Unsere KI zur Kommunalverfassung in Brandenburg
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K.AI beantwortet Ihre Fragen

Alles, was Sie über die Kommunalverfassung von Brandenburg wissen müssen

Welche Anforderungen muss ein Einwohnerantrag erfüllen? Welche Entschädigung steht Gemeindevertretern zu? Welche Informationen muss der Haushaltsplan enthalten? All diese Fragen regelt die Kommunalverfassung. Fragen Sie K.AI alles, was Sie über die Verfassung von Brandenburg wissen möchten.

413 selbstständige Städte und Gemeinden gibt es in Brandenburg. Sowohl für die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen als auch für die Kommunalverwaltungen ist die Kommunalverfassung (BbgKVerf) die Grundlage für alle Entscheidungen.

Die Grundzüge sind allgemein bekannt, doch niemand kennt die Kommunalverfassung in Gänze auswendig. Ein Blick in das Landesgesetz ist auch während der Gemeinderatssitzungen immer wieder nötig. Schnelle Antworten auf Fragen gibt unsere Künstliche Intelligenz K.AI. Im Folgenden finden Sie unseren K.AI zur BbgKVerf von Brandenburg und können jeweils ihre Fragen direkt stellen.

Kommunalverfassung Brandenburg

Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter in Brandenburg haben sich an die Kommunalverfassung zu halten. Sie ist eine süddeutsche Ratsverfassung. Die Kommunalverfassung regelt das Wesen und die Aufgaben der Gemeinden in Brandenburg. Sie enthält Vorschriften über die Rechtsstellung, das Gebiet, die Einwohner, die Organe, die Verwaltung, die Haushaltswirtschaft, die Finanzen und die Rechtspflege der Gemeinden.

Zuletzt überarbeitet wurde die Kommunalverfassung im Dezember 2022. Die Reform betrifft vor allem folgende Punkte:

  1. Digitalisierung und Sitzungsformate

    - Erleichterung beziehungsweise Ausweitung von Möglichkeiten, Gremiensitzungen digital oder hybrid abzuhalten

    - Klärung von Voraussetzungen und Regeln zur Beschlussfassung in Video- oder Audiokonferenzen (zum Beispiel Nachvollziehbarkeit, Protokollierung)

  2. Bürgerbeteiligung

    - Konkretisierung von Regeln zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, insbesondere was Quoren und Verfahrensabläufe angeht

    - Teilweise Anpassung der Mindestunterschriftenzahlen bei Bürgerinitiativen, um mehr Beteiligung zu ermöglichen

  3. Anpassung kommunaler Zuständigkeiten und Organisation

    - Verfeinerte Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gemeindevertretung, (Ober-)Bürgermeister beziehungsweise Amtsdirektor und Verwaltung

    - Teilweise Erweiterung der Befugnisse von kommunalen Vertretungen zum Beispiel bei finanziellen Entscheidungen oder Personalfragen

  4. Transparenz und Nachvollziehbarkeit

    - Bestimmungen zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen (Informationszugang für Bürger und Presse)

    - Ausweitung beziehungsweise Vereinheitlichung der Protokoll- und Dokumentationspflichten

  5. Verschiedene Detailregelungen

    - Modifikationen bei Vertretungsregelungen: Wie wird die Vakanz eines Bürgermeisterpostens oder Dezernats überbrückt?

    - Änderungen für die Einsetzung oder Zusammensetzung von Ausschüssen (zum Beispiel erweitertes Stimmrecht für sachkundige Einwohner).

    - Angleichungen an Bundes- beziehungsweise EU-Recht in Bezug auf Datenschutz und Gleichstellungsfragen

 

In den kommenden Wochen werden wir auch K.AIs zu den Gemeindeordnungen der anderen Bundesländer auf unserer Seite bereitstellen. 

Da die Gemeindeordnungen die Grundlage der Arbeit in den Städten und Gemeinden sind, können Sie die zugehörigen K.AIs aus allen Bundesländern frei verwenden. Die K.AIs zu allen anderen Themen finden Sie in unserem KPlus-Angebot.