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Klage gegen Reichensteuer
Das Landesverfassungsgericht muss entscheiden
Der Streit wird nun vor dem Landesverfassungsgericht Dessau-Roßlau ausgetragen. Das entscheidet voraussichtlich noch in diesem Jahr. Geklagt haben die Städte Lützen und Leuna sowie die Gemeinden Barleben, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz und Angern. Ihr Vorwurf: Die Einnahmen durch die Gewerbesteuer, die allein den Kommunen zusteht, seien von Jahr zu Jahr schwankend, das Land aber würde mit veralteten Daten hantieren. Insgesamt seien die zu zahlenden Summen daher zu hoch.
Es geht um Millionensummen
So musste die Stadt Leuna im vergangenen Jahr bei einem Haushaltsvolumen von 40 Millionen Euro rund 3,6 Millionen Euro an „Reichensteuer“ zahlen. Hinzu kamen die Kreisumlage sowie Steuerrückzahlungen. Die Abgabenlast habe daher mehr als 23 Millionen Euro betragen, argumentiert die Stadtverwaltung.
Der Solidaritätsgedanke
Norbert Eichler vom Finanzministerium Sachsen-Anhalts verweist hingegen auf den Solidaritätsgedanken. Reiche Kommunen müssten armen Kommunen unter die Arme greifen. Außerdem würde den wohlhabenden Kommunen im Schnitt die zwanzigfache Summe an Gewerbesteuern zur Verfügung stehen.