Die Enkelin besucht die Oma im Altenheim.
Die Enkelin soll die Oma auch in der Corona-Pandemie im Altenheim besuchen dürfen.
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Neuer Leitfaden

So klappt der Besuch im Altenheim in Corona-Zeiten

Damit Menschen in Altenheimen und Plegeeinrichtungen Besuch bekommen können, ist in der Corona-Pandemie vieles zu beachten. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat jetzt zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seine Handreichung vorgestellt. Die wichtigsten Hinweise und das Konzept als PDF hier bei KOMMUNAL.

Der  Leitfaden mit wichtigen Tipps für die stationären Einrichtungen der Langzeitpflege und die Besucher wurde vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung gemeinsam mit dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) erarbeitet. Einbezogen waren auch Verbände der Träger von Einrichtungen und der Menschen mit Pflegebedarf. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr soll alles daran gesetzt werden, dass die Menschen im Altenheim oder einer Pflegeeinrichtung nicht von ihren Liebsten getrennt sind.

Menschen im Altenheim nicht wegsperren

 „Wir wollen Ältere und Pflegebedürftige bestmöglich vor Infektionen schützen. Aber wir wollen sie nicht wegsperren", sagte Bundesgesundheitsminister Spahn bei der Vorstellung der Handreichung mit  Besuchskonzepten. Der Kontakt zu Angehörigen und Freunden soll weiterhin möglich sein.

Die Leitlinien sollen dafür sorgen, dass Bewohner und Bewohnerinnen auch während der Corona-Pandemie Besuche erhalten können. Westerfellhaus betonte „Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt. Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen aber auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden."

Die Kernbotschaft: Für Besuche in Pflegeeinrichtungen müssen die bekannten AHA+L Regeln konsequent eingehalten werden: Abstand, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz und Lüften.

Hier die wichtigsten Hinweise für Besucher:

  • Die sicherste und einfachste Methode, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu reduzieren, ist der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern und eine konsequente Händehygiene.
  • Medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) korrekt tragen.
  • Vor allem bei erhöhten regionalen oder lokalen Inzidenzen kann die Testung von Besuchern die Sicherheit der Besuche erhöhen.
  • Besucher sollten sich rechtzeitig bei der Heimleitung anzukündigen und sich bei der Anmeldung registrieren lassen.
  • Gemeinsames Essen und Trinken sind kurzzeitig möglich, generell aber zu vermeiden. Denn Besucher sollen möglichst die gesamte Besuchszeit über einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Bedenkenlos können Geschenke mitgebracht werden. Gleiches gilt für mitgebrachte und selbstgewaschene Wäsche.

Weitere Hinweise an die Pflege- und Senioreneinrichtungen:

  • Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen sollten generell keinen Zutritt zur Einrichtung erhalten.
  • Halten sich mehrere Personen in geschlossenen Räumen auf, sollten Einrichtungen zusätzlich einen Luftaustausch sicherstellen: durch Frischluft oder durch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), die die Luft filtern.
  • Einrichtungen sollten Besucherinnen und Besucher darauf hinweisen, sich unbedingt zu melden, wenn binnen zwei Wochen nach dem letzten Besuch Erkältungssymptome oder andere Symptome auftreten, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen könnten.
  • Bleiben Sie über Rundschreiben, regelmäßige Telefonate oder Videokonferenzen mit den Angehörigen in Kontakt. Informieren Sie pro-aktiv über die aktuell geltenden Regeln und auch über weitere Aspekte der Versorgung in der derzeitigen Situation
  • Regelungen werden nur dann von allen Beteiligten konsequent gelebt, wenn sie verstanden und akzeptiert werden.
  • Tritt ein einzelner Covid-19-Fall auf, sollte die Einrichtung zunächst im Kontakt mit der zuständigen Gesundheitsbehörde vor Ort abklären, ob weitere Fälle bei Personal oder Bewohnerinnen und Bewohnern vorliegen. Das kann mitunter einige Tage dauern. In dieser Zeit sollten die Besuche in der Einrichtung ausgesetzt werden. Ausnahmen sollten nur in mit der Leitung abgestimmten Sonderfällen gelten.
  • Wichtig ist in diesen Ausnahmefällen die strikte Einhaltung der AHA+L-Regeln. Außerdem sollte der Besuch möglichst kurz sein und sich auf eine, möglichst nicht wechselnde Person beschränken, die zusätzlich zur medizinischen Mund-Nasen-Schutz einen Schutzkittel trägt.
  • Wenn es sich wirklich nur um einen Einzelfall handelt, dieser effektiv isoliert werden kann und etwaige enge Kontakte sich in Quarantäne begeben haben, können Besuche wieder stattfinden. Dafür ist aber auf jeden Fall eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erforderlich.

Die Handreichung wird mit 14.000 Exemplaren an Alten- und Pflegeheime verschickt. Sie ist ab sofort auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten als Download verfügbar. Sie finden Sie hier als PDF: