Der neue Altenbericht beschäftigt sich mit der Rolle der Kommunen beim demografischen Wandel. ©famveldman/123rf

Altenbericht: Lebensräume zum Älterwerden

19. Mai 2017
Wenn die alternde Gesellschaft gut funktionieren soll, müssen die Kommunen von Sozialkosten entlastet werden, meint Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Der Siebte Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ setzt sich erstmals intensiv mit der Rolle der Städte und Gemeinden in der Senioren- und Pflegepolitik auseinander. Es ist schon bemerkenswert, dass es bis zum Siebten Bericht gebraucht hat. Die demografische Entwicklung zeigt sich zuerst in den Städten und Gemeinden, dort wo die Menschen wohnen. Der DStGB ist von der Berichtskommission bei der Erstellung aktiv eingebunden gewesen und konnte die besondere Bedeutung, die die Städte und bei der Gestaltung der Lebensräume zum Älterwerden spielen, einbringen.

Altenbericht zeigt heteroge Situation in den Kommunen

Vollkommen zu Recht stellt der Altenbericht auf die Verschiedenartigkeit der Lebenslagen im Alter ab und weist gleichzeitig auf die Heterogenität der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe dar. Die Bevölkerung in Deutschland altert. Die Alterung ist mit einem mehr an Individualisierung und Pluralisierung der Lebenswelten, an Heterogenität, mehr sozialen Unterschieden und mehr Menschen mit Migrationshintergrund verbunden. Hierauf müssen die Kommunen eine Antwort finden.

Uwe Lübking ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. ©DStGB

In den vergangenen Jahren ist viel für den Ausbau der Kinderbetreuung und die Familien getan worden, dies war richtig. Genauso wichtig ist es aber jetzt, etwas für die älter werdende Bevölkerung mit dem Ziel zu tun, die selbständige Lebensführung in der Gemeinde oder dem Quartier zu ermöglichen. Die Städte und Gemeinden sind gefordert, gemeinsam mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement vor Ort, den Verbänden, Vereinen, Kirchen sich intensiv um die Belange älterer Bürger zu kümmern. Die älteren Menschen sind in die Planung einzubeziehen. Es gibt bereits viele gute Beispiele, wo die Akteure durch eine seniorenpolitische Gesamtstrategie ein neues Miteinander der Generationen, Lebensräume zum Älterwerden, geschaffen haben. Die Städte und Gemeinden müssen die Seniorenpolitik als Teil der Generationenpolitik begreifen. Es zeigt sich, dass die Kommunen erfolgreich sind, die die Lebensqualität für alle Generationen sicherstellen. Dazu zählen:

  • Generationengerechte Wohnangebote einschl. barrierearmes (-freies) Wohnen und Wohnumfeld,
  • Kleinräumige und wohnortnahe Verfügbarkeit sozialer und pflegerischer Dienste insbesondere in ländlichen Regionen
  • Sicherstellung der Mobilität,
  • Gesundheitsversorgung und Gesundheitsprävention,
  • Unterstützung der Angehörigen,
  • Umfassende Beratungsangebote für Ältere sowie Angehörige.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist zuerst eine Frage einer gemeindlichen Gesamtstrategie. Dazu gehört auch die Förderung des freiwilligen Engagements. Soziale Netzwerke müssen stärker unterstützt werden. Auch für die Sozialpolitik gilt der sozialräumliche Ansatz. Die Menschen wollen auch im Alter so lange wie möglich selbständig wohnen. Ein gut strukturiertes und vernetztes Hilfesystem im Sozialraum und Quartier mit verschiedenen Hilfeformen ist notwendig, um die bedarfsorientierten Angebote vorhalten zu können. Es muss durch eine integrierte Stadtentwicklungsplanung sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Ämter und Fachbereiche einer Kommune im Sinne der Quartiersentwicklung zusammenarbeiten.

Altenbericht: Ärztliche Versorgung braucht Telemedizin

Breiten Raum im Altenbericht nimmt die ärztliche Versorgung ein. In Deutschland herrscht kein Ärztemangel, wohl aber ein Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Gerade in den strukturschwachen Gebieten fehlen Ärzte. Zu Recht wird ein vernetztes, koordiniertes und integriertes Versorgungssystem unter stärkerer kommunaler Beteiligung sowie der Ausbau der Telemedizin gefordert. Voraussetzung ist der flächendeckende Ausbau leistungsgerechter Breitbandanbindungen. Zu Recht weist der Bericht auf die zunehmenden Disparitäten der Kommunen hin. Dies gilt sowohl für die demographische Entwicklung wie für die Finanzlage der Kommunen. Bund und Länder sind gefordert, zum einen die Finanzkraft der Kommunen so zu stärken, dass die Städte und Gemeinden die Daseinsvorsorge vor Ort aufrechterhalten können. Dazu bedarf es nicht vordringlich einer neuen Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, sondern die Kommunen müssen von Sozialausgaben entlastet werden. Zum anderen bedarf es einer weiteren Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn, wie im Altenbericht ausgeführt, zukünftig nur ein Welfaremix die Daseinsvorsorge sicherstellen kann, dann darf die Realisierung nicht durch das Leistungs-, Förder- und Ordnungsrecht benachteiligt werden. Eine flexible Leistungsgewährung durch die Sozialkassen ist daher ebenso wie ein flexibles und ermöglichendes Heimrecht in den Bundesländern für die Umsetzung innovativer Wohnformen und neuer Versorgungssettings unabdingbar. Längerfristig ist eine grundlegende Überprüfung und Neuordnung der Zuständigkeiten im Sozialsystem dahingehend anzustreben, dass die starren Systemgrenzen zwischen den einzelnen Leistungstöpfen überwunden und Leistungen der sozialen Sorge, insbesondere aus Sozialversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe auf lokaler Ebene gebündelt und vernetzt werden.