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  1. Praxis
  2. Ärztemangel
  3. Wenn die Gemeinde die Arztpraxis selbst betreibt
Eine Arztpraxis
Die Entscheidung fiel für ein medizinisches Versorgungszentrum.
© stockadobe

Versorgung

Wenn die Gemeinde die Arztpraxis selbst betreibt

von Agneta Psczolla
Gastautorin I Deutscher Städte-und Gemeindebund
5. August 2020
Als erste Kommune bundesweit begann die Verbandsgemeinde Aar-Einrich in Rechtsnachfolge der Verbandsgemeinde KatzeneInbogen ein medizinisches Versorgungszentrum als Anstalt des öffentlichen Rechts zu führen. Wie gut das Modell gegen den Ärztemangel klappt, lesen Sie im KOMMUNAL-Gastbeitrag von Agneta Psczolla.

Wie ist es eigentlich, als Bürgermeister gleich mehrere Ärzte zu beschäftigen? Diese Frage bekommt Bürgermeister Harald Gemmer wohl öfters gestellt. „Der Weg dorthin war nicht einfach. Wir haben ja bundesweit absolutes Neuland mit unserem Projekt betreten. Da waren vor allem viele rechtliche Fragen, insbesondere im Haftungsbereich, zu klären. Als Verbandsgemeinde kennen wir uns mit Fragen zum Betrieb eines Bauhofs, von Kindergärten oder in Sachen Feuerwehr aus, eine Arztpraxis hatte aber keiner von uns zuvor betrieben “, berichtet Gemmer, Bürgermeister der damaligen Verbandsgemeinde Katzenelnbogen und der heutigen Verbandsgemeinde Aar-Einrich.

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