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  1. Praxis
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  3. Gute Nachricht für Polizeistationen

Gute Nachricht für Polizeistationen

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
19. September 2017
Das Innenministerium von Schleswig-Holstein hat sich gegen die Schließung weiterer Polizeistationen entschieden. Damit nimmt Innenminister Hans-Joachim Grote die Entscheidung der Vorgängerregierung zurück.

Eigentlich sollten einige kleine Polizeistationen in Schleswig-Holstein auf dem Land geschlossen werden. Nachdem das Innenministerium nun noch einmal jeden Fall einzeln geprüft hat, entschließt es sich gegen weitere Schließungen. "Die Polizisten vor Ort sind für die Menschen wichtige Vertrauenspersonen. Sie kennen ihren Ort, sie wissen, worauf es ankommt in ihren Dörfern und Städten, wissen wo es Probleme geben könnte", sagt Grote. "Diese Kompetenz ist für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land von unschätzbarem Wert. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass die Polizei auch in der Fläche Ansprechpartner für die Menschen bleibt."

Ein-Mann-Polizeistationen bleiben geschlossen

Trotz der Entscheidung keine weiteren Polizeistationen zu schließen, werden einzelne kleine Stationen auf dem Land zusammengelegt. Zudem gilt die Entscheidung nicht für die beiden bereits geschlossenen Ein-Mann-Polizeistationen. "Die Vorgängerregierung hat in diesen Fällen nach unserer Einschätzung nachvollziehbare und sinnvolle Strukturentscheidungen getroffen", sagt Grote. Der Minister bekräftigte das Vorhaben der Koalition, in den kommenden Jahren die Präsenz der Polizei in der Fläche wieder auszubauen.

Diese Stationen bleiben erhalten

Die folgenden Standorte bleiben erhalten: Grube, Lensahn, Schönwalde, Hutzfeld, Süsel (alle Kreis Ostholstein), Nusse, Aumühle (beide Kreis Herzogtum Lauenburg), Ammersbek (Kreis Stormarn) und Rickling (Kreis Segeberg). Die Stationen Elmschenhagen und Kronsburg in Kiel werden als neue Station Wellsee zusammengelegt. Bei den Stationen Börnsen und Escheburg (beide Kreis Herzogtum Lauenburg) bleibt es bei der vereinbarten Schließung.

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