Kommunale Finanzen
2026 im Blick: Welche Fördermittel Kommunen sichern sollten
Stichwort Klimaanpassung
DAS‑Förderrichtlinie „Förderung zur Klimaanpassung“: Diese Richtlinie des Bundesministerium für Klimaschutz Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit richtet sich gezielt an Kommunen zur strategischen Steuerung der Klimaanpassung. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI): Gefördert werden Klimaschutzkonzepte, Personalstellen sowie Maßnahmen im Bereich Beleuchtung und Mobilität inklusive Konzepte für einen besseren Radverkehr. Besonders wichtig für finanzschwache Kommunen, die ihre Anträge bis zu 90 Prozent gefördert bekommen. Auch das Programm läuft Ende 2026 aus.
Stichwort Wohnraumförderung
Kommunen mit Wohnraumknappheit sollten frühzeitig mit der Förderberatung starten und die Förderfähigkeit von Projekten im Blick haben – etwa hinsichtlich Eigenanteilen, Bau- und Zeitrahmen. Programme gibt es je nach Bundesland unterschiedliche. Beispielhaft etwa das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) im Freistaat Bayern. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden beim Bau von preisgünstigem Wohnraum.
Stichwort Digitalisierung an Schulen
2026 startet der Digitalpakt 2.0. Dafür stehen 2,25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zur Verfügung. Addiert werden noch einmal 250 Millionen Euro für das Programm „Digitales Lehren und Lernen“. Der Vereinbarung entsprechend wird das Gesamtvolumen zwischen Bund und Ländern - 5 Milliarden Euro – exakt jeweils zur Hälfte aufgeteilt. 2026 können vereinzelt auch noch Restmittel aus dem Digitalpakt 1.0 abgerufen werden. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent für die IT-Ausstattung an Schulen. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die konkrete Ausgestaltung für den Digitalpakt 2.0 ist noch in Arbeit.

Stichwort Energetische Sanierung
Gefördert werden über 2026 hinaus energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden – ein wichtiger Beitrag für die deutschen Klimaziele. Beim BAFA kann weiterhin die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.
Jetzt beginnen: Renaturierung fördern lassen
Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, aber auch Vereine, Verbände und andere, beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt wieder naturnah zu gestalten. Grundsätzlich finanziert der Bund maximal bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten eines Vorhabens. Aktuell soll das Programm bis 2050 laufen, Projekte müssen nach spätestens zehn Jahren realisiert sein.
Was bei jedem Projekt wichtig ist
- Bestandsaufnahme starten: Erstellung eines „Förderatlas“ für die Kommune – welche Themen/Handlungsfelder stehen in den kommenden Jahren besonders im Fokus: Sanierung des Rathauses, Photovoltaik auf kommunalen Dächern, Nachverdichtungen im Ortskern?
- Prioritätenliste ableiten: Welche Projekte sind schnell umsetzbar und vielleicht nur 2026 noch förderfähig? Welche benötigen größere Vorarbeiten, wie zum Beispiel Machbarkeitsstudien und längere Planungsphasen?
- Förderprogramme matchen: Welche Möglichkeiten bietet 2026 und folgend die Förderdatenbank? Was ergibt eine Recherche zu Bundes- und Landesprogrammen? Unter welchen Voraussetzungen können welche Programme nutzbar gemacht werden?
- Hilfe einkaufen: Lohnt sich – bei kleineren Kommunen – der Einsatz von externem Personal mit entsprechendem Know-how?
- Konkreten Projektantrag aufsetzen: Budget, Zeitplan, Zuständigkeit, Eigenmittel, Wirkung definieren. Interner Check: Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Wann enden Fristen? Wer ist Ansprechpartner?
- Koordination intern sicherstellen. Projektträgerschaft, Zuständigkeiten, Haushalts- und Vergabeprozesse – Kommunen sollten Zuständigkeiten im Rathaus klar definieren.
- Haushalts- und Vergaberahmen prüfen. Förderprogramme haben oft Vorgaben zu Eigenanteil, Wirtschaftlichkeit oder Vergabeverfahren – frühzeitige Abstimmung mit Haushalt und Beschaffung ist sinnvoll.
- Nachhaltigkeit & Wirkung dokumentieren. Bei Förderprogrammen mit Umweltbezug oder Zukunftsthemen - etwa bei Klimaanpassungsmaßnahmen - wird zunehmend erwartet, dass die Wirkung messbar ist. Kommunen sollten Indikatoren definieren - etwa CO₂-Einsparung, Senkung des Energieverbrauchs.
- Monitoring und Evaluation vorbereiten: Auch während und nach Umsetzung lohnen sich umfassende Evaluationen – mit Blick auf spätere Projekte.




