So wird der Blitz-Lockdown - das Beschlusspapier im Wortlaut zum Herunterladen
So wird der Blitz-Lockdown - das Beschlusspapier im Wortlaut zum Herunterladen
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Mittwoch ist Lockdown-Tag

Blitz-Lockdown zu Weihnachten - die Corona-Beschlüsse im Wortlaut

Die Kommunen in Deutschland müssen vor Weihnachten noch einmal sehr schnell handeln. Ob das Durchsetzen des Böller-Verbots auf vielen Plätzen, der Schließung von Geschäften und Friseuren oder die komplette Schulschließung (und Kindergärten) ab Mittwoch. Der Blitz-Lockdown und die Auswirkungen im Überblick und das beschlossene Regelwerk im Original-Wortlaut!

Weihnachtsgeschenke kaufen ist nur noch bis Mittwoch möglich. Danach soll der Einzelhandel komplett schließen. Ausgenommen sind dann nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Dramatisch für den Einzelhandel, der in der Woche vor Weihnachten traditionell deutlich mehr Einnahmen erzielt, als sonst in einem ganzen Monat. Der Einzelhandel hat schon an diesem Wochenende von "Panikkäufen" berichtet. Für die verbleibenden beiden Tage denken offenbar viele große Warenhäuser nun darüber nach, die Öffnungszeiten (in den meisten Bundesländern gibt es von Montag-Samstag keine Schließzeiten) deutlich zu erweitern, wie diverse Händler berichten. In einem Brandbrief schreibt der Handelsverband davon, die "Politik beschließt die Insolvenz Tausender Händler". 

Betroffen sind aber auch wieder die Dienstleistungsbetrieben wie Friseure. Einzig medizinische Ergo- und Logotherapien sowie medizinische Fußpfleger dürfen weiter arbeiten. 

Wichtig auch für Kommunen: Die Landräte sind aufgefordert, Ausgangssperren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten umzusetzen, wo der Inzidenzwert über 200 liegt - wo also mehr als 200 Neuinfektionen pro Tag auf 100.000 Einwohner kommen. 

Unternehmen werden aufgefordert, möglichst ab Mittwoch bis zum 10. Januar Betriebsferien zu machen, wenn denn kein Home-Office möglich sein sollte. Auch die Gastronomie bleibt geschlossen, darf aber "To-Go" anbieten. Dafür soll deutschlandweit der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten werden. Auch für Gottesdienste soll es strengere Regeln geben, wörtlich heißt es in der Vorlage des Bundeskanzleramtes: "Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen."

Schulen und Seniorenheime - so soll der Blitz-Lockdown funktionieren 

Die Schulen sollen möglichst keinen Präsenzunterricht mehr machen. Das Ziel: Ab Mittwoch sollen alle Schulen dicht machen. Hier allerdings sind - auch für Kindergärten - noch einige Öffnungsklauseln enthalten im Papier des Bundeskanzleramtes. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen."

Besonders dramatisch ist die Situation aktuell bei älteren Menschen. Liegt der Inzidenzwert (also die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner) deutschlandweit bei rund 170, liegt dieser Wert bei den über 80 jährigen mehr als doppelt so hoch. Es sind also vor allem Ältere Menschen, die sich im Moment anstecken, was auch die deutlich gestiegene Todesrate erklärt. Im Papier des Bundeskanzleramtes heißt es dazu wörtlich: "Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden."

Mini-Ausnahme für die Weihnachtsfeiertage 

Der Beschluss sieht außerdem vor, die Zahl der Personen, die an Weihnachten zusammenkommen dürfen, bei 5 Personen bleibt. Ausnahme jedoch: Es dürfen über die Weihnachtstage auch 5 Personen aus mehr als 2 Haushalten sein. Wörtlich heißt es im Beschlusspapier: "Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis, also mit Angehörigen desselben Haushaltes, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche)."

Faktisches Silvesterverbot durch Blitz-Lockdown - Kommunen in der Pflicht 

Der Verkauf von Pyrotechnik wird kaum ein Problem sein, denn die Geschäfte sind ja ohnehin geschlossen. Aber natürlich ist der Kauf im Internet möglich. Und darum sind die Kommunen angehalten, Böllerverbote auf "publikumsträchtigen Plätzen" zu verhängen, wie es wörtlich im Papier heißt. Hier der komplette Text der Beschlussvorlage dazu: "Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems."

Blitz-Lockdown wirklich nur bis zum 10. Januar? 

 

Der 10. Januar wird jedoch vermutlich nicht zu halten sein. Das sagen zumindest die meisten Berater rund um die Kanzlerin. Daher soll es am 5. Januar eine weitere Runde von Kanzlerin und Ländern geben. Dann soll entschieden werden, ob der komplette Lockdown weiter verlängert wird. 

Das komplette Beschlusspapier zum Blitz-Lockdown zum Herunterladen 

HIER finden Sie das Papier im Wortlaut, wie es von der Runde aus Bundeskanzleramt und Bundesländern wörtlich beschlossen wurde. Hier finden sich auch die genauen Formulierungen, die häufig für die Kommunen relevant sind. Alles Weitere regeln dann die Verordnungen der Bundesländer mit ihren Ausführungsbestimmungen.

Blitz-Lockdown: eine minimale Änderung zu Weihnachten 

Im Papier gab es nur eine einzige minimale Änderung. Er betrifft die Zusammenkunft von Menschen zu Weihnachten. Hier wurde der Passus verändert. Erlaubt ist, dass sich ein Hausstand mit egal wie vielen Kindern mit bis zu vier weiteren Mitgliedern aus dem engsten Familienkreis (Kinder, Eltern, Ehegatten) treffen darf. An den drei Tagen ist die Zahl von 5 Personen über die Weihnachtsfeiertage nicht zwingend. 

Corona-Gipfel mit massiven technischen Problemen

Pikantes Details am Rande. Dieses Mal gab es in der Schaltkonferenz, die dieses Mal per Telefon stattfand, wenig Streit über die Inhalte. Genervt war die Kanzlerin dem Vernehmen nach trotzdem, allerdings von der Technik. Immer wieder flogen Ministerpräsidentinnen und Präsidenten aus der Leitung, Kanzleramtsminister Braun ebenfalls. Zeitweise waren Wortbeiträge kaum zu verstehen. Ministerpräsident Söder soll anschließend für Heiterkeit gesorgt haben, als er sagte: "Endlich mal ne abhörsichere Leitung"...