Alles über die Gemeindeordnung von Bayern
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K.AI beantwortet Ihre Fragen

Alles, was Sie über die Gemeindeordnung von Bayern wissen müssen

Welche Anforderungen muss ein Einwohnerantrag erfüllen? Welche Entschädigung steht Gemeindevertretern zu? Welche Informationen muss der Haushaltsplan enthalten? All diese Fragen regelt die Gemeindeordnung. Fragen Sie K.AI alles, was Sie über die Gemeindeordnung von Bayern wissen möchten.

2.065 Städte, Märkte und Gemeinden gibt es in Bayern. Sowohl für die Stadt-, Marktgemeinde- und Gemeinderäte als auch für die Kommunalverwaltungen ist die Gemeindeordnung (GO) die Grundlage für alle Entscheidungen.

Die Grundzüge sind allgemein bekannt, doch niemand kennt die Gemeindeordnung in Gänze auswendig. Ein Blick in das Landesgesetz ist auch während der Gemeinderatssitzungen immer wieder nötig. Schnelle Antworten auf Fragen gibt unsere Künstliche Intelligenz K.AI. Im Folgenden finden Sie unseren K.AI zur GO von Bayern und können jeweils ihre Fragen direkt stellen.

Gemeindeordnung Bayern

Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter in Bayern haben sich an die GO zu halten. Sie ist eine süddeutsche Ratsverfassung. Die Gemeindeordnung regelt das Wesen und die Aufgaben der Gemeinden in Bayern. Sie enthält Vorschriften über die Rechtsstellung, das Gebiet, die Einwohner, die Organe, die Verwaltung, die Haushaltswirtschaft, die Finanzen und die Rechtspflege der Gemeinden.

Der Bayerische Landtag hat zuletzt 2023 größere Änderungen des Bayerischen Kommunalrechts beschlossen. „Mit der Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften wird das Kommunalrecht aktuellen praktischen Bedürfnissen angepasst und kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher gemacht, insbesondere auch für Frauen“, erklärt Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. „So können Kommunen künftig ihren Gremienmitgliedern mandatsbezogene Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten. Das trägt auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und ehrenamtlichem Mandat bei.“ Zudem entfiel die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte ab dem 1. Januar 2024. 

Weitere Änderungen sind:

  • die Absenkung der Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptamtlich ausgeübt werden wird, von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner
  • eine Anpassung der Entschädigung der Bezirkstagspräsidenten und die Möglichkeit für Kommunen, kommunale Gremiensitzungen auch per Livestream und Mediathek zugänglich zu machen
  • Gesetze werden geschlechtsneutral formuliert, oder, wo solche Begriffe nicht zur Verfügung stehen, die weibliche und männliche Form verwendet.
 

In den kommenden Wochen werden wir auch K.AIs zu den Gemeindeordnungen der anderen Bundesländer auf unserer Seite bereitstellen. 

Da die Gemeindeordnungen die Grundlage der Arbeit in den Städten und Gemeinden sind, können Sie die zugehörigen K.AIs aus allen Bundesländern frei verwenden. Die K.AIs zu allen anderen Themen finden Sie in unserem KPlus-Angebot.