Zensus
Um die Ergebnisse des Zensus gibt es massiven Streit.
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Finanzen

Zensus-Statistik mit politischer Sprengkraft

Zensus-Ärger gibt es vielerorts. Doch im Kreis Ludwigsburg geht es um einen besonderen Vorwurf – und um Millionen Euro für die betroffenen Kommunen. Landrat und Bürgermeister fordern eine politische Lösung.

Der Ton im Landratsamt des baden-württembergischen Landkreises Ludwigsburg ist ungewöhnlich scharf geworden. Was sonst nach nüchterner Statistik klingt, ist hier zur handfesten politischen Auseinandersetzung geworden. Der Zensus 2022 hat dem Kreis und 35 seiner Kommunen rund 20.000 Einwohner weniger beschert – mit drastischen Folgen für die kommunalen Finanzen. Landrat Dietmar Allgaier wirft dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Fehler vor, die den betroffenen Kommunen im Landkreis nun teuer zu stehen kommen.  Es geht um über 800 Fälle, deren Prüfung nicht abgeschlossen seien. Trotzdem sei die Zensus-Erhebungsstelle geschlossen worden und man habe die Unterlagen vernichtet. 

Zensus bringt vielerorts Einwohnerverluste

Der Zensus ist die bundesweite Volkszählung, zuletzt durchgeführt auf Grundlage des Zensusgesetzes 2022. Stichtag war der 15. Mai 2022, veröffentlicht wurden die Ergebnisse im Juni 2024. Anders als frühere Totalerhebungen ist er heute registergestützt: Melderegisterdaten werden mit Stichprobenbefragungen kombiniert. Die Ergebnisse sind nicht nur statistische Größe, sie wirken sich in der Praxis finanziell auf die Kommunen aus.  Denn die amtlich festgestellten Einwohnerzahlen sind die Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich. Seit 2025 fließen die neuen Zahlen ein, ab 2026 sind sie allein maßgeblich. Weniger Einwohner bedeuten also weniger Schlüsselzuweisungen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben Widerspruch gegen die Ergebnisse eingelegt, viele zogen dagegen vor Gericht.

Zensus-Erhebungsstelle geschlossen 

Im Landkreis Ludwigsburg war die Zensus-Erhebungsstelle für 35 der 39 Kreiskommunen zuständig. Die Mitarbeiter saßen laut Landrat im Landratsamt in einem abgeschotteten Bereich. Die fachliche Aufsicht lag nicht beim Landratsamt, sondern beim Statistischen Landesamt.  Ein Prüffall entsteht, wenn bei einer im Rahmen der Stichprobe erhobenen Adresse Unstimmigkeiten auftreten. Dann muss nachermittelt werden. Nach Darstellung des Landrats habe das Statistische Landesamt gewusst, dass mehr als 800 Fälle nicht abgeschlossen waren – dennoch sei die Erhebungsstelle geschlossen und die Daten vernichtet worden. Der Landkreis habe von alledem erst erfahren, als es zu spät gewesen sei. Hinter einem Prüffall verberge sich eine Anschrift, oft handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohnungen.

Landkreis Ludwigsburg: pro Jahr rund 12 Millionen Euro Verlust

Die finanziellen Folgen sind gravierend. Ab 2026 rechnet der Kreis mit einem jährlichen Verlust von rund zwölf Millionen Euro. Für die 35 betroffenen Kommunen summiert sich der Schaden auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Die Zuweisungen des Landes bemessen sich nach der Einwohnerzahl laut Zensus – und die ist nun deutlich niedriger.

Ditzingen rechnet mit über 5 Millionen Euro Minus

Besonders hart trifft es die Städte. In Ditzingen etwa offenbarten eigene Überprüfungen des Melderegisters – etwa über Abfallgebühren oder Wahlbenachrichtigungen – erhebliche Diskrepanzen. Von 240 gezählten Adressen galten 13,2 Prozent als Prüffälle. Oberbürgermeister Michael Makurath - er ist auch Vize-Präsident des Städtetages Baden-Württembergs - spricht von einem jährlichen Minus von über fünf Millionen Euro. „Wir können die fehlenden fünf Millionen Euro nach menschlichem Ermessen gar nicht einsparen“, so Makurath.

Kommunen legen Widerspruch gegen Zensus-Ergebnis ein

Die meisten Kommunen haben Widerspruch gegen die Feststellungsbescheide eingelegt. Doch bislang ohne Erfolg. Nach Darstellung des Landrats sind alle Versuche, eine Korrektur im Einvernehmen zu erreichen, am Widerstand des Statistischen Landesamtes gescheitert. Den Kommunen sei sogar empfohlen worden, ihre Widersprüche zurückzuziehen. „Ich habe den Eindruck, dass man sich inhaltlich überhaupt nicht mit unseren Einwänden auseinandergesetzt hat“, so der Landrat.

Landesamt weit Vorwürfe zurück

Das Statistische Landesamt hingegen verweist laut Bietigheimer Zeitung darauf, dass das Verfahren bundesrechtlich geregelt sei und die Ergebnisse nach einheitlichen Standards zustande gekommen seien. Datenschutzrechtliche Vorgaben schränkten zudem die Möglichkeit ein, Einzelfälle offenzulegen. Die erhobenen Daten seien nach den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und – wo vorgeschrieben – gelöscht worden.

Der Konflikt ist inzwischen politisch. Landrat Allgaier betont, er habe sich mehrfach an das Finanzministerium gewandt und einen runden Tisch gefordert. Dieser soll nun unter Moderation des Ministeriums stattfinden. Ziel ist es, eine Bereitschaft zur Überprüfung der Ergebnisse zu erreichen. „Wenn es keine politische Lösung gibt, werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“, kündigt der Landrat an. Man erwarte, dass über die Widersprüche nicht entschieden werde, bevor die Gespräche abgeschlossen sind. Sollte es keine politische Lösung geben, bleibe nur der Weg über eine Klage.

Was können Kommunen tun, wenn die Widersprüche scheitern?

Der Potsdamer Verwaltungsrechtler Matthias Dombert hat in zwei Gast-Beiträgen für Kommunal die Lage eingeordnet – und seine Analyse ist klar: Die Zensuszahlen sind nicht sakrosankt. Der Jurist beschreibt den Ablauf wie ein Drama in drei Akten. Im ersten Akt werden die Einwohnerzahlen veröffentlicht – auf Grundlage der registergestützten Erhebung und der Stichproben. Viele Kommunen stellen fest, dass die Ergebnisse deutlich von ihren Melderegistern abweichen.

Im zweiten Akt schlägt die finanzielle Realität zu. Denn maßgeblich für den Finanzausgleich ist die Einwohnerzahl zum 30. Juni des Vorjahres. Wenn der Zensus weniger Einwohner ausweist, bedeutet das automatisch weniger Geld. Die Kürzungen wirken kraft Gesetzes sofort – während Rechtsmittel Jahre dauern können.

Doch damit sei das letzte Wort nicht gesprochen. Dombert betont: "Der Landesgesetzgeber darf die Zensusergebnisse nicht ungeprüft eins zu eins in den Finanzausgleich übernehmen. Er unterliegt besonderen Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Validität der Daten." Das Bundesverfassungsgericht habe bereits zum Zensus 2011 klargestellt, dass der Landesgesetzgeber Zweifeln an der Genauigkeit der Einwohnerermittlung begegnen müsse, wenn diese Zahlen Grundlage der kommunalen Finanzausstattung werden.

Zensus als Fall für Verfassungsgerichte

Der Kern sei verfassungsrechtlich: Gemeinden haben einen Anspruch auf eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Wenn die Einwohnerzahlen fehlerhaft ermittelt wurden und dadurch Mittel gekürzt werden, kann dies eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie bedeuten. Allerdings werde dies ohne Gerichte nicht zu klären sein. Verfassungsgerichte müssten letztlich entscheiden, ob ein Land gegen seine Pflicht zur realitätsgerechten Ermittlung des einwohnerbezogenen Finanzbedarfs verstoßen hat.

Gleichzeitig weist der Fachanwalt auf die praktischen Hürden hin. Akteneinsicht sei wegen des Datenschutzes beschränkt. Erhebungsbögen werden gelöscht. Gemeinden hätten keinen einklagbaren Anspruch auf die „richtige“ Einwohnerzahl, sondern müssen konkret darlegen, gegen welche gesetzlichen Vorgaben bei der Berechnung verstoßen wurde. Pauschale Hinweise auf höhere Melderegisterzahlen reichten nicht .

Die Erklärung des Landrats finden Sie hier.

Die beiden juristischen Gastbeiträge zum Zensus: