Krankenhausflur
In Kliniken soll in nächsten Tagen gestreikt werden.
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Warnstreiks

Tarifverhandlungen 2026: Alle Fragen, alle Antworten

Warnstreiks gehen weiter: Aktionen in Verwaltungen und Kliniken sind angekündigt. Kommunen sind indirekt betroffen. Fragen und Antworten im KOMMUNAL-Überblick: Was die Gewerkschaften fordern und die Arbeitgeber bisher anbieten. Ein Überblick.

Worum geht es bei den Tarifverhandlungen 2026?

Bei den Tarifverhandlungen 2026 geht es um mehr Geld und um die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Länder. Verhandelt wird über einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L. Die bisherige Vereinbarung ist Ende 2025 ausgelaufen.

Wer sitzt am Verhandlungstisch?

Am Tisch sitzen die Gewerkschaften ver.di, GEW sowie der dbb beamtenbund und tarifunion und auf Arbeitgeberseite die Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Für wen verhandeln die Gewerkschaften? 

Vom TV-L sind rund 2,6 Millionen Beschäftigte der Länder betroffen. Etwa die Hälfte von ihnen arbeitet im Bildungsbereich, unter anderem an Schulen, Hochschulen und landeseigenen Kitas. Dazu zählen rund 245.000 angestellte Lehrkräfte sowie etwa 684.000 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, für die das Tarifergebnis in der Regel zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen werden soll. Weitere große Beschäftigtengruppen sind Mitarbeitende in der Landesverwaltung, in Universitätskliniken sowie im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder.

Im Organisationsbereich der GEW wird unter anderem für Lehrkräfte, pädagogisches Personal an Schulen, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder, Hochschullehrende sowie für wissenschaftliche und studentische Beschäftigte verhandelt. Die Verhandlungsführung für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes liegt bei ver.di.

Was fordern die Gewerkschaften?

Die Gewerkschaften fordern eine Entgelterhöhung von sieben Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich für Tarifbeschäftigte. Zusätzlich verlangen sie höhere Zuschläge, etwa für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit, sowie eine deutliche Erhöhung der Ausbildungs- und Studienvergütungen für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten.

Ein zentraler Punkt der Forderungen sind tarifliche Regelungen für studentische Beschäftigte an Hochschule,  vor allem mit Blick auf Mindestvertragslaufzeiten, verlässliche Arbeitszeiten und eine einheitliche Bezahlung. Darüber hinaus verlangen die Gewerkschaften strukturelle Verbesserungen im Länderbereich, etwa bei der Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost- und Westdeutschland sowie Maßnahmen zur Entlastung angesichts von Personalmangel und hoher Arbeitsbelastung.

Die Laufzeit eines neuen Tarifvertrags soll aus Sicht der Gewerkschaften in der Regel zwölf Monate betragen und damit Planungssicherheit bis 2027 schaffen.

Wie ist die Position der Arbeitgeber?

Die Länder stellen Entgelterhöhungen grundsätzlich in Aussicht, allerdings nur moderat. Die Steigerungen sollen nicht auf einmal kommen, sondern in mehreren Stufen. Zudem sollen sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, deutlich über ein Jahr hinaus. In den Gesprächen war von Laufzeiten bis 2027 oder 2028 die Rede.

Eine feste prozentuale Erhöhung oder einen Mindestbetrag nannten die Arbeitgeber nicht. Auch zu Zuschlägen, Arbeitszeitfragen oder zur Situation studentischer Beschäftigter machten sie keine verbindlichen Zusagen. Strukturfragen, etwa zur Entlastung oder zur Angleichung Ost und West, blieben offen.

Aus Sicht der Länder sollen die Erhöhungen über dem künftigen Inflationsniveau liegen, aber die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre nicht vollständig ausgleichen. Genau das kritisieren die Gewerkschaften. Sie bemängeln, dass die Eckpunkte zu unkonkret seien und keine echte Verhandlungsgrundlage darstellten.

Wie ist der Stand der Verhandlungen?

Die zweite Tarifrunde im Januar 2026 blieb ohne Ergebnis. Die Arbeitgeberseite legte kein konkretes Angebot vor, sondern stellte lediglich sogenannte Eckpunkte in Aussicht. Diese sahen nach Angaben der TdL moderate Entgelterhöhungen in mehreren Stufen vor, die sich über einen längeren Zeitraum bis 2028 erstrecken könnten. Die Gewerkschaften kritisierten dies als unzureichend und verwiesen darauf, dass damit weder die Inflationsverluste der vergangenen Jahre ausgeglichen noch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes spürbar verbessert würde.

Wann wird weiterverhandelt?

Die nächsten Verhandlungsrunden sind für den Zeitraum vom 11. bis 13. Februar 2026 in Potsdam angesetzt. Ziel ist es, noch vor dem Frühjahr zu einer Einigung zu kommen. Der offizielle Verhandlungsauftakt fand am 3. Dezember 2025 in Berlin statt, die zweite Runde folgte am 15. und 16. Januar 2026 in Potsdam.

Wo wurde bisher gestreikt?

Im Zuge der stockenden Verhandlungen haben die Gewerkschaften zu Warnstreiks aufgerufen. Am 2. Februar kam es nahezu bundesweit zu Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Personennahverkehr, wodurch Busse und Bahnen vielerorts stillstanden. In Niedersachsen galt zu diesem Zeitpunkt eine Friedenspflicht, da dort parallel regionale Verhandlungen liefen. Auch Kitas, Verwaltungen und Hochschulen waren an einzelnen Tagen von Warnstreiks betroffen. 

Wann und wo wird wieder gestreikt?

In den kommenden Tagen weitet ver.di die Warnstreiks deutlich aus. Am 4. Februar soll es in Nordrhein-Westfalen zu einem ganztägigen Ausstand im öffentlichen Dienst der Länder kommen. Betroffen sind unter anderem Hochschulen, Landesverwaltung, Justiz sowie die sechs Universitätskliniken in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. In den Kliniken gelten Notdienstvereinbarungen. Begleitet werden die Aktionen von Kundgebungen und Demonstrationen in mehreren Städten, darunter Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster und Siegen.

Auch im Norden wird gestreikt. In Hamburg ruft ver.di vom 2. bis 5. Februar Beschäftigte aus Bezirksämtern, Landes- und Fachbehörden, Schulen, Feuerwehr, Hochschulen und Landesbetrieben zum Ausstand auf. Am 5. Februar ist eine zentrale Kundgebung geplant. Parallel dazu werden die Warnstreiks an den Universitätskliniken in Kiel vom 2. bis 4. Februar sowie in Rostock und Greifswald vom 3. bis 6. Februar intensiviert. Ob die Beschäftigten der Universitätsklinik Greifswald streiken dürfen, will das zuständige Arbeitsgericht Stralsund am 4. Februar entscheiden. Die Klinik vertritt die Ansicht, dass der Streik unverhältnismäßig ist. Der Gang zum Gericht sei mit dem Klinikum Rostock abgestimmt, heißt es in einer Erklärung.

Die Arbeitsniederlegungen sind dort gezielt auf wirtschaftlich relevante Bereiche ausgerichtet, etwa OP-Pflege, Anästhesie und Versorgungsdienste. Notdienste sind nach Angaben der Gewerkschaft sichergestellt. Auch Beschäftigte der Autobahn GmbH beteiligen sich an den Aktionen.

Welche Bedeutung haben die Tarifverhandlungen für Kommunen?

Auch wenn die Tarifverhandlungen den öffentlichen Dienst der Länder betreffen, haben sie Auswirkungen auf die Kommunen. Abschlüsse im TV-L gelten als Maßstab für spätere TVöD-Runden und prägen die Erwartungen der Gewerkschaften.

Dazu kommt: Steigende Einkommen der Beschäftigen im Länderbereich erhöhen den Druck auf Kommunen, nachzuziehen, um im Wettbewerb um Fachkräfte nicht zurückzufallen – besonders im Bildungs- und Sozialbereich. Gleichzeitig verschärfen höhere Personalkosten die ohnehin angespannte Haushaltslage vieler Städte und Gemeinden und verstärken die Debatte um eine auskömmliche kommunale Finanzierung.

Welche Auswirkung haben die Warnstreiks?

Arbeitskämpfe im Länderbereich, etwa an Hochschulen, Kliniken oder im öffentlichen Nahverkehr, haben +unmittelbare Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen. Ausfälle bei Kitas, Verkehr oder medizinischer Versorgung erhöhen den Handlungs- und Kommunikationsdruck auf kommunale Verwaltungen, selbst wenn diese formal nicht Tarifpartei sind.