Werbeverbot für die Bundeswehr von Landesdirektion gekippt
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Nach Zwickau nun auch Görlitz

Nach Zwickau: Auch Görlitz muss Werbeverbot für Bundeswehr zurücknehmen

Schlappe für Görlitz: Der Landkreis muss sein im Dezember beschlossenes Werbeverbot für die Bundeswehr zurücknehmen. Die Landesdirektion Sachsen hat die Entscheidung als rechtswidrig eingestuft. Damit scheitert die zweite Kommune nach Zwickau mit einem solchen Werbeverbot.

Die Landesdirektion Sachsen stuft das Werbeverbot für die Bundeswehr des Görlitzer Kreistags als rechtswidrig ein. Der Kreistag muss den Beschluss spätestens in seiner übernächsten Sitzung aufheben. Die nächsten regulären Sitzungen finden im April und Juni statt.

Die Rechtsaufsicht begründet ihre Entscheidung mit zwei zentralen Punkten: Der Landkreis sei für ein solches Verbot nicht zuständig. „Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen", erklärt der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi. Zudem verletze das Werbeverbot die wirtschaftspolitliche Neutralität des Staates und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Kreistag bestätigte umstrittenen Beschluss zweimal

Der Kreistag hatte im Oktober 2025 mit knapper Mehrheit (30:26 Stimmen) einen Beschluss unter dem Motto "Görlitz - Landkreis des Friedens" gefasst, der vorsieht, dass auf Besitz des Landkreises und bei dessen Veranstaltungen keine Werbung für Militär und Rüstungsprodukte gezeigt werden darf. Den Antrag hatten BSW und Freie Wähler eingebracht. Unterstützt wurde er von der AfD. Zu den Unterstützern gehört auch AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla, der dem Görlitzer Kreistag angehört.

„In den Gebäuden, Einrichtungen, Unternehmen und auf den Fahrzeugen des Landkreises sowie auf allen sonstigen Präsentationsflächen im Verantwortungsbereich des Landkreises wird auf Werbung für Militärdienst und Rüstungsprodukte verzichtet. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die durch die Landkreisverwaltung oder landkreiseigene Unternehmen organisiert, durchgeführt oder unterstützt werden“, hieß es in einer Ankündigung auf der Internetseite des Landkreises dazu.

BSW und AfD verhindern neue Abstimmung

Landrat Stephan Meyer widersprach dem Beschluss umgehend. Er stufte ihn als rechtswidrig ein und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Bundeswehr sei ein wichtiger Arbeitgeber im Landkreis, auch mit Zivilbeschäftigten. Eine für Ende Oktober angesetzte Sondersitzung scheiterte, weil AfD und BSW fast geschlossen fernblieben. Im Dezember bestätigte der Kreistag seine Entscheidung mit 35 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen erneut.

Die Antragsteller hatten ihr Werbeverbot damit begründet, dass Bundeswehr-Werbung im Widerspruch zu Prinzipien einer auf Frieden und Verständigung ausgerichteten Politik stehe. Gerade in der Grenzregion zu Polen und Tschechien habe der Landkreis eine besondere Verantwortung für friedliche Zusammenarbeit.

Präzedenzfall Zwickau: Identische rechtliche Bewertung

Der Fall Görlitz ist nicht der erste seiner Art in Sachsen. Bereits im Januar 2025 hatte der Stadtrat Zwickau auf Antrag des BSW ein ähnliches Werbeverbot für die Bundeswehr beschlossen (KOMMUNAL berichtete). Auch der Titel des Antrags ähnelte dem in Görlitz: "Zwickau - Stadt des Friedens". Oberbürgermeisterin Constance Arndt legte genau wie Landrat Stephan Meyer Widerspruch ein. 

Das zuständige Landratsamt Zwickau kassierte die Entscheidung im März 2025 mit identischer Begründung: Der Stadtrat habe seine Kompetenzen in bundespolitischen Fragen überschritten. Die Bundeswehr sei eine im Grundgesetz verankerte Institution, die nicht gegenüber anderen Arbeitgebern benachteiligt werden dürfe. Auch dort musste der Stadtrat seinen Beschluss zurücknehmen.

Die rechtliche Argumentation der Zwickauer Kommunalaufsicht ist auf den Görlitzer Fall übertragbar. Verteidigungspolitik und Nachwuchswerbung der Bundeswehr fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes. Ein kommunales Werbeverbot greift unzulässig in diese Bundeskompetenz ein.

Werbeverbot für die Bundeswehr: Klare rechtliche Grenzen für Kommunen

Dominik Lück, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ordnete den Fall in Zwickau so ein: „Die Entscheidung der Kommunalaufsicht ist alles andere als überraschend. Sie steht in einer Reihe mit den Versuchen von Kommunen in den 1980er-Jahren, sich zur „atomwaffenfreien Zone" zu erklären oder mit Beschlüssen mehrerer Gemeindevertretungen anlässlich des Ukraine-Krieges Ende 2022, den Bundeskanzler per offenem Brief zu Friedensverhandlungen aufzurufen. Entscheidend ist, dass der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Zuständigkeit auf Fragen begrenzt ist, „die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln" - so habe es das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das Werbeverbot für die Bundeswehr betreffe jedoch Fragen, die über das Gebiet der Stadt Zwickau weit hinausgehen. "Es geht um bundespolitische Fragen", so Dominik Lück.

Vorstoß für ein Werbeverbot der Bundeswehr auch in Berlin

In Berlin haben BSW-Vertreter in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg gleichlautende Anträge für Werbeverbote formuliert. Die Anträge zielten darauf ab, dass an Haltestellen und Fahrzeugen der BVG sowie bei Veranstaltungen des Landes keine Bundeswehr-Werbung mehr stattfinden darf. Beide Anträge wurden im letzten Jahr nach dem Beschluss in Zwickau geschrieben. In beiden Bezirksverordnetenversammlungen sind die Anträge abgelehnt worden.