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  4. Verordnungen, Pflichten: Das ändert sich 2026
Was sich 2026 im deutschen Paragrafendschungel ändert.
Was sich 2026 für die Kommunen an Vorgaben und gesetzlichen Regelungen ändert.
© 123rf

Verwaltung

Verordnungen, Pflichten: Das ändert sich 2026

von Annette Lübbers
Reporterin
8. Januar 2026
Bürgergeld, Mobilität, Ganztag und mehr – welche neuen Gesetze und Pflichten jetzt auf Kommunen zukommen. Ein Überblick über wichtige Gesetze, Regelungen und Vorschriften, die sich 2026 in Deutschland ändern bzw. neu in Kraft treten.

Ein "Herbst der Reformen" war angekündigt, bislang lässt dieser noch auf sich warten. Allerdings gibt es ab Januar 2026 bereits einige Änderungen im Reich der Paragraphen, die wichtige Bereiche kommunalen Handels berühren oder berühren könnten: Mindestlohn, Rechengrößen, Bürgergeld, Mobilität, Aufenthaltsrecht, Kinderbetreuung, Wehrpflicht und der Umgang mit Pflanzenschutz.   

Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026

Jedes Jahr werden die maßgeblichen Rechengrößen festgesetzt, dazu gehören etwa Beitrags- und Versicherungspflichtgrenzen. Beide Zahlen sind relevant für die kommunale Personalplanung, für Beitragserhebungen und Haushaltsschätzungen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark, heißt es im Ministerium. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Rechengrößen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zur Verfügung.

Das Bürgergeld wird reformiert

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 wird sich das bisherige Bürgergeld nun „Grundsicherungsgeld“ nennen. Mit der Neuordnung gehen inhaltliche Verschärfungen einher. Beachtet werden müssen die neuen Richtlinien von kommunalen Jobcentern sowie den Sozialverwaltungen. Es geht um Sanktionen, Leistungsberechnungen und Verwaltung. Mit der Neuformulierung soll der Fokus wieder auf schnellere Jobvermittlung richten. Was die Regierung im Einzelnen plant, können Sie hier nachlesen. 

Was sich in Sachen Mobilität, Verkehr & Fahrerlaubnis ändert

  • Kartenführerscheine aus den Jahren 1999–2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden; sonst droht ein Verwarnungsgeld. Kommunale Straßenverkehrsbehörden sind dafür zuständig.  
  • Der digitale Führerschein wird bis Ende 2026 verfügbar. Kommunale IT-Dienstleister sollten das auf dem Schirm haben.
  • Tachograph-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge (EU): Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen unterliegen ab 1. Juli 2026 einer Tachograph-Pflicht im grenzüberschreitenden Verkehr. Eine relevante Änderung für die kommunale Logistik.

Arbeitgeberpflichten zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht

Neue Informationspflicht für Arbeitgeber (Residence Act): Ab 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber, also auch die Kommunen, Beschäftigte aus Drittstaaten bei ihrer Arbeitsaufnahme über ihr Recht auf arbeits- und sozialrechtliche Beratung informieren. 

Was Kommunen im Jahr 2026 an neuen Vorgaben auf dem Schirm haben müssen.

 

Bildung & Kinderbetreuung

Ab Schuljahr 2026/27 erhalten Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ein wichtiger Faktor für die für kommunale Schul- und Betreuungsplanung, die dafür notwendige Infrastruktur- und für den Personalbedarf in den Schulen. Dazu heißt es im Ministerium: "Am 3. Dezember hat das Bundeskabinett den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten, bis im Schuljahr 2029/2030 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben."

Gesetzlicher Mindestlohn

  • Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 € monatlich erhöht. Kommunale Arbeitgeber müssen sich natürlich ebenfalls daran halten. Damit verändern sich auch die Beschäftigungsschlüssel im Bereich öffentliche Aufgaben und Haushaltsplanung aus. Für Auszubildende bei den Kommunen gelten ab Januar 2026 ebenfalls neue Mindestvergütungen, die natürlich Einfluss auf die kommunalen Budgets haben:
  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Die entsprechende Pressemitteilung des Bundes finden Sie hier.

Bundeswehr, Wehrdienst & Sicherheit

Ab Januar 2026 werden Pläne zur freiwilligen Militärdienstleistung umgesetzt, inklusive der Befragung junger Erwachsener. Grundlage dafür ist das auch im Bundesrat verabschiedete "Wehrdienst-Modernisierungsgesetz". Das sind die aktuellen Fakten: "Zunächst sollen ab 2026 alle 18-jährigen Frauen und Männer einen Fragebogen ausfüllen, um die Motivation und Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr zu erfragen. Die Männer müssen den Fragebogen beantworten, für die Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Bei allen Interessierten wird die Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr anschließend in einem Assessment festgestellt." Und weiter heißt es von Seiten der Bundesregierung: "Ab dem 1. Juli 2027 werden Männer vom Geburtsjahrgang 2008 an verpflichtend gemustert. Auf Basis der Fragebögen und der Musterungsergebnisse kann die Bundeswehr im Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen." Wichtig für Kommunen: Sie könnten in die Erhebungen und Beratungen mit eingebunden werden.

Aktuelle Anpassungen durch EU-Recht

Pflanzenschutz-Aufzeichnungen müssen ab Januar 2026 sofort elektronisch geführt werden. Das entspricht einer neuen EU-Vorgabe. Davon betroffen sind auch Agrar- und Umweltämter in den Kommunen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat hier zusammengefasst, was auch die Ämter ab sofort beachten müssen.

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