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Alles über die Kommunalwahlen 2025 in NRW
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Vorbereitung auf Umwegen

Kommunalwahlen 2025 in NRW – alle Fakten, Termine und Hintergründe

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
13. August 2025
Neue Regeln, spannende Umfragen – Die Kommunalwahlen in NRW stehen vor der Tür. Alles zu Kandidatinnen und Kandidaten, dem Thriller um die Änderungen im Kommunalwahlgesetz, Integrationsräte, den NRW-Check sowie Termine und Fristen.

Am 14. September 2025 ist es soweit: Rund 13,7 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen entscheiden über Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte sowie viele weitere kommunale Ämter. Die Wahl steht unter besonderen Vorzeichen – mit gesetzlichen Veränderungen, hochaktuellen Umfragewerten und juristischen Auseinandersetzungen um Kandidaturen.

Erst seit Anfang August steht die rechtskräftige Fassung des Kommunalwahlgesetzes fest. Spannende Umfragewerte beim NRW-Check sorgen für viel Spekulation um die Ergebnisse der Kommunalwahlen. Hitzige Debatten um die Zulassung von Kandidaten werden vor Gericht noch nach dem Wahltag entschieden. Und am Ende geht es um die Themen, die den Alltag in Städten und Gemeinden unmittelbar betreffen – von Schulen über Wohnungsmarkt bis Straßenqualität. Hier erfahren Sie alle Fakten, Hintergründe und Einschätzungen auf einen Blick.

Wer wird bei den Kommunalwahlen in NRW gewählt?

Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie in 104 Kommunen die Integrationsräte (weitere Informationen finden Sie weiter unten im Artikel). Auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird neu bestimmt.

In Rees wird bei den Kommunalwahlen 2025 in NRW kein neuer Bürgermeister gewählt
In Rees wird bei den Kommunalwahlen 2025 in NRW kein neuer Bürgermeister gewählt - Sebastian Hense (Mitte) ist erst seit 2023 Bürgermeister. 

Ausnahmen von der Regel

Gewählt wird in NRW nach dem Prinzip der verbundenen Wahlen – das heißt, dass die Personenwahlen gleichzeitig mit den anderen Kommunalwahlen stattfinden. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden und es deshalb außerhalb des üblichen Wahlrhythmus' Neuwahlen gibt. In der Stadt Rees zum Beispiel ist erst vor zwei Jahren ein neuer Bürgermeister gewählt worden. Und als Landrätin Silke Gorißen aus dem Kreis Kleve Ministerin im Landeskabinett wurde, war dort 2022 eine Nachwahl nötig.

So läuft die Wahl ab

Bei den kommunalen Vertretungen geben die Bürgerinnen und Bürger eine Stimme ab, die sowohl für einen Wahlbezirkskandidaten als auch für die dazugehörige Parteiliste gilt. Bezirksvertretungen und das Ruhrparlament sind reine Listenwahlen.

Personenwahlen werden nach Mehrheitswahl entschieden, eine Stichwahl ist für den 28. September vorgesehen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 16 Tagen in der Kommune leben – sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und ergänzend in der Kommunalwahlordnung (KWahlO) geregelt. Unseren Chatbot K.AI kann Ihnen Fragen zu den rechtlichen Grundlange beantworten - Sie finden ihn am Ende des Artikels.

Nicht alle Kandidaturen werden auch zugelassen

Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen müssen gewissen Standards genügen – einer davon: Verfassungstreue. Gibt es hier Zweifel, kann eine Kandidatur überprüft und im Zweifel abgelehnt werden.

In der Stadt Lage hatte die Grüne Ratsfraktion die Überprüfung der Eignung des AfD-Kandidaten angeregt. Medien hatten zuvor berichtet, der Kandidat habe unter anderem die Verschwörungserzählung verbreitet, Deutschland sei kein souveräner Staat. Deshalb zweifelte die Ratsfraktion der Grünen an der Verfassungstreue des Bewerbers. Der Wahlausschuss der Stadt beschloss nach Prüfung, den Kandidaten nicht zuzulassen, woraufhin die AfD Beschwerde einlegte. Doch auch der Wahlausschuss des Kreises Lippe bestätigte die Entscheidung. Wie schon nach der Entscheidung des städtischen Wahlausschusses hat die AfD auch jetzt angekündigt, juristisch gegen die Nichtzulassung ihres Kandidaten vorzugehen. Nach Angaben des Kreiswahlleiters kann ein Gericht darüber allerdings erst nach der Wahl entscheiden. 

Nicht nur in Lage geriet die AfD bei den Kommunalwahlen in Schwierigkeiten. Auch in der Stadt Schieder-Schwalenberg lehnte der Wahlausschuss ihre Wahlvorschläge ab. Dort ging es allerdings weniger um Verfassungstreue als vielmehr um organisatorische Mängel. Laut Wahlausschuss wurde die von der AfD durchgeführte Wahlberechtigtenversammlung nicht gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW durchgeführt.

Offizielle Wahlvorschläge veröffentlicht

Da die Deadline für die Einreichung von Kandidaten und Listen bereits verstrichen ist. Sind die Wahlvorschläge in den Kommunen bereits veröffentlicht worden.

Für den Posten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters gibt es in NRW in den meisten Kommunen noch recht viele Interessenten. In den Großstädten treten für die höher dotierten Posten der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister deutlich mehr Kandidaten an als in den kleineren Gemeinden für die Posten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Bielefeld und Duisburg kommen jeweils auf 12 Kandidatinnen und Kandidaten. In Köln sind es sogar 13. Auch in einigen mittleren Städten treten viele Kandidatinnen und Kandidaten an – so zum Beispiel acht in Paderborn.

Gerade in den kleineren Kommunen haben die Bürgerinnen und Bürger jedoch oft weniger Auswahl. Zwei Kandidaturen gibt es zum Beispiel in Gevelsberg, Gummersbach, Hürth, Nettersheim, Salzkotten und Selfkant. Hier sind es Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD und/oder bekannten Wählervereinigungen, die gegeneinander antreten. In verschiedenen Kommunen kann die Wahl dagegen nur zwischen CDU und AfD getroffen werden – so etwa in Brakel und Windeck.

Noch geringer fällt die Auswahl etwa in Neuenrade aus: Hier tritt Volker Klüter von der CDU außer Konkurrenz an. Ebenfalls nur einen Kandidaten haben Drolshagen und Vettweiß. 

Änderung des Kommunalwahlrechts 2024 – Was bedeutet das für die Wahl?

Für die Kommunalwahlen 2025 gelten erstmals Änderungen des Kommunalwahlgesetzes, die der Landtag im Sommer 2024 beschlossen hat.

Änderungen für die Kommunalwahlen 2025:

  • Die maximal mögliche Anzahl der zu benennenden Beisitzerinnen und Beisitzer für den Wahlvorstand wurde von sechs auf sieben erhöht (§ 2 Absatz 2).
  • Die Möglichkeit der Gemeinden und Kreise, die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter durch Satzung zu reduzieren, wurde auf zwölf erhöht (§ 3 Absatz 2).
  • Die höchstmögliche Abweichung der einzelnen Wahlbezirke von der durchschnittlichen Größe im Wahlgebiet wurde auf 15 Prozent abgesenkt. Eine Abweichung um bis zu 25 Prozent ist in Ausnahmefällen zulässig. Gleichzeitig wird zukünftig auf die Anzahl der Wahlberechtigten abgestellt (§ 4 Absatz 2).
  • Der neu eingefügte § 52 eröffnete für die kommenden Kommunalwahlen die Möglichkeit, dass die Gemeinden und Kreise die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter durch Satzung abweichend von der bestehenden Regelung bis zum 31. August 2024 verringern konnten. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, den Termin für etwaige Stichwahlen um eine Woche auf drei Wochen nach der Hauptwahl zu verschieben.

Verfassungsgericht kippt Änderungen am Kommunalwahlrecht

Zunächst hatten die Änderungen im Kommunalwahlgesetz NRW noch weitere Punkte betroffen. So wurden ein neues Auszählungsverfahren und eine Verpflichtung von Wählergruppen zur Vorlage einer bestimmten Bescheinigung eingeführt. Gegen beide Punkte klagten kleinere Parteien – und der Landesverfassungsgerichtshof gab ihnen Recht.

Die Änderung am Auszählungsverfahren sollte verhindern, dass die Räte in den Kommunen in viele kleine Parteien zerfallen. Mit einem neuen Berechnungsverfahren sollten vor allem Stimmreste aus den Nachkommastellen eher an die großen Parteien statt an kleinere fallen. Das sogenannte „Rock-Verfahren“, verfasst vom Landtagsabgeordneten Simon Rock, verschiebt Stimmreste in Richtung größerer Parteien. Doch nach Ansicht der Richter verstößt es gegen die Chancengleichheit für kleinere Parteien – es führe zu einer „faktischen Sperrwirkung“ und zu vom Zufall abhängigen „Rundungsglück oder Rundungspech“.

Der Landtag hat deshalb das Sitzzuteilungsverfahren wieder durch das zuvor geltende Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers ersetzt.

Der Verfassungsgerichtshof hat zwei bedeutende Änderungen des Kommunalwahlrechts in NRW gekippt.
Der Verfassungsgerichtshof hat - in einem Organstreitverfahren angestrengt von kleineren Parteien - zwei bedeutende Änderungen des Kommunalwahlrechts in NRW gekippt.

Weitere Entscheidung zum Kommunalwahlgesetz

Auch die Verpflichtung von Wählergruppen zur Vorlage einer Bescheinigung des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen über die ordnungsgemäße Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre gemäß § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW hat der Landesverfassungsgerichtshof gestrichen. Diese Regelung wurde ersatzlos aus dem Wahlgesetz entfernt.

Die Neufassung des Kommunalwahlgesetzes NRW wurde am 1. August 2025 bekannt gemacht. Sie finden sie hier.

Der Landesintegrationsrat NRW informiert und wirbt darum, bei den Kommunalwahlen auch seine Stimme für die Wahlen zum Integrationsrat abzugeben.
Der Landesintegrationsrat NRW informiert und wirbt darum, bei den Kommunalwahlen auch seine Stimme für die Wahlen zum Integrationsrat abzugeben.

Was sind Integrationsräte?

Am Tag der Kommunalwahlen NRW werden in vielen Städten und Gemeinden auch Integrationsräte gewählt. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Er besitzt den Status und das politische Gewicht einer Interessenvertretung oder eines Ratsausschusses. In dem Gremium werden gemeinsam mit entsandten Ratsmitgliedern integrationspolitische Themen in der Kommune beraten. Derzeit gibt es 104 Integrationsräte und sieben Integrationsausschüsse in den Städten und Gemeinden NRWs. Hier finden Sie alle Kommunen, die bei den Kommunalwahlen auch einen Integrationsrat wählen werden. 

Gibt es eine Sperrklausel?

Im Gegensatz zu Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei den Kommunalwahlen für die Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte keine Sperrklausel. Lediglich für die Wahlen zur Regionalversammlung Ruhr (Ruhrparlament) und zu den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten gilt eine Hürde von 2,5 Prozent. Das bedeutet: Parteien und Wählergruppen mit weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmen bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.

Wann müssen die Wahlunterlagen verschickt sein?

Das Versenden der Wahlbenachrichtigungen läuft in vielen Kommunen bereits. Laut NRW-Innenministerium werden die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 24. August 2025 per Post an alle Wahlberechtigten verschickt.

Recht spät erfolgt der Versand etwa in Nordkirchen. Hier versendet die Gemeinde die Wahlbenachrichtigung in Form eines ausführlichen A4-Briefs, um mehr Informationen und bessere Lesbarkeit zu ermöglichen.

Briefwahlunterlagen aus Gütersloh
Briefwahlunterlagen aus Gütersloh

Wie sind die Fristen für die Briefwahl?

Nachdem die Wahlbenachrichtigungen raus sind – in der Regel spätestens drei Wochen vor der Wahl – können Briefwahlunterlagen beantragt werden. In vielen Kommunen gibt es auch die Möglichkeit bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl zu beantragen.

Briefwahlunterlagen können auf mehreren Wegen beantragt werden: schriftlich per Post, online über das Portal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (oft per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung erreichbar), persönlich im Wahlbüro oder – je nach Kommune – auch per E-Mail oder Fax, wenn die Kommune dies zulässt.

Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.

Ausnahmen von Wahlhelfer-Pflichten

In vielen Städten und Gemeinden wird aktuell noch nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gesucht. Dabei ist zu beachten, dass es auch Personengruppen gibt, die rechtlich von der Tätigkeit als Wahlhelfer freigestellt sind. Nach einem Urteil des OVG NRW können Mitglieder der Zeugen Jehovas die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ablehnen.

Bei der Tätigkeit im Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe, zu deren Übernahme jeder Einwohner grundsätzlich verpflichtet ist (§ 2 Abs. 7 KWahlG NRW). Diese ehrenamtliche Tätigkeit kann jedoch aus einem „wichtigen Grund“ abgelehnt werden (§ 2 Abs. 7 KWahlG NRW i.V.m. § 29 Abs. 1 GO). Dabei ist dieser unbestimmte Rechtsbegriff so auszulegen, dass die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit den Betroffenen nicht in der Ausübung seiner Glaubensfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz verletzt.

NRW-Check: Das bewegt die Wählerinnen und Wähler

Der NRW-Check wird regelmäßig vor den Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich um eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag nordrhein-westfälischer Tageszeitungen.

Hier gaben vor den Kommunalwahlen am 14. September 67 Prozent der Befragten an, dass kommunale Themen für sie ausschlaggebend seien. Allerdings erklärten zugleich 56 Prozent, dass sie bei den Kommunalwahlen üblicherweise derselben Partei ihre Stimme geben wie bei der Bundes- oder Landtagswahl.

Die Chancen größerer Parteien

Die CDU liegt bei 32 Prozent, die SPD bei 22 Prozent. Grüne und AfD kommen jeweils auf 14 Prozent, die Linke auf sechs, die FDP auf drei und das Bündnis Sahra Wagenknecht auf zwei Prozent.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen NRW 2020.

Bewertung der lokalen Angebote

Landesweit werden die Einkaufsmöglichkeiten positiv bewertet, obwohl viele Innenstädte unter Leerständen leiden. 80 Prozent der Befragten sind zufrieden – besonders die unter 30-Jährigen. Unterschiede zwischen Großstädten und kleinen Gemeinden gibt es kaum.

Unterschiedlicher fällt die Zustimmung für das kulturelle Angebot aus: In kleinen Gemeinden sind 49 Prozent, in Städten ab 100.000 Einwohnern 71 Prozent zufrieden.

Andersherum zeigt sich das Stadt-Land-Gefälle bei der Sicherheitslage: In Großstädten über 500.000 Einwohner – namentlich Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg – sind nur 46 Prozent zufrieden, in Kommunen unter 20.000 dagegen 71 Prozent.

Vergleichbar gut schneiden Gesundheitsversorgung (62 Prozent) sowie Freizeit- und Sportangebote (60 Prozent) ab.

Straßen, Verkehr und ÖPNV

Auch beim ÖPNV zeigen sich Stadt-Land-Unterschiede: In kleinen Kommunen sind nur 30 Prozent, in Städten mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern 56 Prozent und in Metropolen über 500.000 Einwohnern 52 Prozent zufrieden.

Auch hier noch einmal ein umgekehrtes Stadt-Land-Gefälle bei der Straßenqualität: In den kleinsten Kommunen sind 47 Prozent, in den fünf NRW-Metropolen nur 16 Prozent zufrieden.

Pflege und Wohnungsmarkt

Pflegeeinrichtungen schneiden schlecht ab: Nur 36 Prozent sind zufrieden, auf dem Land mehr als in Großstädten.

Ähnlich beim Wohnungsangebot: Weniger als ein Drittel bewertet das Angebot positiv, in Großstädten über 500.000 Einwohnern nur 14 Prozent. Besonders hart trifft das Haushalte mit unter 2.000 Euro Nettoeinkommen – 72 Prozent sind unzufrieden. Selbst bei Einkommen ab 4.000 Euro Nettoeinkommen liegt der Anteil, der unzufrieden ist, mit 55 Prozent noch sehr hoch.

Unterbringung und Integration

Bei der Integration und Versorgung von Geflüchteten sehen viele Bürgerinnen und Bürger Verbesserungsbedarf: 48 Prozent üben Kritik, während jeweils ein Viertel die Lage als gut bezeichnet oder keine Meinung äußert.

Schule und Bildung

Der Zustand der Schulen wird kritisch gesehen: 64 Prozent üben Kritik, nur 17 Prozent sind zufrieden. In kleineren Gemeinden bewerten ein Drittel die Schulen positiv, in Städten ab 100.000 Einwohnern 16 Prozent, in Metropolen über 500.000 nur acht Prozent.

Mit diesen Rahmenbedingungen und teils neuen Spielregeln könnte die Kommunalwahl 2025 nicht nur zu einer Richtungsentscheidung für viele Städte und Gemeinden werden, sondern auch wichtige Signale für die politische Stimmung in NRW insgesamt senden.

Sie haben Fragen zu rechtlichen Fristen, Grenzen und Regelungen? Fragen Sie K.AI!

 

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