Kommunen begrüßen Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Flüchtlingspolitik. Es sei richtig und wichtig, dass sich der Bund mit ca. 4 Milliarden Euro ab 2016 zu Gunsten von Ländern und Kommunen an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Versorgung beteiligt, sagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg. Richtig sei auch, dass die Bundesbeteiligung für 2015 um eine weitere Milliarde Euro erhöht wird. "Es entspricht unseren Forderungen, dass diese Beteiligung sich dynamisch an der Zahl der Menschen orientiert, die tatsächlich nach Deutschland kommen." Die Länder müssten nun dafür Sorge tragen, dass die Mittel auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen, da die Städte und Gemeinden die Hauptlast der Unterbringung und Versorgung tragen.
Kritik übte der DStGB am Vorgehen des Bundes beim sozialen Wohnungsbau. Die Vereinbarung, dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro aufstockt, bleibt aus Sicht des DStGB hinter dem notwendigen Bedarf zurück.
Lob gab es für die geplante Beschleunigung der Asylverfahren: Diese sei wie auch die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsländer ein unverzichtbarer Bestandteil der notwendigen Beschleunigung. Dazu gehört auch, dass die sogenannten Pullfaktoren (im europäischen Vergleich besonders hohe Leistungen auch für Ausreisepflichtige) reduziert werden. Insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsländern deren Asylantrag rechtswirksam abgelehnt wurde, sollen aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes ausreisen oder konsequenter abgeschoben werden.
Die Ansätze einer Strategie zur Begrenzung des Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland insbesondere durch die beim EU-Gipfel beschlossenen Maßnahmen sind nach Einschätzung des DStGB notwendig. "Dazu gehören der Schutz der EU-Außengrenzen und die Einrichtung von sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien, um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. Ein wichtiger Baustein ist dabei auch die finanzielle Unterstützung für die großen Flüchtlingslager in der Türkei, im Libanon und in Jordanien um den Ausreisedruck von dort zu reduzieren", so Landsberg.
Der Hauptgeschäftsführer fordert eine schnelle Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Der Bundesrat müsse in dieser "dramatischen Situation" zügig handeln.
Es sei allerdings eine Illusion zu glauben, dass die Flüchtlingsproblematik kurzfristig zu lösen ist. "Weitere Maßnahmen zur Begrenzung und Organisation des Zustroms auf europäischer und nationaler Ebene werden unverzichtbar sein, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Angst in der Bevölkerung vor einem Versagen der Politik zunimmt und radikale Tendenzen in Deutschland, aber auch in den anderen EU-Staaten, Zuspruch erhalten."
Als weiteren nächsten Schritt erwartet der Deutsche Städte- und Gemeindebund Eckpunkte für ein Integrationsgesetz. "Die vielen Menschen die dauerhaft in Deutschland bleiben werden, müssen nach dem Grundsatz ,fördern und fordern' in die deutsche Gesellschaft aufgenommen werden", betont Landsberg.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem "guten Tag für die Kommunen". Allerdings könne Deutschland die Flüchtlingskrise nicht alleine lösen. Merkel forderte erneut Solidarität in Europa ein. Die Bundesregierung und die Länderchefs seien sich einig, dass vor allem die Fluchtursachen bekämpft werden müssen.
Kritik kam vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. „Die gestern zwischen Bund und Ländern geeinten Maßnahmen sind allenfalls dazu geeignet, zur Bewältigung des enormen Zustroms an Flüchtlingen beizutragen. Sie räumen allerdings die erhebliche Herausforderung für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Flüchtlinge unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren, nicht vom Tisch“, sagt NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.
Trips weist darauf hin, dass die Flüchtlingsströme momentan weiter zunehmen. „Die Kommunen sind bei der Unterbringung der Flüchtlinge mit ihren Kapazitäten am Ende. Die Anerkennung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländern ist vor diesem Hintergrund ein überfälliger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass unser Asylsystem nun durch die strikte Anwendung der neuen Vorschriften spürbar entlastet wird“.
Er begrüßt weiter die verabredete Beseitigung von Fehlanreizen im Asylbewerberleistungsgesetz. Zu den vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmitteln in Gestalt einer Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zeigte sich Trips enttäuscht: „Hier standen Anfang dieser Woche noch 1.000 Euro im Raum, und es ist bedauerlich, dass sich die Länder bei dieser Frage offensichtlich nicht durchgesetzt haben.“
Entscheiden weist Dr. Trips die Erklärung von Frau Merkel zurück, der Bund übernehme Risiken. „Der Bund ist für die rasche Bearbeitung der Asylverfahren zuständig, und wenn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel hier vom Risiko der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren spricht, so ist zu berücksichtigen, dass dieses durch den Bund steuerbar ist und gesteuert werden muss.“
Der Städte und Gemeindebund erwartet jetzt, dass das Land sich zur vollständigen Entlastung der Kommunen umgehend mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine belastungsgerechte Pauschale verständigt. „Hierbei muss insbesondere auch berücksichtigt werden, dass zahlreiche Städte und Gemeinden in den vergangenen Wochen und Monaten weiteres Personal einstellen mussten, das den Flüchtlingen eine Unterkunft besorgt, diese betreut und in die örtliche Gemeinschaft integriert. „Ob die Vereinbarung für die niedersächsischen Kommunen ein „guter Tag“ war, wird sich deshalb erst noch zeigen“, so Trips abschließend.