Förderung für Schulträger
Ganztagsausbau: Welche Fördermittel die Bundesländer jetzt noch bereitstellen
Flickenteppich Förderlandschaft: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Doch die Förderlandschaft gleicht einem Flickenteppich: Jedes Bundesland hat eigene Programme, unterschiedliche Förderquoten und individuelle Antragsfristen. Während einige Länder ihre Investitionsprogramme bereits geschlossen haben – wie Brandenburg, Sachsen oder Schleswig-Holstein – bieten andere noch bis 2027 oder 2028 die Möglichkeit Förderung zu beantragen. Manche Bundesländer stocken die Bundesmittel großzügig auf, andere koppeln die Förderung an komplexe Verteilschlüssel.
Der Bund stellt für den Infrastrukturausbau insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit. Hinzu kommen Landesmittel in Milliardenhöhe. Ab 2026 beteiligt sich der Bund zudem an den laufenden Betriebskosten – diese Beteiligung wächst bis 2030 auf 1,3 Milliarden Euro jährlich. Doch auch wie diese Mittel bei den Kommunen ankommen, regeln die Länder höchst unterschiedlich.
Wo gibt es noch Fördermittel für den Ganztagsausbau?
Für Schulträger, Bürgermeister und Kämmerer ist es daher entscheidend, den Überblick zu behalten: Welche Fördertöpfe stehen noch offen? Bis wann müssen Anträge gestellt werden? Und wie hoch ist der kommunale Eigenanteil? Die nachfolgende Übersicht zeigt für jedes Bundesland, welche Investitions- und Betriebskostenförderungen aktuell verfügbar sind – und wo sich Kommunen beeilen müssen.

Baden-Württemberg
Baden-Württemberg kombiniert Bundes- und Landesmittel zu einem der finanzstärksten Förderpakete unter den Bundesländern. Die Mittel können sowohl für den quantitativen Ausbau als auch für qualitative Verbesserungen der Betreuungsangebote eingesetzt werden. Eine wichtige Neuerung ist die Finanzierungsvereinbarung für laufende Betriebskosten vom 10. Oktober 2025.
Investitionsförderung
Höhe der Fördermittel: 358,6 Millionen Euro Bundesmittel 861,3 Millionen Euro Landesmittel
Förderzeitraum: 2024-2029
Verwendung: Diese Mittel können sowohl für den quantitativen Ausbau (mehr Plätze) als auch für qualitative Verbesserungen der Betreuungsangebote eingesetzt werden.
Antragstellung: Schulträger stellen die Anträge bei den Regierungspräsidien.
Informationen und Antragsformulare: Antragsformular für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau Baden-Württemberg
Laufende Förderung: Betriebskosten
Land und Kommunen haben sich am 10. Oktober 2025 auf eine neue Finanzierungsvereinbarung für die laufenden Betriebskosten geeinigt. Das Land übernimmt künftig 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung. In diese Landesförderung fließen auch die Bundesmittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ein. Diese Entlastung wird allerdings sukzessive über vier Jahre aufgebaut. Details zum Antragsverfahren gibt es noch nicht.

Bayern
Bayern hat sein Landesförderprogramm zum 1. Januar 2026 überarbeitet. Zu den Neuerungen zählen eine Ausstattungsförderung von bis zu 1.500 Euro pro Platz erstmals auch für bereits bestehende Plätze, die Förderung von Grundstückserwerb sowie eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei Fördermodellen bei der Bauförderung. Das Programm wurde um zwei Jahre verlängert, sodass Förderanträge noch bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden können.
Investitionsförderung
Neuerungen ab 1. Januar 2026: Bayern hat sein Landesförderprogramm noch einmal überarbeitet. Kommunen sollen von folgenden Neuerungen profitieren:
1. Ausstattungsförderung: Bis zu 1.500 Euro pro Platz – und das erstmals auch für bereits bestehende Plätze. Das Geld kann für Möbel, Spiel- und Sportgeräte sowie andere Ausstattungsinvestitionen genutzt werden.
2. Grundstückserwerb: Neu ist: Auch der Kauf von Grundstücken für Ganztagsangebote wird gefördert.
3. Wahlmöglichkeit bei der Bauförderung: Kommunen können zwischen zwei Fördermodellen wählen:
- Grundförderung plus Platzpauschale: Die reguläre Landesförderung für Schul- oder Hortbau plus bis zu 6.000 Euro pro Platz
- "Booster-Förderung": 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus Bundesmitteln (30 Prozent Eigenanteil der Kommune)
4. Verlängerte Fristen: Das Programm wurde um zwei Jahre verlängert:
- Förderanträge können bis 30. Juni 2028 gestellt werden
- Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein
Antragsunterlagen und Informationen: Landesförderprogramm Bayern - Antragsunterlagen und Informationen

Brandenburg
Für Brandenburg ist zu beachten, dass die Antragsfrist für das Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung bereits am 31. Dezember 2024 endete. Die Bewilligungsverfahren laufen derzeit noch, neue Anträge können jedoch nicht mehr gestellt werden. Die bereits bewilligten Maßnahmen müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Investitionsförderung
Gesamtvolumen: Brandenburg erhält vom Bund rund 83 Millionen Euro aus dem bundesweiten Investitionsprogramm.
Was wird gefördert? Investitionen an Schul- und Hortstandorten: Neubau, Umbau, Erweiterungen, Sanierungen sowie die Ausstattung. Der Bund übernimmt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Aktueller Stand: Insgesamt gingen 161 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 122,5 Millionen Euro ein. Davon wurden bisher 24 Anträge mit insgesamt 16,3 Millionen Euro Förderung bewilligt. Die Bewilligungsverfahren laufen also noch.

Hessen
Hessen stellt Kommunen drei zentrale Förderwege zur Verfügung: das Investitionsprogramm Ganztagsausbau als Hauptförderinstrument, den Hessischen Investitionsfonds mit zinsgünstigen Darlehen sowie Beratung durch das Kultusministerium während des gesamten Verfahrens. Allerdings sind die Mittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau bereits zu 94 Prozent vergeben.
Investitionsförderung
Es gibt drei zentrale Förderwege für Kommunen:
1. Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Bund-Länder-Programm)
Das Hauptförderinstrument unterstützt Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung und Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
- Gesamtvolumen: 292 Millionen Euro
- Finanzierung: Der Bund trägt den Hauptanteil, Hessen kofinanziert mit 44 Millionen Euro, Kommunen zahlen 15 Prozent Eigenanteil
- Aktueller Stand: 94 Prozent der Mittel sind bereits vergeben
Antragsstellung und Informationen: Investitionsprogramm Ganztagsausbau Hessen
2. Hessischer Investitionsfonds (HIF) – Schulbaudarlehen
Für Schulträger stehen zinsgünstige Darlehen bereit, die auch für Ganztagsbetreuung verwendet werden können.
- Volumen: 41 Millionen Euro jährlich
- Vorteil: Attraktive Konditionen mit vergleichsweise niedrigen Zinssätzen
- Verwendung: Flexibel für alle schulischen Investitionsvorhaben, einschließlich Ganztagsausbau
Antragsstellung und Informationen: Hessischer Investitionsfonds - Schulbaudarlehen beantragen

Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat das Investitionsprogramm Ganztagsausbau bis 2029 verlängert. Die Finanzierungsanteile sind klar definiert: 70 Prozent Bundesanteil, 15 Prozent Landesanteil und 15 Prozent Eigenanteil der Träger. Parallel zum Investitionsprogramm stellt das Land für die Organisation der Ganztagsangebote im Schuljahr 2025/2026 rund 30 Millionen Euro bereit.
Investitionsförderung: Investitionsprogramm für Hortplätze
Gesamtvolumen: Mecklenburg-Vorpommern stellt insgesamt 66,2 Millionen Euro bereit – 54,5 Millionen vom Bund und 11,7 Millionen vom Land. Das Programm wurde bis 2029 verlängert.
Wer kann Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
- Bundesanteil: 70 Prozent
- Landesanteil: 15 Prozent
- Eigenanteil der Träger: 15 Prozent
Bislang wurden 42,1 Millionen Euro bewilligt. Mit den Mitteln sollen über 1.100 neue Hortplätze entstehen und rund 900 bestehende Plätze erhalten werden.
Was wird gefördert?
- Erwerb von Gebäuden und Grundstücken
- Neubau, Umbau und Erweiterungen
- Sanierungsmaßnahmen (einschließlich energetischer Sanierung)
- Ausstattung für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote
Antragsformulare und Informationen: In der Rubrik „Förderung von Bauinvestitionen" im Punkt „Förderung von Investitionen zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter" hier.
Laufende Förderung: Zusätzliche Mittel für Ganztagsangebote
Parallel zum Investitionsprogramm stellt das Land für die Organisation der Ganztagsangebote im Schuljahr 2025/2026 rund 30 Millionen Euro bereit. Davon sind über sieben Millionen Euro speziell für Angebote von Vereinen, Organisationen oder außerschulischen Einrichtungen vorgesehen. Die Budgets sind bis zum Schuljahr 2028/2029 festgeschrieben und ermöglichen den Schulen langfristige Planung. Die Mittel werden den Schulen nach Schülerzahl zugewiesen.

Niedersachsen
Niedersachsen bietet Kommunen eine Förderquote von bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten. Eine Besonderheit ist, dass Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden, förderfähig sind, sofern sie bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen wurden. Zusätzlich zur Investitionsförderung reicht das Land ab 2026 jährlich 10 Prozent der Bundesmittel zum Ausgleich laufender Belastungen an die Kommunen weiter.
Investitionsförderung
Gesamtvolumen: Über das Bundesinvestitionsprogramm zum Ganztagsausbau erhält Niedersachsen rund 278 Millionen Euro.
Förderquote: Nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) müssen sich Länder und Kommunen mit mindestens 30 Prozent am Gesamtvolumen beteiligen. Das Land Niedersachsen übernimmt die Hälfte dieses Kofinanzierungsanteils (also 15 Prozent) und stellt dafür 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro bereit. Die andere Hälfte (15 Prozent) müssen die Kommunen selbst tragen. Damit ergibt sich als Förderquote: bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten.
Wer kann Anträge stellen?
- Kommunale Schulträger öffentlicher Grundschulen
- Schulträger von Förderschulen mit Ganztagsangeboten in der Primarstufe
- Träger von Schulen in freier Trägerschaft (separate Förderrichtlinie mit 1 Million Euro Landesmittel)
Was wird gefördert?
- Neubau, Umbau, Erweiterung (einschließlich Erwerb von Gebäuden und Grundstücken)
- Energetische Sanierung
- Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang
Besonderheiten:
- Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Maßnahmen, die ab 12. Oktober 2021 begonnen wurden, sind förderfähig, sofern sie bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sind
- Die Aufteilung der Bundes- und Landesmittel bemisst sich nach der Schülerzahl (Jahrgänge 1-4) in den einzelnen Kommunen
- Schulträger entscheiden eigenverantwortlich über die Mittelverwendung
Antragstellung:
- Antragsfrist: bis 31. Oktober 2027
- Wo: Bei den jeweils zuständigen Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) – die Zuständigkeit richtet sich nach dem Schulstandort
- Wie: Ausschließlich in Papierform unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars
Antragsformular und Informationen:
Laufende Förderung: Betriebskosten
Zusätzlich zur Investitionsförderung reicht das Land ab 2026 jährlich 10 Prozent der Bundesmittel zum Ausgleich laufender Belastungen an die Kommunen weiter (ab 2030 dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich vom Bund).

Nordrhein-Westfalen
NRW bietet eine laufende Förderung pro OGS-Platz, die jährlich um drei Prozent steigt. Kommunen erhalten außerdem automatisch die Schul- und Bildungspauschale über das Gemeindefinanzierungsgesetz, für die keine Beantragung nötig ist. Die Mittel aus dem Ganztagsinvestitionsprogramm sind bereits vollständig in Anträgen gebunden, die Gelder aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur werden automatisch nach Verteilschlüssel zugewiesen. Lediglich für die Sonderförderung Rheinisches Revier können noch bis zum 30. April Anträge eingereicht werden.
Investitionsförderung
Für den baulichen Ausbau stehen mehrere Programme bereit:
Ganztagsinvestitionsprogramm (Bund/Land/Kommunen): 892 Millionen Euro – alle Mittel sind bereits in Anträgen gebunden.
NRW-Plan für gute Infrastruktur: 5 Milliarden Euro für Kitas, Schulen und Ganztag; eine Beantragung ist nicht nötig – Die Mittel werden nach einem definierten Verteilschlüssel von den Bezirksregierungen an die Kommunen verteilt
Sonderförderung Rheinisches Revier: Zusätzliche Mittel für Kommunen in dieser Region; Anträge müssen bis zum 30. April gestellt werden. Sonderförderung Ganztagsausbau Rheinisches Revier
Laufende Förderung pro Platz
Für jeden beantragten OGS-Platz gibt es Förderung:
- Grundfestbetrag (Schuljahr 2025/26): 1.105 Euro pro Kind, beziehungsweise 1.994 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Lehrerstellen: 0,2 Stellen pro 25 Schüler (beziehungsweise pro 12 Schüler mit Förderbedarf)
- Planungssicherheit: Die Fördersätze steigen seit 2016 jährlich zum 1. August um drei Prozent
Die Schulträger trugen 2025 einen Eigenanteil von 585 Euro pro Platz und Jahr. Zusätzlich können Elternbeiträge erhoben werden.
Antragsfrist: 31. März für das folgende Schuljahr
Alle Informationen zur Antragstellung:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Mittelausstattung
2026 erhöhen sich die Landesmittel um 93,1 Millionen auf insgesamt 983 Millionen Euro. Damit können bis zu 500.500 Plätze gefördert werden. Bis zum Schuljahr 2028/29 wächst die Förderung auf 605.500 Plätze an.
Pauschale Unterstützung über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
Über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten Kommunen die Schul- und Bildungspauschale, die 2026 auf 898 Millionen Euro steigt. Eine Beantragung ist nicht nötig.

Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz bietet ein besonders umfassendes Förderpaket mit drei zentralen Investitionsprogrammen und übernimmt als Besonderheit das pädagogische Personal für die Ganztagsbetreuung zu 100 Prozent. Die Mittel aus den Bundesfinanzhilfen werden in Rheinland-Pfalz über die Jugendämter vergeben. Da sie fast ausgeschöpft sind, müssen sich Antragsteller beeilen.
Besonderheit in Rheinland-Pfalz
Das pädagogische Personal für die Ganztagsbetreuung wird zu 100 Prozent vom Land finanziert.
Investitionsförderung
1. Bundesfinanzhilfen Ganztagsausbau
- Volumen für RLP: 168,5 Millionen Euro (davon 132,5 Mio. Euro Basismittel aktuell in Abwicklung)
- Förderquote: 70 Prozent
- Besonderheit: Mittel werden auf 41 Jugendamtsbezirke verteilt; Jugendämter erstellen mit Trägern vor Ort Maßnahmenkataloge
- Die Bewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt sein. Wer noch Mittel erhalten möchte, sollte sich schnellstmöglich an das zuständige Jugendamt wenden.
- Stand: Dezember 2025 zu 96 Prozent verplant. Die Mittel sind also nahezu ausgeschöpft
- Verwendung: Für schulische Ganztagsangebote und Horte
2. Landesschulbauprogramm
- Volumen: 138 Millionen Euro (2025/2026)
- Förderquote: Bis zu 60 Prozent der anerkannten Baukosten (abhängig von der Finanzkraft)
- Förderfähig: Umbau, Neubau, Erweiterung von Schulen sowie ganztagsspezifische Räume wie Küchen, Mensen, Spiel- und Ruheräume
- Antragsformulare finden Sie hier.
3. Rheinland-Pfalz-Plan (Bundesinfrastruktur-Sondervermögen)
- Volumen für Kommunen: 3,5 Milliarden Euro insgesamt
- Förderquote: Nahezu vollständige Finanzierung aller Baukosten (inkl. Grundstückskauf und Erschließung)
- Verwendung: Erhalt oder Schaffung ganztagsspezifischer Infrastruktur an Schulen und Kitas
- Die Förderung über den Rheinland-Pfalz-Plan soll im ersten Halbjahr 2026 starten. Ein digitales Antragsverfahren ist in Vorbereitung
- Für die Beantragung müssen Landkreise und kreisfreie Städte regionale Umsetzungskonzepte erstellen, bei denen kreisangehörige Kommunen zwingend beteiligt werden müssen. Die Konzepte legen fest, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Erstellung dieser Konzepte läuft aktuell. Städte und Gemeinden können den Landkreisen ihre Projektideen mitteilen.
Laufende Förderung: Betriebskosten
- Pauschale Landeszuwendung für Betreuungsangebote: 11 Millionen Euro (2025/2026), Höhe richtet sich nach zeitlichem Betreuungsumfang
- Ferienbetreuung: 1,2 Millionen Euro jährlich
- Personalkosten Kitas/Horte: Land beteiligt sich mit 44,7 Prozent (kommunale Einrichtungen) bzw. 47,2 Prozent (freie Träger)
- Musteranträge und alle weiteren Informationen
Zusätzlich ab 2026: Bundesbeteiligung an laufenden Betriebskosten über Umsatzsteuerfestbeträge – im Endausbau 2030 rund 62,4 Millionen Euro jährlich für Rheinland-Pfalz. Die Verwendung wird aktuell zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden verhandelt.

Saarland
Im Saarland liegt der kommunale Eigenanteil für die Investitionsförderung bei 15 Prozent und wird automatisch durch Bedarfszuweisungen nach dem Kommunalfinanzausgleichgesetz bereitgestellt.
Investitionsförderung: Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Finanzierung:
- Bund: bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten
- Land Saarland: bis zu 15 Prozent Kofinanzierung
- Kommunen: mindestens 15 Prozent Eigenanteil (wird über Bedarfszuweisungen aus dem Kommunalfinanzausgleich bereitgestellt)
- Gesamtvolumen: rund 32,95 Millionen Euro Bundesmittel für das Saarland
Was wird gefördert?
Vorrangig:
- Neubau, Umbau, Erweiterung von Ganztagseinrichtungen
- Sanierung und Ausstattung (Mobiliar, Küchenbereich)
- Grundstückserwerb
- Planungskosten und Erschließung
- Mindestvolumen: 25.000 Euro pro Antrag
Nachrangig:
- Qualitative Verbesserungen bei bestehenden Plätzen
- Mobiliar und Spiel-/Sportgeräte
- Mindestvolumen: 5.000 Euro pro Antrag
Besonderheiten des Antragsverfahrens:
- Antragsberechtigt: Gemeindeverbände als örtliche Träger der Jugendhilfe
- Antragsfrist: Verlängert bis zum 30. Juni 2026 beim Ministerium für Bildung und Kultur
- Weiterleitungsverfahren: Gemeindeverbände prüfen Anträge der Baumaßnahmeträger (Schulträger, freie Träger) und leiten bewilligte Mittel weiter
- Vorteil für Kommunen: Der kommunale Eigenanteil von 15 Prozent wird automatisch durch Bedarfszuweisungen nach dem Kommunalfinanzausgleichgesetz finanziert
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Förderfähig sind Maßnahmen ab 12. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2027
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt als erteilt (kein Extra-Antrag nötig)
- Zweckbindung: Gebäude 20 Jahre, Ausstattung 5 Jahre
- Beratung durch das Ministerium für Bildung und Kultur während des gesamten Verfahrens
Antragsformulare finden Sie hier.

Sachsen
In Sachsen ist das Bewilligungsverfahren für die Investitionsförderung bereits abgeschlossen. Die Antragsfrist endete am 5. April 2024. Derzeit werden die bewilligten Maßnahmen umgesetzt, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Bewilligungsempfänger können bei Bedarf bei der SAB eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes für ihr Vorhaben beantragen.
Investitionsförderung
Sachsen setzt das Bundesinvestitionsprogramm über die Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RLGanzInvest) um. Dem Freistaat stehen rund 147 Millionen Euro zur Verfügung.

Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt nimmt eine Sonderstellung ein, da das Land bereits einen umfassenden gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung etabliert hat: Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Hortplatz (§ 3 Abs. 1 KiFöG). Die Landkreise verfügen über die Fördermittel. Bei ihnen sind die Anträge zu stellen.
Investitionsförderung
Gesamtvolumen: 80 Millionen Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm für den Ganztagsausbau
Antragstellung:
Das Land hat ein zweistufiges Vorverfahren eingerichtet, um die Mittel bedarfsgerecht zu verteilen:
- Erste Ebene: Das Land hat Vereinbarungen mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger geschlossen.
- Zweite Ebene: Die Landkreise und kreisfreien Städte bewilligen die Fördermittel an die endgültigen Empfänger.
Wer kann Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind:
- Träger von Horten
- Träger von Grundschulen
Verwendungszweck: Die Fördermittel dienen dem Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter.
Praktisches Vorgehen für Kommunen: Schulträger und Hortträger wenden sich direkt an ihren zuständigen Landkreis. Diese verfügen über die Bewilligungskompetenz und können konkrete Auskünfte zu Antragsfristen, erforderlichen Unterlagen und Bewilligungsverfahren geben.
Informationen finden Sie hier.

Schleswig-Holstein
Die Antragsfrist für Investitionskosten aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau endete in Schleswig-Holstein bereits am 31. Dezember 2025. Ab dem Schuljahr 2026/27 beteiligt sich das Land mit 75 Prozent an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung, während die Kommunen 25 Prozent tragen.
Investitionsförderung
Förderung: Bis zu 85 Prozent
Für bauliche Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung konnten Schulträger bis zum 31. Dezember 2025 Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau beantragen.
Weitere Förderungen können nicht mehr beantragt werden.
Laufende Förderung: Betriebskosten
Land trägt 75 Prozent: Ab dem Schuljahr 2026/27 beteiligt sich das Land an den laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung. Nach Abzug der Elternbeiträge übernimmt das Land 75 Prozent der verbleibenden Kosten, die Kommunen tragen 25 Prozent. Diese Aufteilung greift entsprechend dem stufenweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die konkrete Förderrichtlinie ist im Verkündungsportal Schleswig-Holstein veröffentlicht (Amtsblatt 12/2025, Nr. 2025-459).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer Pro-Kopf-Pauschale für tatsächlich besetzte Ganztagsplätze:
Personalkosten:
- Erstattung der Ist-Personalkosten bis zu einer Obergrenze
- Orientierung: 2 Fachkräfte pro 25 Schülerinnen und Schüler
Sach- und Betriebskosten (Pauschalen):
- 700 € pro belegtem rechtsanspruchserfüllenden Platz/Jahr (Regelfall)
- 1.400 € bei Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- 1.100 € bei anderen Förderschwerpunkten
Informationen finden Sie hier.
Fachliche Unterstützung
Ein landesweites Rahmenkonzept soll Orientierung für die pädagogische Ausgestaltung und Organisation der Ganztagsangebote geben.
Die vom Land finanzierte Serviceagentur Ganztägig Lernen unterstützt Schulen und Schulträger durch Beratung, Fortbildungen und den Austausch bewährter Praxis.

Thüringen
Thüringen nimmt – wie Sachsen-Anhalt – beim Ganztagsausbau eine besondere Position ein, da Schüler der Primarstufe bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung im Schulhort haben.
Besonderheiten
Schulkinder der Primarstufe haben bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung im Schulhort – montags bis freitags mit bis zu zehn Stunden täglich (einschließlich Unterrichtszeit). Deshalb konzentriert sich die Förderung nicht auf die Schaffung neuer Plätze, sondern auf die qualitative Weiterentwicklung und Modernisierung der bestehenden Hort- und Ganztagsstrukturen.
Investitionsförderung
Das Land setzt das Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote um und stockt die Bundesmittel mit eigenen Haushaltsmitteln auf. Dadurch sinkt der kommunale Eigenanteil.
Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind alle staatlichen Schulträger sowie Träger von Schulen in freier Trägerschaft, sofern an ihren Grund-, Gemeinschafts- oder Förderschulen Schulkinder der Primarstufe betreut werden.
Was wird gefördert? Das Programm unterstützt Investitionen in Gebäude, Räume und Ausstattung, um ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen oder qualitativ zu stärken. Konkret geht es um Maßnahmen, bei denen räumliche Kapazitäten geschaffen, erweitert oder gesichert werden.