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Der nichtige Bußgeldkatalog bedeutet viel Arbeit für die Ordnungsämter
Der nichtige Bußgeldkatalog bedeutet viel Arbeit für die Ordnungsämter

Führerscheine zurückgegeben

Gekippter Bußgeldkatalog beschäftigt Ordnungsämter

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
20. Juli 2020
Eine Panne im Gesetzgebungsverfahren hatte dazu geführt, dass die neue Straßenverkehrsordnung erst mal nicht in Kraft treten kann. Seit April wurde aber nach ihr verfahren. Für zahlreiche Kommunen und Landkreise bedeutet das nun erhebliche Mehrarbeit. Hunderte Führerscheine haben die Behörden schon zurückgegeben.

Nicht nur eingezogene Führerscheine, auch fehlerhafte Bußgeldbescheide beschäftigen die Ordnungsämter in diesen Tagen. Die Telefone in den Behörden laufen seit Ende der Woche heiß. Denn inzwischen ist klar, wie mit bereits rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheiden und bezahlten Verwarngeldern nach dem neuen Katalog umgegangen wird. Das wiederum ist Ländersache. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte diese jedoch zur "Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog" für Raser aufgerufen. Vor gut einer Woche nun hatten sich die Landesverkehrsminister geeinigt, die neuen strengeren Fahrverbote für Geschwindigkeitsbegrenzungen bundesweit außer Vollzug zu setzen. Die meisten Bundesländer erklärten daraufhin, dass sie bis auf Weiteres zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. Einzig Bremen hat entschieden, den neuen Katalog auch weiterhin beibehalten zu wollen, Thüringen ahndet künftig zwar nicht mehr nach dem neuen Katalog, will die fraglichen Tatbestände aus den vergangenen Wochen aber erst zurücknehmen, wenn rechtlich endgültig Klarheit herrscht. Unklarheit herrscht auch noch in Baden-Württemberg, dort sieht man zwar ein, dass die neue Regelung nichtig sein könnte, eine Rückkehr zur alten Straßenverkehrsordnung könne es aber auch nicht geben, heißt es aus dem Landesverkehrsministerium.  Heißt: In diesen drei Bundesländern sind die Ordnungsämter aktuell noch nicht so stark gefragt, überall sonst jedoch herrscht helle Aufregung vor allem durch betroffene Autofahrer.

Panne schafft Schonfrist für Autofahrer und Mehrarbeit für Ordnungsämter 

Im Mittelpunkt der Anrufe: Autofahrer, die in innerorts mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs waren und 26 km/h außerorts. Sie musste nach dem neuen Bußgeldkatalog mit einen Fahrverbot rechnen. Nach dem alten Katalog gab es ein Fahrverbot erst bei einer Überschreitung innerorts um 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Die Bundesländer hatten den neuen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht. Viele Autofahrer protestierten, es gab zahlreiche Klagen. Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte schnell an, die "unverhältnismäßigen" Strafen zurücknehmen zu wollen. Dann stellte sich auch noch heraus, dass es in der Verordnung Formfehler gab und sie somit ohnehin nichtig zu sein scheint. 

In Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern haben die Ordnungsämter nun schon zahlreiche Führerscheine an ihre Besitzer zurückgegeben. Allein der Landkreis Ludwigslust-Parchim meldet, man habe inzwischen 20 Autofahrern ihren Führerschein zurückgegeben, das Ordnungsamt des Landkreises Rostock spricht von 14 zurückgegebenen Führerscheinen, die Städte Schwerin und Rostock gaben in den vergangenen beiden Tagen (Donnerstag und Freitag) jeweils sieben Führerscheine zurück. Das Telefon klingele ständig, heißt es aus beiden Städten. Viele Autofahrer sind verunsichert, auch wenn sie keinen Führerscheinentzug erhielten, wohl aber wegen verhängter Bußgelder. Die allerdings erstatten die Ordnungsämter bisher nicht zurück. "Bereits gezahlte Verwarnender und rechtskräftige Bußgeldbescheide werden nicht zurückerstattet", so ein Sprecher der Stadt Schwerin. Wer hingegen eine laufende Verwarnung oder Anhörung nach dem neuen Bußgeldkatalog hat, muss hier nichts tun. "Diese Fahrer bekommen eine umgeschriebene Verwarnung", so der Stadtsprecher. 

622 aufgehobene Fälle in einem Landkreis - viel Arbeit für Ordnungsämter 

Wie viel Arbeit durch den Formfehler auf die Ordnungsämter zukommt, zeigt der Landkreis Nordwestmecklenburg. Dieses sehr ländlich geprägte Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern hat im Zuge der Novelle bisher 622 Fahrverbote aufgehoben oder nicht verhängt. Bisher wurden hier aber erst wenige Führerscheine zurückgegeben, diese Arbeit folgt nun noch. 

Noch steht die juristische Aufarbeitung also am Anfang. In Baden-Württemberg etwa geht das Land davon aus, dass bis Ende dieser Woche Rechtsklarheit herrscht, erst dann könnten die Ordnungsämter neue, rechtssichere Bescheide versenden. Auf Bundesebene hält die Diskussion ebenfalls an. Verkehrsminister Scheuer will die Beseitigung der Formfehler nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen. Dafür bekommt er aber Gegenwind aus den Ländern. Juristen vermuten, dass durch die Formfehler ohnehin die komplette neue Verordnung nichtig ist. Endgültig sicher ist das aber noch nicht. 

Über die Hintergründe und das weitere politische und juristische Verfahren hat KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt im Interview mit dem Sender DetektorFM gesprochen. Er klärt auf, was der Formfehler für Autofahrer bedeutet und wie die Diskussion nun weitergeht. Das Interview können Sie in unserem Podcast noch einmal nachhören:

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