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In Passau gelten für Flusskreuzfahrten strenge Auflagen
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Corona-Krise

Flusskreuzfahrten: Strenge Regeln für den Landgang

Die Flusskreuzfahrten starten bald wieder. Doch in der Corona-Krise ist nichts wie vorher: Was beim Landgang zu beachten ist. In Passau zum Beispiel gelten strenge Regeln.
Aktualisiert am 10. Juli 2020

Die Schiffe legen wieder ab  - zumindest innerhalb Deutschlands. Mit der Öffnung der Grenzen soll die Kreuzschifffahrt nun bald wieder Fahrt aufnehmen. Doch die Corona-Krise ist noch längst nicht vorbei. Deshalb gelten bei den Flusskreuzfahrten nicht nur an Bord strenge Regeln, auch die Städte müssen sich etwas einfallen lassen, um  den Touristenansturm in Corona-Zeiten zu bewältigen.

Touristen von Flusskreuzfahrten als Gefahr?

Passau freut sich wie alle anderen Städte und Gemeinden nach der langen, wegen Corona verordneten Pause wieder auf Besucher von den Flusskreuzfahrten -  für Oberbürgermeister Jürgen Dupper steht der Schutz der Bevölkerung aber an erster Stelle.

„Durch das umsichtige Verhalten unserer Bürgerinnen und Bürger in Zeiten von Corona ist es uns gemeinsam gelungen, die Infektionszahlen in unserer Stadt bislang gering zu halten", betont er.  Gleichzeitig unterstreicht Dupper: "Auch wenn es uns ein Anliegen ist, die arg gebeutelte örtliche Hotellerie, Gastronomie und den Einzelhandel nach Kräften zu unterstützen, wollen wir uns doch auf keinen Fall einem unkalkulierbaren Infektionsrisiko aussetzen." Die Devise der Kommune: "Wir sagen Ja zum Start der Kreuzschifffahrt auch in Passau, aber nur unter strikter Einhaltung strenger Maßnahmen.“

Strenges Konzept für den Landgang

 In der Dreiflüssestadt wurde deshalb ein strenges Konzept erarbeitet, das als Vorbild für andere Orte mit Schiffsanlegestellen gelten könnte. Berücksichtigt wurden die aktuellen Vorgabendes Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Regierung von Niederbayern und des Staatlichen Gesundheitsamtes Passau.  Zu Beginn der Pandemie hatte die niederbayerische Kleinstadt an Donau, Ilz und Inn eine Allgemeinverfügung erlassen, die Schiffen untersagt, an den Länden anzulegen.  Diese soll weiter gelten. Kreuzfahrtschiffe benötigen künftig eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Passau, mit der sie unter Auflagen anlegen dürfen.

Die  Bestimmungen schreiben unter anderem vor:

  • Beim Verlassen des Schiffes, zum Beispiel bei der Ausschiffung der Passagiere, ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, der Aufenthalt auf der Lände muss so kurz wie möglich sein.
  • Gruppen, die an Stadtführungen oder Ausflügen teilnehmen, sammeln sich auf dem Schiff und werden dort von den Stadtführern oder Reiseleitern abgeholt. Sie werden auch wieder auf das Schiff zurück begleitet. Zu den Stadtführungen will die Stadt Passau separate Anordnungen erteilen.
  • Anders als vor der Corona-Pandemie müssen Passagiere so lange auf dem Schiff warten, bis der Bus oder das Taxi zum Einstieg bereitsteht.
  •  Vor Betreten des Schiffes oder wenn die Passagiere das Schiff verlassen, dürfen sich keine Ansammlungen im Bereich der Schifffahrtsgelände bilden.
  • Passagiere und Besatzungsmitglieder müssen an der Lände die Abstandsregeln einhalten und die Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  •  Festgelegt ist zudem, dass die Mitarbeiter der Hafenverwaltung die anlegenden Schiffe nicht betreten. Soweit möglich, werden alle Fragen telefonisch oder über E-Mail geklärt. Wenn in dringenden Fällen der persönliche Kontakt erforderlich ist, dann muss  das Gespräch an Land statt unter Einhaltung der Vorgaben zum Mindestabstand stattfinden.
  •  Die Zahl der Passagiere wird auf maximal die Hälfte der jeweiligen Schiffskapazität begrenzt, zusätzlich ist die jeweils zulässige Höchstzahl an Personen, die die staatlichen Allgemeinverfügungen für Zusammenkünfte in Innenräume festlegt, zu beachten.
  • Der Reiseveranstalter muss ein Konzept vorlegen, wie mit auftretenden Verdachtsfällen, Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen an Bord verfahren wird. Die Versorgung, der Transport nach Hause oder die Quarantäneunterbringung liegen in seiner Verantwortung.
  • Für jedes Schiff ist dem staatlichen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorzulegen, das die in Bayern aktuell geltenden Infektionsschutzvorschriften berücksichtigt. Darin wird dezidiert nachzuweisen sein, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichend sind, um bei der zulässigen Passagierzahl problemfrei die Mindestabstände einhalten zu können.

In den Regeln enthalten ist auch das Schutz- und Hygienekonzept der Stadtwerke Passau GmbH als Betreiberin der Personenschifffahrtsländen. 

Kreuzfahrtschiffe dürfen seit 8. Juli wieder an den Länden im Stadtgebiet Passau anlegen. "Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Passau die geltende Allgemeinverfügung für ein Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe im Stadtgebiet Passau aufgehoben", gab die Stadtverwaltung jetzt bekannt.  Denn in Bayern sind nun laut Bayerischer Staatsregierung Flusskreuzschifffahrten  nun wieder zugelassen. Die Schiffe werden wie Hotels behandelt. Die Reedereien müssen sich an die Hygienekonzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.

Kreuzfahrtveranstalter erwarten mehr Reisen auf der Donau

Und was sagen die Kreuzfahrtveranstalter? "Wir rechnen damit, dass Reisen im näheren Umfeld, wie auf der Donau, zu denen man auch mit dem Zug oder dem eigenen Auto anreisen kann, mittel- und langfristig stärker gefragt sein werden", sagte die PR-Managerin des Kreuzfahrtveranstalters A-Rosa, Annika Schmied, der Passauer Neue Presse. "Die Erfahrungen der letzten Wochen wie die Rückholaktionen von Urlaubern aus dem Ausland haben das Sicherheitsbedürfnis weiter erhöht."  Die geplanten Routen in andere Länder wolle man dennoch bislang aufrechterhalten - sofern die jeweiligen Reisebeschränkungen dies möglich machen.

Die anderen Reiseveranstalter halten sich laut Passauer Neue Presse bislang noch zurück. Die Reederei Viking Cruises bewarb auf ihrer Homepage als erste Flusskreuzfahrt auf der Donau den 5. Juli auf der Route Passau-Budapest. AMA Waterways bietet einen siebentägige Reise von Vilshofen nach Budapest erstmalig ab 1. August an.