegen bei rund 14,07 Millionen. Darunter waren wiederum 3,236 Millionen Schutzsuchende, also Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Rund 2,70 Millionen davon verfügten über einen anerkannten Schutzstatus, bei rund 360.500 war der Status noch offen.
Die Zahlen dürfen deshalb nicht addiert werden. Ein Syrer mit anerkanntem Flüchtlingsstatus kann gleichzeitig Ausländer, selbst Eingewanderter und Schutzsuchender sein.
Wie hoch ist die Anerkennungsquote bei Asyl wirklich?
Auch bei der häufig genannten „Anerkennungsquote“ kommt es darauf an, was man zählt.
Im ersten Halbjahr 2026 entschied das BAMF über 120.189 Asylanträge. In 46.499 Fällen fiel eine positive Schutzentscheidung – das entspricht einer offiziellen Gesamtschutzquote von 38,7 Prozent. Darunter waren Flüchtlingsanerkennungen, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote. 51.656 Anträge wurden inhaltlich abgelehnt, weitere 22.034 Verfahren endeten mit sogenannten formellen Entscheidungen, beispielsweise aufgrund anderer Zuständigkeiten oder Verfahrensgründe.
Die Behauptung, fast jeder Asylbewerber werde anerkannt, ist damit ebenso zu simpel wie die Behauptung, fast alle würden abgelehnt.
258.845 Menschen sind ausreisepflichtig
Der für die Rückführungsdebatte entscheidende Wert ist ein anderer.
Zum 30. Juni 2026 waren laut Ausländerzentralregister 258.845 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig.
Eine Duldung ist dabei ausdrücklich kein Aufenthaltstitel. Sie beseitigt die Ausreisepflicht nicht, sondern setzt lediglich die Abschiebung vorübergehend aus.
Warum wird geduldet? Die Gründe reichen von fehlenden Pässen oder Passersatzpapieren über ungeklärte Identität und mangelnde Kooperation des Herkunftsstaates bis zu Krankheit, familiären Bindungen oder rechtlichen Abschiebungsverboten. Hinzu kommen besondere Duldungstatbestände beispielsweise für Ausbildung. Nicht jedes Abschiebungshindernis hat der Betroffene selbst verursacht.
Wie wichtig allein das Dokumentenproblem ist, zeigt eine Größenordnung aus Gesetzesmaterialien des Bundes: Rund 45.000 Menschen waren wegen fehlender Reisedokumente geduldet. Genau deshalb ist die Beschaffung von Ersatzpapieren keine Verwaltungsnebensache. Sie entscheidet in Zehntausenden Fällen darüber, ob aus einer Ausreisepflicht irgendwann tatsächlich eine Ausreise wird.
Und genau deshalb ist das Kölner Angebot aus Coesfeld politisch so brisant.
Abschiebungen nach Bundesland: Bayern und Hessen vorne – Brandenburg weit hinten
Wie leistungsfähig sind die unterschiedlichen Systeme?
Für einen belastbaren Vergleich gibt es ein statistisches Problem: Eine echte „Abschiebequote“ veröffentlicht der Bund nicht. Wer beispielsweise die Abschiebungen des Jahres 2025 einfach durch die Zahl der Ausreisepflichtigen Ende 2025 teilt, vergleicht eine Stromgröße mit einer Bestandsgröße.
Für KOMMUNAL haben wir deshalb einen Vollzugsindex gebildet: Die Abschiebungen der vergangenen drei beziehungsweise sechs Jahre werden ins Verhältnis zum Bestand der Ausreisepflichtigen Ende 2025 gesetzt. Das ist ausdrücklich keine Kohortenquote und sagt nicht, welcher Anteil derselben Personen abgeschoben wurde. Die Kennzahl zeigt aber, welche Größenordnung an Rückführungen ein Land über längere Zeit im Verhältnis zu seinem heutigen Problembestand tatsächlich vollzogen hat.
Grundlage sind die offiziellen Abschiebungszahlen nach dem jeweils veranlassenden Bundesland.
| Bundesland | Ausreisepflichtige Ende 2025 | Abschiebungen 2023–2025 | 3-Jahres-Index | 6-Jahres-Index 2020–2025 |
| Baden-Württemberg | 27.960 | 8.292 | 29,7 % | 45,2 % |
| Bayern | 25.402 | 9.023 | 35,5 % | 57,2 % |
| Berlin | 18.103 | 4.352 | 24,0 % | 39,6 % |
| Brandenburg | 8.567 | 603 | 7,0 % | 14,4 % |
| Bremen | 3.998 | 223 | 5,6 % | 7,7 % |
| Hamburg | 11.477 | 1.954 | 17,0 % | 26,7 % |
| Hessen | 13.405 | 4.822 | 36,0 % | 55,8 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4.288 | 896 | 20,9 % | 32,3 % |
| Niedersachsen | 23.864 | 3.724 | 15,6 % | 24,3 % |
| Nordrhein-Westfalen | 52.472 | 12.887 | 24,6 % | 41,4 % |
| Rheinland-Pfalz | 8.640 | 2.637 | 30,5 % | 48,6 % |
| Saarland | 1.921 | 635 | 33,1 % | 46,8 % |
| Sachsen | 12.527 | 2.721 | 21,7 % | 35,9 % |
| Sachsen-Anhalt | 4.770 | 1.728 | 36,2 % | 54,9 % |
| Schleswig-Holstein | 10.336 | 1.677 | 16,2 % | 24,9 % |
| Thüringen | 4.337 | 1.204 | 27,8 % | 43,5 % |
Die Bestandszahlen zum 31. Dezember 2025 stammen aus dem Ausländerzentralregister. Deutschlandweit waren damals 232.067 Menschen ausreisepflichtig.
Das Ergebnis ist bemerkenswert.
Unter den großen Ländern liegen Hessen mit 36,0 Prozent und Bayern mit 35,5 Prozent im Drei-Jahres-Vergleich deutlich vorne. Beide haben Rückführungsstrukturen stark auf Landesebene gebündelt. Baden-Württemberg kommt ebenfalls auf beachtliche 29,7 Prozent.
Aber daraus darf man keinen vorschnellen Automatismus basteln. Rheinland-Pfalz erreicht trotz kommunal geprägter Organisation 30,5 Prozent. Sachsen-Anhalt kommt sogar auf 36,2 Prozent.
Und dann ist da Brandenburg.
Warum Brandenburg beweist, dass eine Zentralbehörde allein nichts löst
Brandenburg erreicht lediglich einen Drei-Jahres-Index von 7,0 Prozent. Das liegt Lichtjahre hinter Bayern oder Hessen – obwohl Brandenburg seine Rückführungsaufgaben inzwischen stärker auf Landesebene zentralisiert hat.
Damit fällt die einfache These „zentral gleich erfolgreich“ durch.
Allerdings wurde die brandenburgische Struktur erst 2024 wesentlich neu geordnet. Hinzu kommen Faktoren, die eine reine Organisationsstatistik nicht abbildet: Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen, Anteil fehlender Papiere, Kooperation der Herkunftsstaaten, Gerichtsverfahren, medizinische Hindernisse, verfügbare Abschiebehaftplätze, Personal – und schließlich auch die Prioritäten, die Politik und Verwaltung setzen.
Politischen Willen kann man aus einer Tabelle nicht herausrechnen. Aber man kann feststellen: Organisation allein erklärt die gewaltigen Unterschiede nicht.
Das spricht eher für eine andere These: Erfolgreiche Rückführung braucht klare Zuständigkeit, ausreichend Personal, Zugriff auf Dokumentenbeschaffung, Haft- und Transportkapazitäten – und eine Verwaltung, die den Vollzug der Ausreisepflicht auch als eigene Kernaufgabe versteht.
Das größere Problem: Mehr Abschiebungen scheitern, als gelingen
Genau an diesem Punkt wird eine neue BILD-Recherche interessant. Die Zeitung berichtet aktuell unter Berufung auf neue Zahlen von erheblichen Problemen beim Vollzug von Abschiebungen. Die Bundesregierung habe zwar eine „Asylwende“ angekündigt, gleichzeitig scheitern so viele Abschiebungen wie nie zuvor.
Die offiziellen Zahlen des Bundes zeigen die Größenordnung bereits für 2025: 22.787 Abschiebungen wurden vollzogen. Gleichzeitig scheiterten 32.855 Abschiebungen schon vor der Übergabe an die Bundespolizei; weitere 1.152 scheiterten während oder nach der Übergabe.
Das ist der vielleicht wichtigste Befund der gesamten Debatte: Das Hauptproblem sitzt häufig gar nicht im Abschiebeflieger.
2025 scheiterten rund 60 Prozent der geplanten Vollzugsversuche. Als besonders häufiger Grund wurde angegeben, dass die betreffende Person nicht zugeführt werden konnte. Schon 2024 waren 33.717 vorgesehene Abschiebungen nicht vollzogen worden, davon 32.567 vor Übergabe an die Bundespolizei. 20.069-mal kam es zu einer „nicht erfolgten Zuführung“, 12.296-mal wurde das Ersuchen storniert.
Damit wird ausgerechnet jene Verwaltungsstufe entscheidend, über die im Fall Köln gestritten wird.
Bürgergeld und Migration: 22,23 Milliarden Euro – aber Vorsicht mit der Rechnung
Hinzu kommt die finanzielle Dimension. Eine Debatte darüber stößt schnell auf gewaltige Zahlen – und ebenso schnell auf falsche Schlussfolgerungen.
2024 beliefen sich die Zahlungsansprüche im damaligen Bürgergeld insgesamt auf 46,91 Milliarden Euro. Davon entfielen 24,68 Milliarden Euro auf deutsche Staatsbürger und 22,23 Milliarden Euro auf ausländische Leistungsberechtigte. 18,97 Milliarden Euro gingen an Drittstaatsangehörige, 3,25 Milliarden an EU-Ausländer. Damit entfielen rechnerisch rund 47 Prozent der SGB-II-Zahlungsansprüche auf Menschen ohne deutschen Pass.
Das ist eine enorme Größenordnung und erklärt, warum insbesondere regional hohe Ausländeranteile im Leistungsbezug politisch diskutiert werden.
Wer daraus jedoch „22 Milliarden Euro für Asylbewerber“ macht, wirft statistisch Äpfel, Birnen und gleich noch den Obstkorb zusammen. Unter ausländischen Bürgergeldempfängern befinden sich anerkannte Flüchtlinge, EU-Bürger und andere Ausländer mit unterschiedlichsten Aufenthaltstiteln. Asylbewerber und viele Geduldete fallen zudem grundsätzlich in andere Leistungssysteme.
Die Kostenfrage ist legitim. Sie wird nur nicht seriöser, wenn man unterschiedliche Gruppen zusammenzählt.
Freiwillige Rückkehr steigt – während Abschiebungen sinken
Eine gegenläufige Entwicklung gibt es bei freiwilligen Ausreisen. Im ersten Halbjahr 2026 kehrten 9.276 Menschen über staatlich geförderte Rückkehrprogramme aus Deutschland zurück – 26 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum mit 7.348 Personen. Besonders viele Ausreisen gingen nach Syrien und in die Türkei. Der Bund übernimmt je nach Programm unter anderem Reisekosten und gewährt Starthilfen. Gleichzeitig wurden im ersten Halbjahr nur 9.663 Menschen abgeschoben, rund 18 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025.
Freiwillige Rückkehr ist für den Staat günstiger und für alle Beteiligten einfacher als eine zwangsweise Abschiebung. Sie ersetzt allerdings nicht den staatlichen Vollzug dort, wo ein Ausreisepflichtiger weder freiwillig geht noch ein rechtliches Abschiebungshindernis besteht.
Dänemark: Nach dem Nein beginnt die Rückkehr
Wie anders ein Staat das Problem organisieren kann, zeigt Dänemark.
Wer dort Schutz erhält, wird einer Kommune zugewiesen. Die kommunale Ebene kümmert sich um Wohnung, Sprachvermittlung, Arbeitsmarkt und Integration. Der dänische Ansatz verbindet Aufenthalt gleichzeitig stärker mit Erwartungen an Eigenständigkeit: Für höhere Sozialleistungen gelten unter anderem langjährige Aufenthalts- und Beschäftigungsvoraussetzungen; wer diese nicht erfüllt, unterliegt verschärften Anforderungen zur Arbeitsaufnahme.
Der entscheidende Unterschied kommt aber nach einem endgültigen Nein.
Dänemark verfügt mit der Danish Return Agency über eine eigene staatliche Rückführungsbehörde unter dem Ministerium für Einwanderung und Integration. Nach einer endgültigen Ablehnung setzt die Beschwerdeinstanz eine Ausreisefrist – sofort, sieben oder 30 Tage. Noch bevor diese abläuft, führt die Rückkehrbehörde mit dem Betroffenen ein verpflichtendes Rückkehrgespräch.
Dabei wird ein Rückkehrvertrag erstellt. Darin können Termine, Identitätsklärung, die Beschaffung von Reisedokumenten und die Verpflichtung festgehalten werden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszureisen. Kooperation kann finanziell unterstützt werden.
Wer dagegen nicht kooperiert, muss in der Regel mit deutlich spürbareren Konsequenzen rechnen. Möglich sind die Unterbringung in speziellen Rückkehrzentren, Aufenthalts-, Melde- und Übernachtungspflichten sowie der Verlust bestimmter Leistungen und Angebote.
Der Grundgedanke ist ziemlich simpel: Wer bleiben darf, soll integriert werden. Wer nach rechtskräftiger Prüfung nicht bleiben darf, wird in ein Rückkehrsystem überführt.
Deutschland versucht dagegen vielerorts, Integration, Bleiberechtsprüfung, Duldung, Passbeschaffung und Rückführung innerhalb derselben kommunalen Verwaltungsstruktur unterzubringen. Köln zeigt, welche Zielkonflikte daraus entstehen können.
Dänemark ist nicht eins zu eins mit Deutschland vergleichbar. Das Land ist kleiner und nicht föderal organisiert. Trotzdem steckt darin eine Erkenntnis, die auch für deutsche Kommunen interessant ist: Eine klare Trennung zwischen Integration und Rückführung verhindert, dass dieselbe Behörde gleichzeitig Bleibeperspektiven entwickeln und eine Abschiebung vorantreiben soll.
Köln ist kein Einzelfall – sondern eine Systemfrage
Ob im Kölner Ausländeramt tatsächlich rechtswidrig gehandelt wurde, müssen die laufenden Prüfungen klären. Der bisher bekannte Schriftverkehr reicht für ein endgültiges Urteil nicht aus.
Der Fall legt aber einen Widerspruch offen, über den Deutschland erstaunlich selten spricht: Der Bund entscheidet über wesentliche Teile des Asylrechts, die Länder müssen die Ausreisepflicht durchsetzen – und einige Länder reichen wesentliche Verantwortung wiederum an Städte und Landkreise weiter.
Die Ergebnisse unterscheiden sich dramatisch.
Bayern und Hessen zeigen, dass spezialisierte Landesstrukturen hohe Vollzugszahlen erreichen können. Brandenburg zeigt, dass ein neues Kästchen im Organigramm allein noch keinen Menschen in ein Flugzeug bringt. Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wiederum beweisen, dass auch kommunal geprägte Systeme funktionieren können.
Entscheidend ist am Ende nicht, welches Behördenlogo auf dem Briefkopf steht.
Entscheidend ist, ob nach einer rechtskräftigen Entscheidung tatsächlich etwas passiert.
Denn ein Rechtsstaat, der jahrelang prüft, Anhörungen durchführt, Gerichte beschäftigt und am Ende rechtskräftig feststellt, dass jemand Deutschland verlassen muss, kann sich nicht dauerhaft damit zufriedengeben, dass diese Entscheidung anschließend im Zuständigkeitsdschungel versandet. Sonst ist die Ausreisepflicht irgendwann nur noch das wohl teuerste unverbindliche Schreiben der Republik.
