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Schüler Ganztag
© Adobe Stock

Schule

Ganztag-Regelungen im Ländervergleich: Ist NRW wirklich der Sonderfall?

von Annette Lübbers
Reporterin
25. Februar 2026
Kommunen in Nordrhein-Westfalen klagen über Chaos beim Ganztagsausbau wegen des Rechtsanspruchs für Grundschüler. Andere Länder zeigen: Auch ohne Ausführungsgesetz geht es – mit klaren Strukturen und Geld. Das ergab eine KOMMUNAL-Umfrage.

In Nordrhein-Westfalen ziehen acht Kommunen gegen ihr Bundesland in Sachen Ganztag vor Gericht. Es fehle, heißt es aus den Städten und Gemeinden, an einem Ausführungsgesetz und damit auch an der entsprechenden Finanzierung. Kommunal berichtete. Wir haben in anderen Bundesländern nachgefragt, wie weit die Strukturen für das ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtende Ganztagsangebot für Grundschüler in der 1. Klasse gediehen sind und ob die Finanzierung geregelt ist. Die aktuellen Stellungnahmen legen die Vermutung nahe, dass das Chaos, als das NRW-Kommunen den Umgang mit dem Gesetz in ihrem Bundesland empfinden, hausgemacht sein könnte.

Ganztag: Ausführungsgesetz? Fehlanzeige

Die klagenden Kommunen fordern in NRW ein sogenanntes "Ausführungsgesetz", in dem formal die Kommunen mit der Umsetzung beauftragt werden und die Finanzierung klar geregelt ist. In anderen Bundesländern ist ein solches Gesetz ebenfalls nicht vorhanden - wird aber auch nicht vermisst. Nicht im Saarland, nicht in Schleswig-Holstein, nicht in Hessen und nicht in Rheinland-Pfalz: Aus dem Bildungsministerium im Saarland heißt es: "Die Aufgabenübertragung ist ganz klar: Das Sozialgesetzbuch VIII richtet sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Paragraf zwei des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendgesetz  bestimmt, wer die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind. Um den Anspruch zu erfüllen, wird nur auf bereits bestehende Angebote aus dem Bereich Schule beziehungsweise Tageseinrichtung zurückgegriffen. Es gibt also keine Angebote, die als Format neu geschaffen werden", so ein Sprecher. Die Zuständigkeiten und damit auch die Finanzierungsverantwortlichkeiten für die bestehenden Angebotsformate seien landesrechtlich im Kita-Gesetz und im Schulgesetz geregelt. Das Land werde mit entsprechenden Regelungen nur da tätig, wo es erforderlich ist beziehungsweise werden sollte. 

So läuft der Ganztag in Bayern

Das südlichste Bundesland setzt auf einen "Werkzeugkasten", aus dem die Kommunen wählen können, wie sie das Ganztags-Angebot gestalten: Hort, Haus für Kinder, offener und gebundener Ganztag zum Beispiel. Auch die Finanzierung ist geregelt. Die Bundeshilfen für Bayern belaufen sich auf etwa 461 Millionen Euro. Ein Landesförderprogramm Ganztagsausbau ist bereits seit dem 7. September 2023 in Kraft. Zudem, heißt es aus der Pressestelle, entlaste der Bund die Länder durch eine Erhöhung der Länderanteile an der Umsatzsteuer als Ausgleich für laufende Betriebskosten. Diese Mittel "werden vollumfänglich an die bayerischen Kommunen weitergeleitet". Außerdem sei die Staatsregierung mit dem bayerischen Hortprogramm bereits seit dem Jahr 2020 mit 67 Millionen Euro für die Kommunen in Vorleistung getreten.

In Schleswig-Holstein sieht man sich gut aufgestellt

Im nördlichsten Bundesland beteiligt sich das Land substantiell, so heißt es, an den Kosten für die Ganztagsangebote. Land und Kommunen haben vereinbart, die Kosten nach Abzug der Elternbeiträge im Verhältnis 75 Prozent Land und 25 Prozent Kommunen aufzuteilen. Bis zum 31.Dezember 2025 konnten Schulträger und Kommunen Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau beantragen. Bis zu 85 Prozent der Kosten - etwa für Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung - übernimmt das Land Schleswig-Holstein. Aus dem Bundes-Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" stellt das Land zudem 280 Millionen Euro gezielt für den Ausbau des Ganztages bereit. Das entspricht rund 22 Prozent des Landesanteils am Sondervermögen des Bundes. Für die inhaltliche und strukturelle Umsetzung hat das Land einen verbindlichen Qualitätsrahmen sowie ein landesweites Rahmenkonzept verabschiedet, unterstützend wirkt zudem die landesfinanzierte Serviceagentur "Ganztägig lernen".

In Berlin hat man frühzeitig Strukturen geschaffen

"Die Berliner Ganztagsschule bietet bereits seit dem Jahr 2005 für Kinder im Grundschulalter mit Öffnungszeiten an allen Schul- und Ferientagen von 6 bis 18 Uhr den zeitlichen Rahmen für mehr Lernangebote und damit mehr individuelle Förderung. Damit verfügt Berlin bereits über Strukturen, die in anderen Bundesländern noch geschaffen werden müssen", erklärt Martin Klesmann, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Knapp 220 Millionen stehen Berlin für den Ganztag bis 2027 zur Verfügung. Die Ganztagsschule ist in Berlin bereits heute die Regelschulform. Passend dazu gibt es das Institut für Schulqualität (ISQ), das ein digitales Evaluationsmodell zur Verfügung stellt, mit dessen Hilfe die Schulen datenbasiert, digital und anonym "ausrechnen" können, an welchem Punkt der Entwicklung sie gerade stehen.

Rheinland-Pfalz ist heute schon "Ganztags-Land"

Über 90 Prozent der Grundschulen in Rheinland-Pfalz haben - Stand jetzt - bereits ein Ganztagsangebot. Im Rahmen des Landesschulbauprogramms wurden bereits 2002 etwa 334 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Seit diesem Zeitpunkt sind in Rheinland-Pfalz mehr als zwei Milliarden Euro in den Ganztag geflossen. Die Strukturen seien deshalb "aus rechtlicher und organisatorischer Sicht hinreichend vorhanden und geklärt". Die Mehrkosten für das Personal trägt das Land selbst und entlastet damit die Kommunen. Schon vor knapp drei Jahren wurden zudem eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft aus Land, kommunalen Spitzenverbänden, Jugendämtern und Schulverwaltungen ins Leben gerufen, die sich aller relevanten Fragen annimmt und ihre Arbeitsergebnisse öffentlich macht. Derzeit laufen Gespräche zwischen Bund und Land bezüglich der Verwendung der für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Bundesmittel.

Schüler

In Brandenburg gibt es nur wenig Änderungsbedarf

"Im Land Brandenburg", heißt es aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, "gibt es bereits aktuell einen umfassenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach Landesrecht. Es schließt die Hortbetreuung mit ein. Er unterscheidet sich im Wesentlichen nur hinsichtlich des gesetzlichen Mindestbetreuungsumfangs in den Ferien vom neuen bundesrechtlichen Anspruch." Der Mindestbetreuungsumfang für Kinder im Grundschulalter betrage vier Stunden am Tag (Montag bis Freitag) neben der Unterrichtszeit. Längere Betreuungszeiten seien stundenweise zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich mache. "Die landesgesetzlichen Rechtsansprüche bestehen auch in den Ferien. Mit dem Rechtsanspruch gemäß SGB VIII ab 1. August 2026 auf ganztägige Bildung und Betreuung wird in Brandenburg lediglich in den Ferien eine Erweiterung von jetzt mindestens 4 dann auf 8 Stunden gewährleistet." Eine erste Schätzung des bei den Kommunen entstehenden und vom Land bereitzustellenden finanziellen Mehrbedarfs wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden geschätzt. Derzeit werde eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Kita-Gesetzes vorbereitet, durch die die Finanzierungsverhältnisse zwischen Land und Kommunen einfacher und transparenter geregelt werden sollen. "Eine Evaluation dieser Annahmen ist über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen; bei Bedarf werden entsprechende Anpassungen erfolgen."   

Weitgehend entspannt in Niedersachsen          

In Niedersachsen stehe man, erklärt ein Sprecher des Ministeriums, beim Ausbau der Ganztagsschulen bundesweit bereits gut da. "Bereits heute bieten rund drei Viertel aller Schulen und Grundschulen im Land bewährte Ganztagsangebote an – hoch engagiert und freiwillig." Schon 2014 habe man damit begonnen. "Weil wir beim Aus- und Aufbau der Ganztagsschulen bereits so weit sind, haben wir gute Voraussetzungen, den weiteren Ausbau im Zuge des bundesweiten Rechtsanspruchs verlässlich umzusetzen", so der Sprecher.

Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen aus einem Sondervermögen, davon erhält das Land Niedersachsen etwa 278 Millionen Euro. Um die Kommunen bei den anstehenden Investitionen zu unterstützen, übernimmt das Land Niedersachsen die Hälfte des Finanzierungsanteils und stellt dafür in den Jahren 2024 bis 2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Die zweite Hälfte muss  die jeweilige Kommune aufbringen. Das ist für Städte und Gemeinden nicht so einfach machbar.  "Viele Stellen für die Ausgestaltung der Ganztagsschule werden aus dem sogenannten Schulbudget bezahlt. Da es erhebliche Tarifsteigerungen für dieses Personal gab und die Mittel des Landes in diesem Zuge nicht automatisch erhöht werden, sind gerade viele Grundschulen mit ihren Budgets nicht ausgekommen" erläutert der Ministeriumssprecher. Deshalb habe das Land 2025 das Schulbudget um 26,5 Millionen Euro erhöht und jetzt 2026 erneut angepasst. Um 28,7 Millionen Euro auf künftig 190,8 Millionen Euro.

"Keine Probleme" im Freistaat Sachsen

Schon jetzt liegen in Sachsen die Betreuungsquoten der Hortkinder, also für Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassen 1 bis 4, deutlich höher als im Bundesdurchschnitt – bei knapp 85 Prozent. Für die weitere Finanzierung stehen dem Freistaat nach eigenen Angaben aus dem aktuellen Investitionsprogramm des Bundes Mittel in Höhe von 147,582 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon sind - Stand 31. Januar 2026 - weitere Mittel vom Bund in Höhe von 146,2 Millionen Euro bereits bewilligt. 22,4 Millionen Euro  sind an die Projektträger selbst worden, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Im ersten Quartal 2026 werde voraussichtlich der Restbetrag von 1,34 Millionen folgen. Insofern könne man davon ausgehen, dass das Bundesprogramm im Freistaat Sachsen vollständig umgesetzt werde könne. 

Auch im Saarland ist alles geregelt 

Im Saarland bestehen bereits heute tragfähige und ausbaufähige Strukturen. Der Rechtsanspruch werde überwiegend durch schulische Ganztagsangebote erfüllt. Vor allem durch die Gebundenen Ganztagsschulen (GGTS) und die Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS), ergänzt durch Hortangebote der Jugendhilfe. Auch die Finanzierung sei geregelt. "Zur Unterstützung der Städte und Gemeinden wird im Saarland das Investitionsprogramm Ganztagsausbau umgesetzt", so ein Sprecher. Der Bund beteiligt sich dabei mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der erforderliche Ko-Finanzierungsanteil von mindestens 30 Prozent werde im Saarland zur Entlastung der Kommunen hälftig vom Land übernommen; die verbleibenden Anteile tragen die jeweiligen Baumaßnahmenträger, überwiegend Städte und Gemeinden." Insgesamt stehen, heißt es in einer Stellungnahme, stehen für den Ganztagsausbau im Saarland rund 47 Millionen Euro zur Verfügung: etwa 33 Millionen Euro Bundesmittel, 7 Millionen Euro Landesmittel sowie 7 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA). 

Sachsen-Anhalt ist weit voraus

In Sachsen-Anhalt besteht bereits seit mehreren Jahrzehnten ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Das Land habe damit weit vor dem Bund einen entsprechenden Rechtsanspruch umgesetzt. Der Rechtsanspruch in Sachsen-Anhalt gehe sogar über den bundesrechtlichen Mindestanspruch hinaus. Hier gilt: "Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Der ganztägige Platz für Schulkinder umfasst ein Förderungs- und Betreuungsangebot von sechs Stunden je Schultag - zusätzlich zu 5,5 Stunden in der Grundschule, also insgesamt 11,5 Stunden und während der Schulferien bis zu zehn Stunden je Betreuungstag." 

Die Landkreise und kreisfreien Städte  erstellen in Sachsen-Anhalt eine Prioritätenliste aus den eingegangenen Anträgen und bewilligen sie Die Mittel vom Land werden an die Träger der Maßnahmen weitergeleitet. Anfang Februar wurden hiervon insgesamt etwa 60 Millionen Euro bewilligt und etwa 5,4 Millionen von den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen. Zusätzlich zu den Investitionsmitteln erhalte Sachsen-Anhalt vom Bund Mittel zur Betriebskostenbeteiligung im Rahmen der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Auch diese, sagt ein Sprecher, würden vollständig an die Kommunen weitergegeben.

Was  ist gut gelaufen und welche Kritikpunkte haben die Länder?

Bayern: Positiv hervorgehoben wird hier die "konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der beim Bund eingerichteten Geschäftsstelle Ganztag. Kritisch gesehen wird der zu kurze Förderzeitraum. Erst im Juli 2025 wurde auf Drängen der Länder und Kommunen der Förderzeitraum um zwei Jahre verlängert.

Rheinland-Pfalz: Kritisch äußert man sich hier über die lange Zeit der Gesetzgebung. "Seit September 2018 wurde über das Bundesgesetz verhandelt, vor allem über die Finanzierung. 2021 musste wegen der anstehenden Bundestagswahl dann schnell entschieden werden. Die Bund-Länder-Vereinbarung zu den Basismitteln vom Bund sie aber erst Anfang 2023 übermittelt worden. Dabei habe der Bund den bürokratischen Aufwand erhöht, heißt es aus dem Ministerium für Bildung.

Saarland: Der seit 2021 laufende Prozess, heißt es aus dem Saarland, stelle einen wesentlichen Schritt für mehr Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Mit dem Rechtsanspruch, klaren gesetzlichen Regelungen und erheblichen Investitionsmitteln habe der Bund einen tragfähigen Rahmen geschaffen. Kritisch sieht man hier die anfallenden Kosten: "Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel für Investitionskosten zum Ausbau der Ganztagsplätze sowie die vom Bund ebenfalls in Aussicht gestellte Beteiligung an den Betriebskosten sind bei Weitem nicht auskömmlich, um die durch den Rechtsanspruch verursachten Mehrbedarf kostendeckend finanzieren zu können."  

Sachsen-Anhalt: Für eine fundierte Gesamtbewertung, erklärt ein Pressesprecher, sei es notwendig, die vollständige Umsetzung und die Ergebnisse der vorgesehenen wissenschaftlichen Evaluation abzuwarten. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt könne jedoch festgestellt werden, dass einige vom Bund vorgegebene Modalitäten als herausfordernd wahrgenommen werden. "Diese Anforderungen führen zu einem erhöhten administrativen Aufwand sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene."

Baden-Württemberg: "Der Prozess, der 2021 begonnen wurde, kann als gut bewertet werden. Von Beginn an war klar, dass es sich um eine komplexe Aufgabe handelte, die sorgfältige Planung, enge Kooperation zwischen Bund und Ländern und eine flexible Anpassung an neue Herausforderungen erforderte. Durch offene und regelmäßige Kommunikation konnte ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauen bei den Beteiligten aufgebaut werden", sagt ein Sprecher des Ministeriums in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Ganztagsausbau in Deutschland.

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Fotocredits: 123rf
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