Auszählverfahren der Wahlrechtsreform von Hessischem Staatsgerichtshof gekippt
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Kommunalwahlen in Hessen 2026

Hessen: Gericht kippt Wahlrechtsreform vor Kommunalwahlen

Das von der Landesregierung beschlossene neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen in Hessen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof gab kurz vor der Wahl am 15. März einer Klage der FDP statt. Bei der anstehenden Kommunalwahl bleibt es beim bisherigen Hare-Niemeyer-Verfahren.

Der Hessische Staatsgerichtshof hat die im März 2025 von der Landesregierung beschlossene Reform des Kommunalwahlgesetzes für nichtig erklärt. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung zur Wahlrechtsreform damit, dass die geplante Änderung des Auszählverfahrens kleine Parteien und Wählergemeinschaften sowie deren Wählerinnen und Wähler unzulässig benachteiligt.

D'Hondt-Verfahren verstößt gegen Wahlgrundsätze

Die Reform sah vor, bei der Berechnung der Sitzverteilung in kommunalen Parlamenten vom Hare-Niemeyer-Verfahren zum d'Hondt-Verfahren zurückzukehren. Staatsgerichtshof-Präsident Wilhelm Wolf erklärte, dies führe zu einer „systematischen Verzerrung" zuungunsten kleinerer Parteien. Das verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit und der gleichen Wertigkeit jeder Stimme.

CDU und SPD hatten die Reform mit dem Ziel begründet, einer Zersplitterung der Kommunalparlamente vorzubeugen. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und betonte, dass der Gesetzgeber andere Möglichkeiten habe, die Funktionsfähigkeit der Parlamente zu sichern. Die Opposition im Landtag hatte geschlossen gegen die Reform gestimmt. 

Die Unterschiede der Auszählverfahren im Detail

Hare-Niemeyer-Verfahren

Bei diesem Verfahren werden zunächst die Stimmenanteile jeder Partei in Sitze umgerechnet. Jede Liste erhält so viele Sitze, wie ihr nach dem Verhältnis der Stimmen zustehen. Restmandate werden nach der größten Nachkommastelle verteilt. Dies begünstigt tendenziell kleinere Parteien und führt zu einer proportionaleren Abbildung des Wählerwillens.

D'Hondt-Verfahren

Dieses Verfahren teilt die Stimmenzahlen jeder Partei nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. Die Sitze werden dann nach den höchsten Quotienten vergeben. Größere Parteien erhalten dabei systematisch mehr Mandate, da ihre höheren absoluten Stimmenzahlen bei der Division länger "oben" bleiben. Das Verfahren wird in vielen europäischen Ländern angewandt, gilt aber als weniger proportional. Die Wahl des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen hat erhebliche Auswirkungen auf die politische Landschaft in den Gemeinden und Kreisen.

Praktische Auswirkungen für Kommunen in Hessen

Am Beispiel Frankfurt verdeutlichte der Gerichtspräsident die Konsequenzen: Mehrere Parteien, die 2021 jeweils einen Sitz erhielten, hätten bei Anwendung des d'Hondt-Verfahrens kein Mandat erhalten. Nach Berechnungen der FDP hätten sich durch die Reform insgesamt 272 Mandate verschoben – mit deutlichen Vorteilen für CDU (plus 94 Mandate) und SPD (plus 68 Mandate).

Besonders betroffen wären kleinere Kommunen gewesen, in denen bereits wenige Stimmen über Ein- oder Auszug einer Partei in die Gemeindevertretung entscheiden. Kommunalvertreterinnen und -vertreter kleinerer Listen hatten vor dem Urteil Befürchtungen geäußert, gänzlich aus den Kommunalparlamenten verdrängt zu werden.

Umsetzung der Kommunalwahl am 15. März gesichert

Innenminister Roman Poseck versicherte in einer Stellungnahme des Innenministeriums, dass die Kommunalwahl am 15. März problemlos nach den Regelungen, die vor der Wahlrechtsreform galten, durchgeführt werden könne. Die technische Umsetzung stelle kein Problem dar. Am 15. März werden in Hessen die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden gewählt.

Gekippte Wahlrechtsreform: Bedeutung für die kommunale Demokratie

Das Urteil sichert die Chancengleichheit kleinerer politischer Gruppierungen und unterstreicht die Bedeutung einer proportionalen Repräsentation auf kommunaler Ebene. Expertinnen und Experten für Kommunalrecht bewerten die Entscheidung als Signal, dass Wahlrechtsänderungen nicht primär machtpolitisch motiviert sein dürfen, sondern dem Grundsatz der Wahlgleichheit verpflichtet bleiben müssen.

Für die anstehende Kommunalwahl bedeutet das Urteil Rechtssicherheit und stellt sicher, dass Wählerinnen und Wähler unter den gleichen Bedingungen abstimmen können wie bei der vergangenen Kommunalwahl 2021.