Bayern wählt
Überblick: Das ändert sich bei den Kommunalwahlen in Bayern
Am 8. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. In 2.056 Gemeinden und 71 Landkreisen werden rund 39.500 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, eine mögliche Stichwahl für die Kommunalwahlen findet am 22. März statt.
Verkürzte Briefwahlfristen: Neue Regelungen ab 2026
Erstmals gelten bei den Kommunalwahlen 2026 in Bayern verschärfte Briefwahlregelungen. Die Wahlunterlagen dürfen frühestens ab 16. Februar verschickt werden – nur 20 Tage vor dem Wahltag. Das Bayerische Innenministerium begründet die Verkürzung mit einer zeitlichen Begrenzung des Wahlkampfs. Die reguläre Antragsfrist für Briefwahlunterlagen endet am 6. März um 15 Uhr.
Änderungen für Kandidaturen: Fristen bis 8. Januar 2026
Für Kandidatinnen und Kandidaten gelten ebenfalls geänderte Fristen: Wahlvorschläge müssen bis zum 8. Januar 2026 um 18 Uhr eingereicht werden. Die Listen müssen also langsam stehen, denn in der Weihnachts- und Silvesterzeit werden weitere Abstimmungen schwierig. Die Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten erfolgt spätestens am 3. Februar. Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab 26. Januar versandt.
Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte
Eine wesentliche Änderung betrifft das passive Wahlrecht: Seit 1. Januar 2024 gibt es keine Höchstaltersgrenze mehr für berufsmäßige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte. Die frühere Regelung, wonach Kandidaten zum Amtsantritt nicht älter als 67 Jahre sein durften, wurde durch eine Kommunalrechtsnovelle gestrichen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 18 Jahren mit mindestens zwei Monaten Wohnsitz in der jeweiligen Kommune.
Neue Regel: Kommunalmitarbeitende von Kandidatur ausgeschlossen
Eine weitere Neuregelung betrifft kommunale Mitarbeitende: Seit 2024 dürfen alle Beschäftigten einer Stadt oder Gemeinde – nicht nur Führungskräfte – kein ehrenamtliches Mandat im Gemeinde- oder Stadtrat ihrer Arbeitgeberin annehmen. Diese Verschärfung der Bayerischen Gemeindeordnung zielt auf die Vermeidung von Interessenkonflikten ab. Eine Ausnahme gilt für überwiegend körperlich tätige Mitarbeitende wie Bauhof-Angestellte oder Busfahrerinnen und Busfahrer.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl kritisiert die Regelung als überzogen und fürchtet, dass dadurch weitere potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten abgeschreckt würden. Der Bayerische Gemeindetag begrüßt hingegen die Klarstellung, die frühere Auslegungsschwierigkeiten beseitige.
Politische Landschaft: CSU, AfD und Grüne im Umfragevergleich
Die Kommunalwahl findet in einem veränderten politischen Umfeld statt. Aktuelle Umfragen zeigen die CSU bei 40 Prozent (2020: 34,5 Prozent). Die AfD, die erstmals flächendeckend mit Kandidaten antreten könnte, liegt bei 19 Prozent – ein deutlicher Anstieg gegenüber 4,7 Prozent bei den letzten Kommunalwahlen. Die Grünen verzeichnen einen Rückgang von 17,3 Prozent zu den Kommunalwahlen 2020 auf aktuell zwölf Prozent, die SPD liegt bei sechs Prozent nach 13,7 Prozent vor sechs Jahren.
CSU-Chef Markus Söder betont wiederholt die kategorische Ablehnung jeder Zusammenarbeit mit der AfD. Die Kommunalwahlen in Bayern gelten als wichtiger Stimmungstest, knapp 13 Monate nach der Bundestagswahl 2025.
Herausforderungen bei der Kandidatensuche und Frauenanteil
Parteien und Wählergruppen kämpfen mit der Kandidatengewinnung. Politisch Engagierte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt, was die Bereitschaft zur Kandidatur sinken lässt. Zudem ist der Frauenanteil in kommunalen Mandaten weiterhin gering – in vielen Räten liegt er unter 30 Prozent. Initiativen wie "FidiP – Frauen in die Politik" versuchen, mehr Kandidatinnen zu gewinnen.
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unterstützt die Wahlen mit Bildungsmaterialien und einem Podcast "Zeit für Politik". Sie betont die grundlegende Bedeutung der Kommunalwahlen für die kommunale Selbstverwaltung und den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger.
Kommunalwahlen: Wichtige Termine im Überblick
- 9.-25. Dezember 2025: Bekanntmachung Wahlleiter, Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- 8. Januar 2026, 18 Uhr: Fristende Einreichung Wahlvorschläge
- 26. Januar 2026: Frühester Versand Wahlbenachrichtigungen
- Bis 3. Februar 2026: Bekanntmachung zugelassener Kandidatinnen und Kandidaten
- 16. Februar 2026: Frühester Versand Briefwahlunterlagen
- 6. März 2026, 15 Uhr: Ende reguläre Briefwahlfrist
- 8. März 2026, 8-18 Uhr: Wahltag
- 22. März 2026: Stichwahlen (falls erforderlich)
Nicht in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen finden Bürgermeister- und Landratswahlen statt. In Kommunen, deren Amtszeit aufgrund vorzeitiger Nachfolgewahlen zeitversetzt verläuft, entfällt die Wahl dieser Positionen am 8. März. Dies betrifft unter anderem die kreisfreien Städte Memmingen, Ingolstadt und Würzburg sowie mehrere Landkreise. Eine vollständige Liste der bayerischen Kommunen ohne Bürgermeister- und Landratswahl 2026 finden Sie hier:
Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Die Wahlergebnisse für die Bürgermeister- und Landratswahlen stehen in der Regel am Wahlabend fest. Die Auszählung der Gemeinde-, Stadt- und Kreistagswahlen kann aufgrund des komplexen Wahlsystems mit Kumulieren und Panaschieren mehrere Tage dauern.


