Jugendliche mit Masken im Freien
Eine solche Gruppe Jugendlicher darf sich wegen der neuen Corona-Regeln vorerst nicht treffen.
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Kontakte, Schule, Kita, 15-Km-Radius

So streng sind die Corona-Regeln in den Bundesländern

Der Aufschrei war groß, als bekannt wurde, dass die neuen Kontaktbeschränkungen im derzeitigen Lockdown auch für Kinder gelten sollen. Jetzt haben manche Bundesländer die geplanten Vorschriften in diesem Punkt gelockert. Auch die Corona-Bestimmungen für Schulen und Kitas fallen unterschiedlich aus. In Berlin stoppte der Protest von Eltern, Lehrern und Schüler die für diesen Montag geplanten Schulöffnungen. Ein aktueller Überblick über die neuen Corona-Regeln in den Bundesländern.

Das sorgt vielfach für Verwirrung und wird vermutlich Klagen provozieren: In einigen Bundesländern gelten die strengen Kontaktbeschränkungen bei den Corona-Regeln für Kinder unter 14 Jahren, in anderen für Kinder unter 12 Jahren, in den anderen auch für die Kleinen unter sechs Jahren. In Niedersachsen sind bislang nur Kinder bis drei Jahre von den Bestimmungen ausgenommen. Gravierende Unterschiede finden sich nicht nur in diesem Punkt.

Corona-Regeln: Bundesweit beschlossen, landesweit unterschiedlich

Die Bundesländer setzen die von Bund und Ländern beim jüngsten Corona-Gipfel gemeinsam festgelegten Regelungen auch in anderen Punkten höchst individuell um. Manches sollen die Kommunen allein entscheiden.

In Thüringen etwa wurde der 15-Kilometer-Radius nicht in die vom Land erlassene Verordnung aufgenommen, die Kommunen können diese Regelung aber umsetzen - wenn sie denn wollen. Das gilt zum Beispiel auch in NRW. An sich aber gilt: In Regionen, in denen mehr als 200 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gezählt werden, sollen die Bürger  entweder ihren Ort, ihr Zuhause oder den Landkreis nicht weiter als 15 Kilometer verlassen dürfen.

Hier der KOMMUNAL-Überblick auf die wichtigsten Regelungen in den einzelnen Bundesländern:

Nordrhein-Westfalen: Keine Festlegung bei Kindern

Personen eines Haushalts dürfen sich in Nordrhein-Westfalen vorerst bis 31. Januar lediglich mit einer weiteren Person  treffen. Im ersten Entwurf der Verordnung vom 7. Januar war sogar vorgesehen, dass es außerhalb des eigenen Haushalts gar keinen privaten Kontakt geben sollte. In NRW beziehen sich die Kontaktregeln allerdings  auf den öffentlichen Raum und nicht auf den privaten Raum.

Und was ist mit Kindern? Bei den Kontaktbeschränkungen hat die Landesregierung zusätzliche Ausnahmen eingeräumt. So darf bei Treffen von zwei Haushalten die Person aus dem anderen Haushalt ihre zu betreuenden Kinder mitbringen. In früheren Verordnungen galten Ausnahmen nur für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Dieses Höchstalter wird im aktuellen Beschluss nicht mehr genannt.

Notbetreuung für Klassen 1 bis 6 in NRW

Der Präsenzunterricht in den Schulen findet nicht statt. Schüler werden zuhause  digital unterrichtet. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie in den Klassen 12 und 13 der beruflichen Gymnasien und in Abschlussklassen von Berufskollegs sollen stattfinden. Kitas wechseln bleiben für alle geöffnet, es gilt allerdings ein eingeschränkter Betrieb mit kürzeren Betreuungszeiten. Hier finden Sie mehr Informationen.

In der ab 11. Januar geltenden neuen Corona-Schutzverordnung von NRW ist die 15-Kilometer-Regelung in Hotspots nicht festgelegt. Landkreise und kreisfreie Städte können sie allerdings bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium  umsetzen.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den aktuellen Bestimmungen in  NRW und hier die neueste Coronaschutz-Verordnung.

Saarland: Bedarfsgerechte Betreuung in Kitas

Von Montag, 11. Januar, bis mindestens 25. Januar schreibt die neue Verordnung im Saarland vor, dass private Treffen nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt sind. Es darf aber auch eine einzelnen Person einen kompletten anderen Haushalt empfangen. Die  im Saarland festgelegten Kontaktbeschränkungen gelten auch für Kinder unter 14 Jahren. Ausnahmen bestehen bei der Betreuung von Kindern, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Bei der privat organisierten Kinderbetreuung bleibt im Saarland die gleichzeitige Betreuung von mehreren Kindern unter 14 Jahren aus zwei Hausständen möglich.

Die Schüler werden zuhause unterrichtet. Nur die Abschlussjahrgänge dürfen zur Schule gehen. Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss machen sollen, können wieder ab 18. Januar zum Präsenzunterricht.

Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause betreut werden. Der Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder in der Kita besteht laut zuständigem Ministerium auch im Lockdown grundsätzlich weiter. In den saarländischen Kitas werde es weiterhin eine bedarfsgerechte Betreuung geben. Mehr Infos, auch zu den Kita-Beiträgen.

Der 15-Kilometer-Radius in Hotspots bezieht sich nur auf tagestouristische Reisen. Es soll weiterhin möglich sein, Angehörige zu besuchen, die weiter als 15 Kilometer von der eigenen Stadtgrenze entfernt wohnen. Weitere Informationen und die aktuelle Verordnung für das Saarland finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz: Kommunen können Corona-Regeln verschärfen

Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind in Rheinland-Pfalz von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Ab 11. Januar gilt nach der neuen Verordnung, dass im öffentlichen Raum sich Angehörige eines Haushalts nur noch  mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person treffen darf. Dies wird auch für den privaten Bereich empfohlen, ist dort aber nicht verpflichtend. Auch in Rheinland-Pfalz soll die 15- Kilometer-Radius- Regelung nur in Absprache mit betroffenen Kommunen in Kraft treten. Den Kommunen und Kreisen bleibt es auch überlassen, strengere Regelungen bei den Kontaktbeschränkungen zu erlassen, wenn dies die Infektionszahlen für erforderlich machen.Dann darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

Der Präsenzunterricht an den Schulen ist im Januar ausgesetzt. Die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufe können ab 25. Januar nach derzeitigem Planungsstand Wechselunterricht - also zuhause und in der Schule - anbieten. Hochschulen und Universitäten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln Präsenzveranstaltungen abhalten.   Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind weiterhin geöffnet. Die Coronaschutzverordnung vom 8. Januar und auch als PDF eine  sehr nützliche und nachahmenswerte Auslegungshilfe zu den Bestimmungen - anfangen vom Angeln bis Zoo und Tierparks!

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in Baden-Württemberg derzeit nur aus triftigen Gründen erlaubt. Die 15- Kilometer-Beschränkung in Hotspots wurde daher nicht expliziert eingeführt. Auch in Baden-Württemberg sind Kinder unter 14 Jahren von den Corona-Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Jeder Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das gilt für den öffentlichen, aber - strenger als in manch anderen Bundesländern - auch für den privaten Bereich. Zwei Familien können wechselseitig die Kinder betreuen. Kitas und Schulen sind geschlossen. Für alle Schulen gilt Fernunterricht. Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Notbetreuungen in Schule und Kita werden eingerichtet.

Ab dem 18. Januar sollen - nach derzeitigem Stand - Grundschulen und Kitas wieder öffnen, wenn die Infektionszahlen dies zulassen. Hier geht es zur aktuellen Verordnung und zu einer grafisch gut umgesetzten Übersicht über die Corona-Regeln in allen Bereichen.

Bayern macht nur Ausnahmen bei Kinder bis drei Jahre

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Damit gilt seit 11. Januar in Bayern eine besonders strenge Corona-Regelung. Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Schulen und Kitas bleiben geschlossen, es gibt eine Notbetreuung. 

Bis zum 31. Januar ist kein Präsenzunterricht vorgesehen. Bayern setzt die 15- Kilometer-Regelung strikt um. In Corona-Hotspots  dürfen sich die Bürger nur noch innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewegen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Verordnung für Bayern.

Hessen erlaubt Jüngeren den Schulbesuch

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und maximal einem weiteren Menschen erlaubt, der nicht zum Hausstand gehört. Kinder werden ab sofort mitgezählt. Die Kontaktbeschränkungen gelten damit ab 11. Januar vorerst auch für sie. Für private Zusammenkünfte - wie in der eigenen Wohnung - wird dies "lediglich" dringend empfohlen. Die gemeinsame Kinderbetreuung ist aber  weiterhin möglich. Bis zu drei Familien dürfen sie untereinander organisieren.

Von Klasse 1 bis 6 gibt es keine Präsenzpflicht an den Schulen, die Kinder dürfen aber zur Schule gehen. Ab der 7. Klassen wird nicht in der Schule unterrichtet, es wird statt dessen Distanzunterricht angeboten.  Die Abschlussklassen gehen zur Schule. Die Kitas sind geöffnet, allerdings sollen die Eltern die Kinder nur bringen, wenn sie keine andere Möglichkeit sehen.

In Corona-Hotspots können nächtliche Ausgangssperren durch die Kommunen verhängt werden. Ab der Wohnanschrift gilt dort auch die 15-Kilometer-Regelung für Ausflügler. Hier geht es zur Verordnung und hier zu den Auslegungshinweisen.

Niedersachsen überlässt 15-Km-Regelung den Kommunen

Mitglieder eines Haushaltes dürfen sich in Niedersachsen jetzt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Anders als bisher zählen dabei auch Kinder mit. Kinder bis drei Jahre dürfen bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein.

An Grundschulen gibt es in der ersten Woche nach den Ferien Distanzunterricht, anschließend bis zum Halbjahresende Unterricht im Wechselmodel. An den weiterführenden Schulen wechseln die Klassen, in denen keine Abschlüsse anstehen, komplett ins Distanzlernen. Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen. In den Abitur- und Abschlussklassen wird Unterricht in geteilten Klassen erteilt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung geplant. In den Kindertagesstätten gibt es eine Notbetreuung mit bis zu 50 Prozent der Gruppengröße.

Die 15-Kilometer-Regelung in Hotspots überlässt das Land den Kommunen. Sie  soll von der Wohnadresse und nicht vom Wohnort aus gelten. Ob die Regelung angewendet wird, überlässt Niedersachsen den Kommunen. Hier geht es zur Verordnung in Niedersachsen mit markierten Änderungen.

Bremen: Kontaktbeschränkungen  für Kinder ab 12

In Bremen betreffen die Kontaktbeschränkungen nicht Kinder bis zwölf Jahren. Ein Haushalt darf von einer Person bekommen, die Kinder bis zwölf Jahren mitbringen kann. Die 15-Kilometer-Regel gilt nicht. Bis Ende Januar wird die Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt. Die Schulen bleiben aber geöffnet. Abschlussklassen sind im Wechselunterricht. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Bremen nicht. Die aktualisierte inzwischen 23. Verordnung zum Schutz vor Corona-Neuinfektionen für Bremen finden Sie hier.

Kein Regelbetrieb in Kitas in Schleswig-Holstein

Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig, ob privat oder in der Öffentlichkeit. Ausgenommen ist.  Die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen fallen nicht darunter. So können zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen.

In Schleswig-Holstein bleiben Schulen und Kitas weiterhin weitestgehend bis auf eine Notbetreuung geschlossen.  Für Abschlussklassen gibt es Sonderregeln. Die geltende Verordnung in Schleswig-Holstein. Die 15-Kilometer-Regel um den Wohnort soll von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden - bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Sie ist vom Land aber nicht festgeschrieben.

Weitere Informationen zu Schleswig-Holstein finden Sie  hier   und beim  NDR.

Hamburg: Treffen mit nur einer Person

Die neue Corona-Verordnung ist in Hamburg seit 8. Januar in Kraft. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts zusammentreffen. Das kann zum Beispiel ein anderes Kind zum Spielen sein. Die Regelung gilt nicht für Personen, zwischen denen ein  ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht.   Mehrere Kinder dürfen in Kleinstgruppen im Zuge von Nachbar- oder Familienhilfe aber betreut werden. Kindergeburtstage groß zu feiern, ist nicht mehr erlaubt.

Die Kitas bleiben in Hamburg geöffnet, sie sind von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Präsenzpflicht an den Schulen besteht bis vorerst 31. Januar nicht.  Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Abschlussklassen werden verpflichtend unterrichtet. Die Verordnung in Hamburg lesen Sie hier.

Mecklenburg-Vorpommern lässt Kitas offen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab 11. Januar nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist. Ebenso dazugehörige  Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht. Es ist sowohl erlaubt, dass sich der Hausstand zu der Einzelperson bewegt, als auch, dass die Einzelperson den Hausstand besucht, heißt es in der Verordnung. Diese Beschränkung gilt auch im privaten Bereich.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die 15-Kilometer-Regel ab Wohnadresse in  Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche Ausgangspunkt ist die Wohnadresse. Zudem sollen in Hochrisikogebieten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr gelten.

Nur Abschlussklassen können, müssen aber nicht zur Schule gehen. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, dürfen ihre Kinder weiterhin zur Kita bringen. In den Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinen Notbetrieb nur für systemrelevante Berufsgruppen. Dies bedeutet, dass eine Betreuung der Kinder möglich ist. Dennoch wird Eltern dringend empfohlen, ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen und stattdessen andere Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Weitere Informationen auf der Seite der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt: 15-Kilometer-Regelung ab Kreis- und Stadtgrenze

Ein Hausstand darf jetzt in Sachsen-Anhalt maximal eine Person treffen. Schulen und Kitas befinden sich im Notbetrieb. Für die Betreuung gilt:  Eltern mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können ihre Kinder bis einschließlich zur sechsten Klasse in den Einrichtungen notbetreuen lassen. Die Schüler werden bis mindestens 31. Januar zuhause unterrichtet. Präsenzunterricht findet nur für die Abschlussjahrgänge statt.

Die 15- Kilometer-Beschränkung in Hotspots ist in Sachsen-Anhalt  vorgeschrieben und wird von den Landkreisen verfügt. Der Abstand wird ab den Grenzen von Städten und Gemeinden gemessen. Landesweit gilt die Bewegungseinschränkung bisher nicht. Hier ist die Verordnung.

Sachsen verlängert Lockdown über den Januar hinaus

Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich aus maximal zwei Haushalten treffen.

Als einziges Bundesland hat Sachsen den Lockdown über den Januar hinaus bis zum 7. Februar verlängert. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und bestimmte Jahrgangsstufen. Sie dürfen ab 18. Januar wieder zur Schule gehen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. 

Seit Mitte Dezember gilt in Sachsen bereits die 15- Kilometer-Regelung  ab der Haustür. Hier geht es direkt zur Verordnung.

Thüringen: Das sind die Regeln für die Schulen

In Thüringen sind seit 10. Januar nur noch Treffen mit einer weiteren Person außerhalb des Hausstandes erlaubt.  In der Verordnung wird empfohlen,  Einkäufe, Besorgungen, Sport und Freizeitaktivitäten im Umkreis von 15 Kilometern zu erledigen. Die Kommunen können die 15-Kilometer-Regelung in Hotspots selbst umsetzen, sie ist nicht durch das Land vorgeschrieben. So gilt  sie derzeit im Landkreis Hildburghausen ab dem Wohnort.

Die Winterferien werden auf die letzte Januar-Woche vorgezogen. Am 1. Februar soll der eingeschränkte Betrieb nach Phase Gelb des Stufenkonzeptes wieder aufgenommen werden. Schulen können im Fall einer Corona-Infektion unter anderem den Wechsel zwischen Präsenz- und häuslichem Unterricht ermöglichen. Außerdem kann die Präsenzpflicht in der zweiten Februar-Woche ausgesetzt werden, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Die für Januar angesetzten Prüfungen finden statt, für Abschlussklassen gilt Präsenzunterricht. Für Kita-Kinder und Schüler bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung. Hier finden Sie die Verordnung.

Kontaktbestimmungen in Berlin mit Ausnahmen

In der Hauptstadt gelten die schärferen Lockdown-Regeln seit Sonntag. Privat und in der Öffentlichkeit dürfen sich nur mehr Mitglieder des eigenen Haushalts mit Menschen aus einem Haushalt treffen. Es dürfen nicht mehr als fünf Personen im Alter von über 12 Jahren zusammenkommen. Eigene Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt. Allerdings auch hier mit Ausnahmen: So gelten die strengen Regeln für Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren nicht. Eltern dürfen sich zur Betreuung des Nachwuchses verabreden. Zwei Familien dürfen sich bei der Aufsicht organisieren. Mehr Infos  gibt es über den rbb.

Schulen und Kitas bleiben für den Präsenzunterricht vorerst bis zum 25. Januar geschlossen.  Für Grundschüler und Kitakinder gibt es eine Notbetreuung. Ab 11. Januar soll Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein. Für das Verlassen der Wohnung braucht man bis zum 31. Januar aber einen triftigen Grund - dazu zählen etwa: Arztbesuche, Einkäufe, Schule, Arbeit, Sport, Gassi-Gehen oder Gartenpflege. Die 15-Kilometer-Regelung gilt innerhalb der Hauptstadt nicht. Die Verordnung für Berlin!

Brandenburg hebt nächtliche Ausgangssperren auf

Nach der neuen, seit 9. Januar geltenden Corona-Schutzverordnung  darf die Wohnung nur noch aus einem triftigen Grund verlassen werden. Dazu zählen Behördengänge, die Betreuung pflegebedürftiger Menschen sowie der Besuch von Ehe- und Lebenspartner. Auch Sport treiben wie Joggen oder Spazierengehen ist erlaubt, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Menschen dürfen sich aus höchstens zwei Haushalten treffen. Es gilt außerdem eine neue Begrenzung: Immer nur eine Person darf die Angehörigen aus einem anderen Haushalt treffen.Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr sind aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Die Schulen sind geschlossen, unterrichtet wird nur im Präsenzbetrieb in Abschlussklassen und bestimmten Förderschulen. Ab  18. Januar darf  je nach Infektionslage Grundschüler wieder im Wechselmodell unterrichtet werden. Die Kitas in Brandenburg bleiben offen. Alleinerziehende haben ab 18. Januar einen Anspruch auf Notbetreuung. In Kreisen mit einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder darüber werden die Kitas geschlossen - das gilt derzeit etwa im Kreis Oberspreewald-Lausitz. Mehr Infos!

Die 15-Kilometer-Regelung ab der Landkreisgrenze oder der Grenze der kreisfreien Stadt gilt bereits jetzt in Hotspots. Die aktuelle Brandenburger Verordnung finden Sie hier.