Demokratie-Frust
Kommunalwahl Niedersachsen 2026: Demokratie-Frust wächst
93 Prozent der Menschen sagen zur Demokratie in Niedersachsen grundsätzlich ja. Und doch ist es ein Befund mit zwei völlig unterschiedlichen Seiten: Die Demokratie als Staatsform genießt in Niedersachsen zwar weiterhin einen bemerkenswert hohen Rückhalt. 93 Prozent der Befragten unterstützen sie grundsätzlich. Wer daraus also eine generelle Abkehr der Niedersachsen von der Demokratie ableiten wollte, läge daneben.
Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn nicht nach dem Prinzip Demokratie, sondern nach ihrem tatsächlichen Zustand gefragt wird.
Der neue Niedersächsische Demokratie-Monitor 2025 zeigt hier einen deutlichen Vertrauensverlust. Nur 27 Prozent der Befragten sind mit dem Zustand der Demokratie zufrieden. Damit gibt es erstmals seit Beginn der Erhebung mehr Unzufriedene als Zufriedene.
2019 sah die Welt noch deutlich freundlicher aus. Damals waren 52 Prozent mit dem Zustand der Demokratie zufrieden und nur 14 Prozent unzufrieden. 2023 lag der Anteil der Zufriedenen immerhin noch bei 35 Prozent.
Die Richtung ist also ziemlich eindeutig: Die Niedersachsen wollen Demokratie – nur mit der Art und Weise, wie sie gegenwärtig funktioniert, können sich immer weniger anfreunden.
Für die Studie wurden zwischen dem 18. August und dem 12. Oktober 2025 insgesamt 1.498 Menschen ab 16 Jahren telefonisch befragt. Erstellt wird der Demokratie-Monitor alle zwei Jahre von der Forschungs- und Dokumentationsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen am Institut für Demokratieforschung der Universität Göttingen. Finanziert wird die Untersuchung vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium.
Forscher warnen vor schleichendem Vertrauensverlust
Eine unmittelbar bevorstehende Krise des demokratischen Systems sehen die Autoren ausdrücklich nicht. Der Befund ist subtiler – und vielleicht gerade deshalb für die Politik unangenehmer.
Die Menschen wenden sich offenbar nicht von der Demokratie ab. Sie entfernen sich vielmehr von ihren politischen Akteuren, Parteien und Entscheidungsprozessen.
Studienautor Philipp Harfst spricht von einem „schleichenden Verlust demokratischer Integrationskraft“. Institutsdirektor Simon Franzmann stellt fest, dass zwar die Demokratie als Staatsform breit anerkannt bleibe, politische Akteure und die Mechanismen demokratischer Integration aber zunehmend an Bindekraft verlören.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Wer das Problem allein unter der Überschrift „Extremismus“ verbucht, greift womöglich zu kurz. Die Zahlen beschreiben vor allem einen gewaltigen Vertrauensabstand zwischen dem demokratischen Ideal und dem politischen Betrieb.
Und Vertrauen hat bekanntlich eine unangenehme Eigenschaft: Es lässt sich deutlich schneller verspielen als zurückgewinnen.
Jeder Zweite offen für undemokratische Elemente
Besonders nachdenklich stimmen deshalb weitere Antworten.
52 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, Deutschland brauche eine einzige starke Partei. 30 Prozent befürworten eine Regierung durch eine starke Führungspersönlichkeit ohne parlamentarische Kontrolle. Zehn Prozent äußern sogar offen Sympathie für eine Diktatur.
Nach Angaben der Universität stimmen insgesamt 53 Prozent zumindest teilweise einzelnen undemokratischen Herrschaftselementen zu.
Auch hier ist Differenzierung wichtig: Daraus folgt nicht, dass jeder zweite Niedersachse die Demokratie abschaffen möchte. Schließlich bekennen sich gleichzeitig 93 Prozent grundsätzlich zur demokratischen Staatsform.
Die Kombination zeigt vielmehr einen Widerspruch: Die Menschen wollen Demokratie, ein erheblicher Teil ist aber offenbar bereit, bei einzelnen demokratischen Spielregeln Abstriche zu machen, wenn Politik aus ihrer Sicht nicht mehr funktioniert.
Demokratische Verfahren leben nicht nur davon, dass sie auf dem Papier existieren. Sie leben davon, dass Bürger überzeugt sind, dass diese Verfahren fair, transparent und wirksam sind.
Nur 47 Prozent glauben, dass Politik ihre Probleme erkennt
Ein weiterer Wert dürfte Politikern besonders wehtun.
Nur noch 47 Prozent der Befragten glauben, dass die Politik die Probleme der Bevölkerung überhaupt wahrnimmt. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebungen.
Bemerkenswert ist allerdings die zweite Antwort: 71 Prozent trauen der Politik grundsätzlich zu, Probleme lösen zu können.
Mit anderen Worten: Viele Bürger halten den Staat durchaus für handlungsfähig. Sie zweifeln eher daran, ob politische Entscheidungsträger überhaupt die richtigen Probleme sehen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Es fehlt offenbar weniger an der vermuteten Fähigkeit als am Vertrauen in Wahrnehmung und Prioritätensetzung. Wer immer neue Lösungen für Probleme präsentiert, die ein erheblicher Teil der Bevölkerung gar nicht als seine drängendsten ansieht, darf sich über Politikverdrossenheit jedenfalls nicht wundern.
Auch das Vertrauen in klassische politische Akteure ist gering. Parteien kommen nach weiteren Daten des Demokratie-Monitors lediglich auf 14 Prozent, Politiker sogar auf elf Prozent. Deutlich besser schneiden Polizei mit 79 Prozent und Bundesverfassungsgericht mit 67 Prozent ab.
Niedersachsen rückt nach rechts – aber die Forscher sprechen nicht vom Rechtsruck
Politisch besonders interessant ist die Selbsteinordnung der Befragten.
Der Anteil der Niedersachsen, die sich selbst als „sehr rechts“ bezeichnen, ist innerhalb von zwei Jahren von einem auf fünf Prozent gestiegen. Weitere 19 Prozent ordnen sich als eher rechts ein.
Gleichzeitig schrumpft die politische Mitte. 2023 verorteten sich noch 49 Prozent genau dort, inzwischen sind es 45 Prozent.
Auf der anderen Seite bezeichnen sich fünf Prozent als sehr links. 2023 waren es sechs Prozent. Weitere 27 Prozent ordnen sich als eher links ein.
Die Forscher vermeiden deshalb bewusst den Begriff „Rechtsruck“. Denn die linke Seite des politischen Spektrums bleibt weitgehend stabil. Stattdessen sprechen sie von einer „Rechtsverschiebung zulasten der Mitte“.
Ein Teil der politischen Mitte bewegt sich also nach rechts, ohne dass auf der linken Seite eine vergleichbare Bewegung Richtung Mitte stattfindet.
Die Kommunen genießen deutlich mehr Vertrauen
Für Bürgermeister, Landräte und Gemeinderäte enthält die Untersuchung allerdings eine ausgesprochen bemerkenswerte Nachricht.
Je näher Politik am Bürger stattfindet, desto besser wird sie bewertet.
Nur 19 Prozent der Befragten beurteilen die Politik der Bundesregierung positiv. Die Europäische Union erreicht 22 Prozent. Die niedersächsische Landesregierung kommt dagegen auf 41 Prozent.
An der Spitze steht die eigene Gemeinde: 54 Prozent der Befragten bewerten die dortige Politik positiv.
Im Rathaus kennt man den Bürgermeister. Im Gemeinderat kennt man im Zweifel sogar denjenigen, über den man sich gerade ärgert. Entscheidungen über Schulen, Straßen, Feuerwehr, Baugebiete oder Grundsteuer sind konkret. Man kann Verantwortliche ansprechen und ihnen im Zweifel beim Bäcker noch einmal erklären, was man von ihrer Entscheidung hält. Je näher Politik am Bürger stattfindet, desto schlechter kann sie sich hinter abstrakten Zuständigkeiten verstecken. Das kann gelegentlich anstrengend sein. Für Demokratie ist es offenbar ziemlich gesund.
Kommunalwahl Niedersachsen 2026 wird damit zum Vertrauens-Test
Genau deshalb erhält der Demokratie-Monitor wenige Wochen vor der Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September 2026 besondere politische Brisanz.
Denn ausgerechnet auf jener politischen Ebene, die bei den Bürgern das größte Vertrauen genießt, wird derzeit heftig darüber gestritten, wer überhaupt als Kandidat antreten darf.
Vier AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter wurden von Wahlausschüssen nicht zugelassen: Martin Sichert bei der Landratswahl im Landkreis Friesland, Stephan Bothe bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg, Thorsten Moriße bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven und Justin Vogel bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz.
Insgesamt wurden 18 Bewerber einer besonderen Prüfung ihrer Verfassungstreue unterzogen, davon 17 AfD-Kandidaten. Mehrere andere AfD-Bewerber wurden nach Prüfung ausdrücklich zur Wahl zugelassen.
Wichtig ist dabei die zeitliche Reihenfolge: Die Befragung für den Demokratie-Monitor fand bereits im Spätsommer und Herbst 2025 statt. Die aktuellen Kandidatenausschlüsse können den gemessenen Vertrauensverlust also nicht verursacht haben. Genau deshalb ist diese Studie, die vor den Ereignissen um die Kandidaten entstanden ist, so brisant.
Der Demokratie-Monitor beschreibt ein bereits vorhandenes Vertrauensproblem. Der Streit um die Kommunalwahl trifft nun auf dieses politische Klima.
Warum AfD-Kandidaten in Niedersachsen ausgeschlossen wurden
Hintergrund ist ein in Niedersachsen im Frühjahr 2026 neu geregeltes Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter.
Bürgermeister und Landräte werden nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Deshalb müssen sie die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Bestehen Zweifel, können Kommunalaufsicht und weitere Behörden Erkenntnisse zusammentragen. Dabei können auch Bewertungen des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft formal der zuständige Wahlausschuss.
Genau an dieser Konstruktion entzündet sich die Kritik.
Wahlausschüsse waren traditionell vor allem dafür zuständig zu prüfen, ob Wahlvorschläge ordnungsgemäß eingereicht wurden und ein Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Nun müssen häufig ehrenamtlich besetzte Gremien zusätzlich weitreichende Prognosen über die Verfassungstreue einzelner Kandidaten treffen.
Hinzu kommt: Der Verfassungsschutz gehört zur Exekutive und untersteht dem Innenministerium. Auch die Kommunalaufsicht ist Teil der staatlichen Verwaltung. 3 Ebenen, die alle den gleichen Vorgesetzten haben, entscheiden also.
Staatsrechtler wie Rupert Scholz und Volker Boehme-Neßler haben das Verfahren deshalb scharf kritisiert. Sie sprechen von "Verfassungsbruch". Die Landesregierung hält dagegen, dass der Staat sicherstellen müsse, dass künftige Beamte auf Zeit verfassungstreu sind.
Nur, so sagen die Staatsrechtler: Das darf nicht VOR einer Wahl passieren, sondern erst nach der Wahl, aber vor der Amtseinführung. Diese findet für die gewählten Kandidaten in Niedersachsen in der Regel erst im November statt.
Martin Sichert, Thorsten Moriße und Stephan Bothe scheitern zunächst vor Gericht
Der Streit beschäftigt inzwischen die Verwaltungsgerichte.
Martin Sichert scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg mit seinem Eilantrag auf Zulassung zur Landratswahl in Friesland. Auch Thorsten Morißes Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgelehnt.
Stephan Bothe scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Am 28. August wurde bekannt, dass er Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt hat.
Entscheidend ist allerdings: Die bisherigen Gerichtsentscheidungen sind keine inhaltliche Bestätigung sämtlicher Vorwürfe gegen die Bewerber.
Im Mittelpunkt stand zunächst eine verfahrensrechtliche Frage. Entscheidungen, die unmittelbar das laufende Wahlverfahren betreffen, sollen nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden.
Die Gerichte argumentieren, eine Wahl könne nur termingerecht stattfinden, wenn nicht jede einzelne Entscheidung vor dem Wahltag durch sämtliche Instanzen überprüft werde.
Für die Betroffenen bedeutet das allerdings: Sie stehen zunächst nicht auf dem Stimmzettel. Ob ihr Ausschluss rechtmäßig war, könnte im Zweifelsfall erst geprüft werden, wenn die Bürger längst gewählt haben.
Werden Kommunalwahlen später wiederholt?
Genau darin liegt der nächste politische Sprengsatz.
Sollte später gerichtlich festgestellt werden, dass ein Kandidat rechtswidrig ausgeschlossen wurde und der Fehler für das Wahlergebnis relevant gewesen sein könnte, kann eine Wahlwiederholung im Raum stehen.
CDU-Landeschef Sebastian Lechner hatte bereits vor solchen Folgen gewarnt und das Verfahren scharf kritisiert.
Das Problem ist offensichtlich: Wird einem Bewerber die Kandidatur verweigert, lässt sich nach dem Wahltag nicht mehr rekonstruieren, wie viele Stimmen er tatsächlich erhalten hätte.
Gelöschte Daten sorgen zusätzlich für Streit
Zusätzlich belastet wird die Debatte durch die Löschung von Daten aus den Prüfverfahren.
Das niedersächsische Innenministerium hatte auf Anfrage mitgeteilt, bestimmte personenbezogene Daten nach Abschluss der jeweiligen Prüfungen gelöscht zu haben. Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits die Klagen der Betroffenen vorlagen.
Dabei handelt es sich nach Darstellung des Ministeriums nicht um eigenmächtige Aktenvernichtung. Das Kommunalwahlrecht enthält eine entsprechende Löschpflicht.
Politisch bleibt trotzdem eine heikle Frage: Wie lässt sich ein derart schwerwiegender Eingriff in das passive Wahlrecht anschließend vollständig nachvollziehen, wenn Teile der während des Prüfverfahrens erhobenen Daten anschließend gelöscht werden müssen?
Datenschutz ist wichtig. Transparenz staatlicher Eingriffe in Wahlen allerdings auch.
Demokratie-Monitor und AfD-Streit: Die eigentliche Gefahr ist verlorenes Vertrauen
Und damit schließen sich die beiden Entwicklungen zusammen.
Der Demokratie-Monitor beweist ausdrücklich nicht, dass die Menschen wegen der ausgeschlossenen AfD-Kandidaten weniger Vertrauen in die Demokratie haben. Das wäre schon zeitlich Unsinn.
Er zeigt aber, auf welchen gesellschaftlichen Boden dieser Streit fällt.
Nur 27 Prozent sind mit dem Zustand der Demokratie zufrieden. Parteien und Politiker erreichen äußerst niedrige Vertrauenswerte. Weniger als die Hälfte glaubt, dass Politik überhaupt die Probleme der Bürger wahrnimmt.
Und gleichzeitig erlebt Niedersachsen eine Diskussion darüber, ob staatliche Stellen, Kommunalaufsicht und Wahlausschüsse Kandidaten einer nicht verbotenen Partei von Bürgermeister- und Landratswahlen ausschließen dürfen.
Wer darin kein kommunikatives Problem erkennt, dürfte zumindest bemerkenswert optimistisch sein.
Gerade eine wehrhafte Demokratie braucht deshalb nicht weniger Transparenz, sondern mehr.
Andernfalls entsteht genau jener Eindruck, den demokratische Institutionen vermeiden müssen: dass nicht allein der Bürger darüber entscheidet, wer ihn künftig regiert.
Kommunen bleiben der stärkste demokratische Vertrauensanker
Die gute Nachricht des Demokratie-Monitors sollte dabei nicht untergehen.
Kommunalpolitik genießt weiterhin erheblich mehr Zustimmung als Bundes- oder Europapolitik.
Das ist Auftrag und Chance zugleich.
Bürgermeister, Gemeinderäte und Landräte können verlorenes Vertrauen nicht durch Sonntagsreden zurückholen. Sie können es aber jeden Tag praktisch beweisen: durch nachvollziehbare Entscheidungen, offene Debatten, transparente Verfahren und die Bereitschaft, auch unbequeme Meinungen auszuhalten.
Demokratie bedeutet schließlich nicht, dass am Ende jeder mit dem Ergebnis zufrieden sein muss.
Sie bedeutet, dass jeder davon überzeugt sein kann, dass das Verfahren fair war.
FAQ zur Kommunalwahl und zum Demokratie-Monitor Niedersachsen
Wie zufrieden sind die Menschen in Niedersachsen mit der Demokratie?
93 Prozent unterstützen die Demokratie grundsätzlich als Staatsform. Mit ihrem konkreten Zustand sind jedoch nur noch 27 Prozent zufrieden. Erstmals seit Beginn des Niedersächsischen Demokratie-Monitors übersteigt damit der Anteil der Unzufriedenen den der Zufriedenen.
Wann findet die Kommunalwahl in Niedersachsen 2026 statt?
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September 2026 statt. Gewählt werden unter anderem kommunale Vertretungen sowie in zahlreichen Städten und Landkreisen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte.
Welche AfD-Kandidaten wurden in Niedersachsen ausgeschlossen?
Von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern wurden Martin Sichert im Landkreis Friesland, Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg, Thorsten Moriße in Wilhelmshaven und Justin Vogel in Herzberg am Harz ausgeschlossen. Die Entscheidungen wurden vor Gericht angezweifelt, Staatsrechtler halten das Vorgehen für "rechtswidrig".
Warum wurden AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl ausgeschlossen?
Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Andernfalls dürfen sie nicht zu Beamten auf Zeit ernannt werden. Bisher fanden Prüfungen erst mit der "Verbeamtung" statt - Mit der Reform des Kommunalwahlrechts wurde die Prüfung der Verfassungstreue in das Wahlzulassungsverfahren vorverlagert. Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss; dabei können Erkenntnisse von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz einfließen, beide sind dem Innenministerium aber unterstellt. Das konkrete Prüfverfahren und die Rolle staatlicher Behörden sind juristisch und politisch umstritten.
Können die ausgeschlossenen Kandidaten gegen die Entscheidung klagen?
Ja. Mehrere Kandidaten haben gerichtlichen Rechtsschutz beantragt. Verwaltungsgerichte haben Eilanträge allerdings zunächst mit Verweis darauf abgelehnt, dass Entscheidungen im laufenden Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren umfassend kontrolliert werden. Stephan Bothe hat inzwischen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.




