
K.AI beantwortet Ihre Fragen
Alles, was Sie über die Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein wissen müssen
Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) bildet die rechtliche Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung im Land. Sie regelt die Organisation, Rechte und Pflichten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Zuständigkeiten ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Die Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein
Die GO garantiert den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eine demokratische Mitwirkung und stellt sicher, dass kommunale Entscheidungen eigenverantwortlich und im Interesse der Gemeinschaft getroffen werden. Von der Wahl der Gemeinderäte über die Aufgabenverteilung bis hin zu Privilegien und Pflichten der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter – die GO schafft Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden.
Mit einem Blick in die Gemeindeordnung hat etwa der Gemeinderat von Bönnigstedt festgestellt, dass die Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister oder eine hauptamtliche Bürgermeisterin einsetzen kann. Denn die Grenze der Gemeindegröße hat sich über die Zeit in der Gemeindeordnung verändert. Eine Gemeinde muss nun mindestens 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, um einen hauptamtlichen Bürgermeisterposten zu vergeben. Bönnigstedt liegt bei gut 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Somit hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass es ab Januar 2026 einen hauptamtlichen Bürgermeister geben wird.
Das Beispiel zeigt: Ob Sie kommunalpolitisch interessiert sind oder in der Verwaltung tätig: Alle Fragen über die Gemeindeordnung als Grundlage für das Verständnis und die Gestaltung kommunaler Politik in Schleswig-Holstein können Sie unserem K.AI stellen.
In den letzten Monaten haben wir K.AI mit den Gemeindeordnungen der Länder gefüttert. In der nächsten Woche wird er mit Thüringen alle Gemeindeordnungen der Flächenländer kennen.
Da die Gemeindeordnungen die Grundlage der Arbeit in den Städten und Gemeinden sind, können Sie die zugehörigen K.AIs aus allen Bundesländern frei verwenden. Die K.AIs zu allen anderen Themen finden Sie in unserem KPlus-Angebot.