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Schuljunge , Thema Ganztagsausbau
Die Ganztagsbetreuung der Kleinen ist inzwischen eine Pflichtaufgabe.
© 1234rf

Schule

Ganztags-Anspruch: Darum wollen die Kommunen klagen

von Annette Lübbers
Reporterin
29. Januar 2026
Seit Anfang des Jahres ist die Ganztagsbetreuung für Erstklässler Pflicht – doch in Nordrhein-Westfalen wächst der Konflikt. Acht Städte wollen gegen das Land klagen, weil klare Zuständigkeiten, ein Ausführungsgesetz und eine gesicherte Finanzierung fehlen. Während Kommunen vor Millionenlasten warnen, verteidigt Bildungsministerin Dorothee Feller im Landtag den Kurs der Landesregierung. Was die Städte fordern – und wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Realität ist.

Darum geht es: Der Bund hat 2021 den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder beschlossen. Dieser soll stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten, beginnend in Klasse 1, bis 2029/30 für alle Klassen 1–4. Der Anspruch umfasst täglich acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Zuständig für die Umsetzung sind die Länder. Das Bundesgesetz schafft den Anspruch, aber die Länder müssen das in Landesrecht und Verwaltungspraxis übertragen und entsprechende Rahmenbedingungen und Ausführungsvorschriften schaffen. Soweit die Theorie.

Darum wollen Kommunen gegen den Rechtsanspruch auf Ganztag klagen

In der Praxis hakt es, jedenfalls im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mehrere Städte - Aachen, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Hamm und Krefeld - haben im Dezember 2025 angekündigt, gegen das Land klagen zu wollen. Nicht etwa gegen das Gesetz selbst, sondern gegen die Art, wie das Land damit umgeht. Denn der Bund hat zwar im 8. Sozialgesetzbuch das Recht auf Ganztag festgeschrieben, aber die damit unmittelbar verbundenen Aufgaben dürfen nur die Länder an die Kommunen übertragen. Die NRW-Kommunen haben die Umsetzung des Ganztags frühzeitig in den Blick genommen. Sie haben bereits im vergangenen Jahr 480.500 Kinder mit entsprechenden Angeboten gefördert. Wer aber für die weiteren etwa 150.000 Plätze aufkommen soll und wird, scheint ungeklärt.         

Was die Kommunen genau beklagen

  • Es gibt kein sogenanntes Ausführungsgesetz, mit dem das Land den Rechtsanspruch an die Kommunen überträgt. Man befinde sich aktuell in einer Grauzone.  
  • Damit sei auch die Finanzierung nicht geregelt.
  • Die mit der Gesetzgebung für die Kommunen einhergehenden finanziellen Mehraufwände würden nicht erstattet. Eine faire Lastenverteilung sei nicht erkennbar.
  • Die vom Bund bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse seien vom Landeshaushalt vereinnahmt und nicht an die Kommunen weitergegeben worden.
  • Die laufenden Betriebskosten blieben weitgehend den Kommunen überlassen, damit hänge die Qualität des Ganztages von der Kassenlage der Kommunen ab.

Ganztag: Wer bestellt, bezahlt

Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, hält mit seiner Meinung nicht hinterm Berg. Er sieht auch den Bund in der Pflicht. „Der Gesetzgeber muss endlich die Verantwortung für die Finanzierung der durch ihn verursachten Mehraufwände übernehmen. Wer bestellt, bezahlt. Doch beim Ganztag wird nicht einmal geteilt – von einer fairen Lastenverteilung kann keine Rede sein. Wir Kommunen tragen bislang zu einem überproportional großen Teil die Kosten für die Umsetzung des Ganztagsangebots. Allein in diesem Jahr haben wir in Düsseldorf für vorbereitende schulorganisatorische Maßnahmen 26 Millionen Euro bereitgestellt. Diese erhebliche Mehrbelastung muss künftig durch Bund und Land getragen werden.       

Stephan Keller
Oberbürgermeister Stephan Keller

Kommunale Kritik: Zuständigkeiten ungeklärt

Der Vorsitzende des Städtetages NRW Marc Herter, gleichzeitig Oberbürgermeister in Hamm, eine der klagenden Städte, stellt fest: "Wir stehen zum Ganztag. Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss aber auch das Land seinen Beitrag leisten. Es drückt sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist. Und daran hängt natürlich auch die Finanzierung. Für die Städte ist das ein echtes Problem, denn sie stecken ohnehin in einer katastrophalen Finanzlage. Deshalb brauchen wir bei einem so wichtigen Zukunftsthema endlich rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt."

Erhebliche Zusatzkosten beklagt

Zahlen verdeutlichen das Problem. Alle 27 städtischen Grundschulen und vier von fünf städtischen Förderschulen in Hamm bieten bereits ohne eine "Offensive vom Land" eine offene Ganztagsschule an. Die fünfte Förderschule, heißt es aus dem Rathaus, sei eine gebundene Ganztagsschule. "Die Platzkapazitäten der Schulen mit OGS-Angebot wurden und werden entsprechend den Bedarfen und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Hamm fortlaufend ausgebaut." Eine direkt messbare, finanzielle Zusatzbelastung des städtischen Haushalts liege darin begründet, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 der Ganztagsanspruch auch eine Ferienbetreuung umfasse. "Die Ausweitung der städtischen Ferienbetreuung führt allein in Hamm zu erheblichen Zusatz-Kosten von kalkulierten 393.000 Euro in 2026 bis zu 1,078 Millionen Euro in 2028", erklärt Tom Herberg, Pressesprecher der Stadt.

Über ganz erhebliche Zusatzkosten für die Kommunen spricht auch Frank Meyer, Oberbürgermeister aus Krefeld und Vorstandsmitglied des Städtetages NRW: „Der Ganztag in NRW ist schon heute unterfinanziert, denn die Mittel vom Land passen sich nicht an die tatsächlichen Kostensteigerungen an. Selbst ohne den Ausbau müssen die Städte den Ganztagsbetrieb mit erheblichen freiwilligen Zuschüssen finanzieren, damit er überhaupt funktioniert. Wir brauchen daher unabhängig vom Rechtsanspruch dringend eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten durch das Land. 

Ganztagsausbau: Ministerin verteidigt Erlass 

Bei der Plenarsitzung im Landtag hat die zuständige Bildungsministerin Dorothee Feller sich jetzt zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs in NRW geäußert. Hier einige Auszüge aus dem Redemanuskript: 

Wir arbeiten bereits seit Jahren intensiv an seiner Umsetzung, haben frühzeitig vorgesorgt und stellen die notwendigen Mittel bereit, damit jeder von den Kommunen beantragte Platz landesseitig gefördert werden kann. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit vor Ort.

Dem Erlass ist ein umfangreicher Kommunikationsprozess mit allen Beteiligten vorausgegangen. Auf diese Weise sind viele Aspekte eingeflossen, die den Akteurinnen und Akteuren des Ganztags wichtig sind: So haben wir die Rolle der Jugendhilfe gestärkt, die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Trägerpersonals verbindlicher gemacht und die Merkmale der Ganztagsschulen ausgeschärft.

Als Landesregierung sichern wir die Plätze der Kommunen finanziell ab. Allein in diesem Jahr geben wir fast eine Milliarde für den Ganztag aus – während es zu Beginn der Legislatur noch rund 640 Millionen Euro waren. Zudem werden die Fördersätze bereits seit 2016 – also seit einem ganzen Jahrzehnt – in jedem Jahr verlässlich um drei Prozent dynamisiert. Das ist ein klares Bekenntnis zum Offenen Ganztag – gerade in Zeiten sehr angespannter Haushaltslagen. 

Für den vollständigen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 rechnen wir damit, dass rund 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter einen Ganztagsplatz benötigen werden – das entspricht etwa 590.000 Plätzen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind im Landeshaushalt Mittel für insgesamt 605.000 Plätze vorgesehen; und das voraussichtlich bereits vor dem Schuljahr 2029/30. Jeder Ganztagsplatz, der beantragt wird, kann auch bewilligt werden. 

Ministerin geht auf Forderungen der Kommunen nicht ein

Auf die vom Städtetag NRW und von den Initiatoren der Klage bereits im Dezember formulierten Forderungen - etwa zum geforderten Ausführungsgesetz - gibt es keinen direkten Bezug. Ob diese eher allgemein gehaltene Stellungnahme die klagewilligen Kommunen von ihrem Gang vor das Gericht abhalten wird, scheint mehr als fraglich. Laut WDR stützen sich die Städte bei ihrer Klage auf ein Gutachten von Johannes Hellermann, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Uni Bielefeld. Dessen Fazit: Es greife in diesem Fall das Konnexitätsprinzip: "Da muss das Land den Kommunen, die Aufgabenträger geworden sein, in der Tat die Mittel zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie den aktuellen, dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII. 

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