Kliniken
Krankenhausreform: Änderungen und ihre Folgen
Die Krankenhausreform beschäftigt Klinikträger, Länder und Kommunen seit Jahren. Sie wurde von dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorangetrieben und 2024 beschlossen. Die Kritik fiel dennoch verheerend aus: Länder forderten mehr Spielraum, kommunale Träger warnten vor überhasteten Strukturentscheidungen und neuen finanziellen Risiken. Nun hat die schwarz-rote Koalition die umstrittene Reform nachgebessert. Doch was bedeutet das Krankenhausreformanpassungsgesetz für Kliniken und Kommunen?
Mehr Spielraum für Länder, längere Fristen und zusätzliche Milliardenhilfen sollen den Umbau der Krankenhauslandschaft flexibler machen. Für Städte und Landkreise als Träger vieler Kliniken bedeutet das zwar etwas Entlastung. Gleichzeitig aber verlängert sich die Phase der Unsicherheit über die Zukunft einzelner Standorte. An den grundlegenden Zielen soll sich jedoch nichts ändern: Die Versorgung soll stärker gebündelt werden, Kliniken sollen sich stärker spezialisieren und die Qualität der Behandlung steigen.
Mehr Zeit für Strukturentscheidungen
Für kommunale Krankenhausträger besonders wichtig sind die verlängerten Fristen. Mehrere zentrale Elemente der Reform werden zeitlich nach hinten verschoben.
So wird die sogenannte Vorhaltevergütung – also eine Finanzierung dafür, dass Krankenhäuser bestimmte Leistungen dauerhaft vorhalten – erst ab 2030 vollständig wirksam. In den Jahren 2026 und 2027 gilt sie zunächst als budgetneutral. Für 2028 und 2029 ist eine Übergangsphase vorgesehen.
Auch einige Zuschläge und Förderprogramme starten später. Gleichzeitig werden bestehende Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe verlängert.
Für Kommunen bedeutet das vor allem mehr Zeit für Entscheidungen über Kooperationen, Spezialisierungen oder strukturelle Veränderungen ihrer Krankenhäuser. Viele Träger stehen vor der Frage, welche Leistungen künftig noch vor Ort angeboten werden können – und welche möglicherweise an andere Standorte verlagert werden.
Die längeren Fristen verschaffen hier etwas Luft. Gleichzeitig bleibt in vielen Regionen länger offen, welche Rolle einzelne Klinikstandorte künftig im Versorgungssystem spielen.
Mehr Spielraum für die Länder
Eine wichtige Änderung betrifft die Rolle der Länder. Sie sollen künftig mehr Gestaltungsspielraum bei der Krankenhausplanung erhalten.
Vor allem mit Blick auf die Versorgung im ländlichen Raum sind zusätzliche Ausnahmen vorgesehen. Landesbehörden können künftig gemeinsam mit den Krankenkassen entscheiden, ob Krankenhäuser bestimmte Leistungsgruppen auch dann erhalten, wenn sie nicht alle ursprünglichen Kriterien erfüllen.
Dabei sind sie nicht mehr strikt an die vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden. Für kommunale Krankenhäuser hängt damit vieles davon ab, wie die jeweiligen Landesregierungen ihre neuen Spielräume nutzen.
Weniger Leistungsgruppen
Die Reform sieht weiterhin vor, dass Krankenhäuser Leistungen bestimmten Gruppen zugeordnet bekommen. Für diese sogenannten Leistungsgruppen gelten Qualitätskriterien und Mindestanforderungen.
Allerdings wird ihre Zahl reduziert: Statt ursprünglich 65 soll es künftig 61 Leistungsgruppen geben. Gleichzeitig werden Ausnahmen bei der Zuweisung erleichtert.
Änderungen gibt es auch bei der Spezialisierung in der Onkochirurgie. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftig für einzelne Indikationsbereiche niedrigere Fallzahlgrenzen festlegen. Damit soll verhindert werden, dass Spezialisierung zu Versorgungslücken führt – besonders in Regionen mit wenigen Kliniken.
Milliardenfonds für den Umbau
Auch bei der Finanzierung gibt es Änderungen. Der Krankenhaustransformationsfonds soll von 2026 bis 2035 den Strukturwandel absichern. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro. Künftig soll der Bundesanteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kommen. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro, von 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro fließen. Insgesamt steigt der Bundesanteil damit auf 29 Milliarden Euro. Neu ist außerdem, dass auch Universitätskliniken aus dem Fonds gefördert werden können.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Fördermittel bekommen nur Krankenhäuser, die ihre Strukturen anpassen und sich an der Neuordnung der Versorgung beteiligen.
Kritik aus der Opposition
Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, Grüne, Linke und AfD dagegen. Die Änderungen stießen auf deutliche Kritik aus der Opposition. Vertreter der Grünen werfen der Bundesregierung vor, zentrale Elemente der ursprünglichen Reform abzuschwächen und ineffiziente Strukturen länger zu erhalten. Die Linke warnte vor möglichen Klinikschließungen, wenn die Finanzierung am Ende nicht ausreiche. Die AfD kritisierte vor allem zusätzliche Bürokratie und befürchtet eine stärkere Zentralisierung der Krankenhausversorgung.
Für Städte und Landkreise als Klinikträger bleibt die Lage damit anspruchsvoll. Die Reform bringt zwar mehr Zeit für Entscheidungen und zusätzliche Fördermittel für den Umbau der Krankenhauslandschaft. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen – etwa zur konkreten Zuweisung der Leistungsgruppen oder zur langfristigen Rolle einzelner Klinikstandorte.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer will sich am 27. März mit dem Gesetz befassen. Danach wird sich zeigen, wie die Länder ihre neuen Spielräume in der Krankenhausplanung nutzen.