Kommune als Schulträger
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was Kommunen jetzt tun
Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab 2026: Kommunen vor Mammutaufgabe
Ab dem kommenden Schuljahr greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Viele Städte und Gemeinden sind zuversichtlich – doch beim Vollausbau bis 2029 wachsen die Zweifel. Bundesweit fehlen Zehntausende Plätze und Fachkräfte. In einem halben Jahr beginnt das Schuljahr 2026/27. Für Deutschlands Kommunen ist dieser Termin mehr als ein gewöhnlicher Schulstart: Ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Acht Stunden täglich, fünf Tage die Woche, auch in den Ferien. Ein Meilenstein für Familien – und eine Mammutaufgabe für Städte und Gemeinden.
Die Ausgangslage: Bundesweiter Flickenteppich beim Ganztagsausbau
Der Markt Schöllkrippen im Landkreis Aschaffenburg steht exemplarisch für viele Kommunen: Ein Drittel der Kinder in der dortigen Grundschule nutzt bereits die verlängerte Mittagsbetreuung – damit ist die Schule allerdings an ihrem Limit. Außerdem werden nicht alle Kriterien der neuen Ganztagsbetreuung erfüllt: So etwa fehlt die Betreuung in den Ferienzeiten. Wenn der Rechtsanspruch greift, muss die Kapazität also wachsen. Doch Neubauten bedeuten hohe Kosten und lange Planungsphasen. Personal ist schwer zu finden. Mit diesen Problemen kämpfen Schulträger bundesweit seit Jahren, um dem nahenden Rechtsanspruch gerecht zu werden. Eine Umfrage unter 66 Vertretern von Städten und Gemeinden offenbart ein ambivalentes Bild: Während sich 57,8 Prozent der befragten Kommunen für den Start im Sommer 2026 bereits gut vorbereitet fühlen, sinkt dieser Wert auf 42,2 Prozent, wenn es um den Vollausbau bis 2029/30 geht. Bundesweit fehlen nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums kurzfristig bis zu 65.000 Plätze. Besonders Westdeutschland hinkt beim Ausbau hinterher. Während die ostdeutschen Bundesländer durch ihre Hort-Tradition bereits eine umfassende Betreuungsinfrastruktur vorhalten, müssen besonders Bayern und Baden-Württemberg massiv aufholen.
Drei zentrale Herausforderungen für Kommunen
Dabei gibt es drei zentrale Schwierigkeiten: Personal, Räume und Finanzen.
Personalmangel: Zehntausende Stellen unbesetzt
Beim Personal ist die Lage dramatisch. In Nordrhein-Westfalen allein sind rund 8.800 Stellen unbesetzt – Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter. Wie Kommunen diesem Fachkräftemangel begegnen können, ist eine der drängendsten Fragen beim Ganztagsausbau.
Räumliche Kapazitäten: Mensen und Betreuungsräume fehlen
Räumliche Kapazitäten sind die zweite große Hürde. Manche Kommunen haben einzelne Grundschulen ausgewählt, die nun Ganztagsbetreuung anbieten. Andere haben in allen Grundschulen eine gewisse Menge an Plätzen eingerichtet. Besonders fehlt es noch an Mensen – unter anderem, da hohe Hygiene-Standards für Küchen erfüllt werden müssen. Provisorische Lösungen wie mobile Raumeinheiten kommen vielerorts zum Einsatz.
Finanzierung: Fördermittel und Eigenanteile
Die dritte Herausforderung ist finanziell: Nur 53,9 Prozent der befragten Kommunen haben bisher Fördermittel für den Ausbau erhalten. Die Förderung reicht von 20.000 bis fünf Millionen Euro. Die Eigenanteile der Kommunen bewegen sich zwischen 20.000 und 18 Millionen Euro. In vielen Fällen ist noch nicht klar, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich sein werden. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten, die dauerhaft finanziert werden müssen.
Rechtliche Verantwortung liegt bei den Kommunen
Der Rechtsanspruch ergibt sich unmittelbar aus Bundesrecht und richtet sich gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. „Die Verantwortung für die Gewährleistung des Anspruchs liegt rechtlich bei den Kommunen, nicht beim Land", sagt ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums gegenüber KOMMUNAL. Diese Zuständigkeit bedeutet: Wenn Plätze fehlen, können Eltern ihre Kommune in die Pflicht nehmen. Für die Kommunalverwaltungen bedeutet die Umsetzung einen erheblichen Mehraufwand: Koordination von Personal, Räumen und Betreuungsangeboten, ständige Kommunikation mit Eltern und externen Partnern, Kooperation zwischen Schulträger und Jugendhilfe.
Bundesländer-Vergleich: Förderung variiert erheblich
Die Bundesländer haben sehr unterschiedliche Ansätze entwickelt, um ihre Kommunen beim Ganztagsausbau zu unterstützen. Der Bund stellt insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen bereit, sowie ab 2026 stufenweise aufwachsend Mittel für Betriebskosten – ab 2030 jährlich 1,3 Milliarden Euro. Doch die konkrete Ausgestaltung der Förderung variiert erheblich: Während das Gesamtvolumen der Förderung in Baden-Württemberg am höchsten ist, hat Schleswig-Holstein mit Abstand die höchsten Förderquoten. Detaillierte Informationen zu den Förderrichtlinien der Länder finden Sie hier.
Kooperationen als Erfolgsfaktor
Viele Kommunen regeln die Ganztagsbetreuung gemeinsam mit ortsansässigen Vereinen. Es werden Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingebunden, etwa Sport- und Musikvereine, Kunstschulen, Bibliotheken und Museen. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der Kinder in Ganztagsangeboten in den letzten zehn Jahren vervierfacht – von 18.820 auf 80.327. Ein landesweites Kooperationsnetzwerk aus 29 Verbänden, Vereinen und Institutionen arbeitet regional vor Ort mit. Von den 2.323 Angeboten im Schuljahr 2024/2025 fielen 700 in den Bereich Sport. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen machten insgesamt 991 Angebote aus.
Was Kommunen jetzt tun müssen
Der Countdown läuft, und Städte und Gemeinden sollten konkrete Schritte unternehmen:
1. Fördermittel sichern
In vielen Bundesländern laufen Antragsfristen ab. Kommunen, die noch keine Fördermittel beantragt haben, sollten dies unverzüglich nachholen. Wichtig: In einigen Bundesländern wie Bayern wurde die Antragsfrist verlängert.
2. Realistische Bedarfsplanung
Die Umfrage zeigt, dass 12,5 Prozent der Kommunen die Ganztagsbetreuung nur für einen Teil der Grundschulkinder sicherstellen können. Ehrliche Bedarfsermittlung und transparente Kommunikation mit Eltern sind entscheidend, um Enttäuschungen zu vermeiden.
3. Kooperationen ausbauen
Erfolgreiche Kommunen setzen auf breite Partnerschaften mit Vereinen, Kirchen, Musikschulen, Sportvereinen und anderen Trägern. Diese Kooperationen entlasten nicht nur die Kommune, sondern bereichern auch das pädagogische Angebot.
4. Qualitätsstandards entwickeln
Der Ganztag darf nicht zur bloßen Verwahrung werden. Verbindliche Qualitätsstandards für Personal, Räume, Verpflegung und pädagogische Konzepte sind notwendig. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben hier bereits landesweite Rahmenkonzepte entwickelt.
5. Kreative Raumlösungen finden
Nicht überall sind Neubauten möglich oder finanzierbar. Mobile Raumeinheiten, Umwidmungen vorhandener Räume oder die Nutzung außerschulischer Standorte können Übergangslösungen sein. Wichtig: Die Zweckbindungsfristen beachten – in den meisten Bundesländern 20 Jahre für Gebäude, fünf Jahre für Ausstattung.
6. Personalgewinnung intensivieren
Die größte Herausforderung bleibt das Personal. Kommunen sollten alle Register ziehen: Quereinsteiger-Programme, Kooperationen mit Fachschulen, attraktive Arbeitsbedingungen, Fortbildungsangebote. Der Bund plant ab 2026 ein Weiterbildungskonzept für Beschäftigte ohne pädagogische Ausbildung.
7. Interkommunalen Austausch nutzen
Best-Practice-Beispiele wie Fachtagungen oder etwa die Serviceagentur in Schleswig-Holstein zeigen: Voneinander lernen spart Zeit und Geld. Kommunale Spitzenverbände bieten Plattformen für Erfahrungsaustausch.
Rechtsanspruch als Chance nutzen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann eine Chance sein. Eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit und für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch diese Chance können die Kommunen nur nutzen, wenn Bund und Länder verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.
Die Umfrage zeigt: Die meisten Kommunen nehmen die Herausforderung ernst. Aber sie brauchen Unterstützung – finanziell, personell, organisatorisch. Der Sommer ist nicht mehr weit. Jetzt braucht es Lösungen, klare Zuständigkeiten und den Willen aller Beteiligten, diesen Rechtsanspruch nicht zu einem Papiertiger werden zu lassen, sondern zu einem Gewinn für Kinder, Familien und Kommunen.


