
Kommunen und Bund
Tarifverhandlungen 2025 im öffentlichen Dienst: Alle Fragen und Antworten
Aktualisiert am 18.Februar 2025
Die Gewerkschaften fordern für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mehr Geld, mehr Freizeit und mehr Spielraum im Umgang mit Überstunden. Sie argumentieren in den Tarifverhandlungen 2025 um den TVÖD auch damit, dass der öffentliche Dienst attraktiver werden muss. Nur so könne verhindert werden, dass Beschäftigte in die Wirtschaft abwandern und sich die gesuchten Fachkräfte nicht finden lassen. Schon jetzt sind rund 500.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt. Prognosen zufolge wird sich diese Situation in den nächsten Jahren drastisch verschärfen.
Wen betreffen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst?
Es geht um die künftige Bezahlung und mehr Freizeit von rund 2,6 Millionen Beschäftigten von Kommunen und rund 132.000 Beschäftigten des Bundes.
Wer sind die Verhandlungspartner?
Am Verhandlungstisch sitzen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, sowie auf der anderen Seite die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.
Was fordern die Gewerkschaften?
Ver.di und der Beamtenbund verlangen acht Prozent mehr Lohn - mindestens aber 350 Euro mehr im Monat. Zudem soll es höhere Zuschläge für besonders belastende Arbeit geben. Das betrifft Beschäftigte im Gesundheitsbereich mit Wechselschichten. Auszubildende sollen monatlich 200 Euro mehr erhalten. Außerdem wollen die Gewerkschaften pro Jahr drei zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten erreichen, wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, soll vier freie Tage bekommen. Eine weitere Forderung: persönliche Arbeitszeitkonten. Die Beschäftigten sollen Entgeltbestandteile ansparen können. Sie könnten dann selbst entscheiden, ob sie sich die Überstunden auszahlen lassen oder diese für zusätzliche Freizeit nutzen wollen.
Was sagen die kommunalen Arbeitgeber zu den Forderungen der Gewerkschaften?
Die Präsidentin und Verhandlungsführerin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Karin Welge, plädiert für „Lösungen mit Augenmaß“. Die finanzielle Situation der Kommunen sei mehr als ernst. „Die historische Verschuldung von 160 Milliarden Euro setzt uns klare Grenzen“, so Welge, die in Gelsenkirchen Oberbürgermeisterin ist. „Bei rund 2 Prozent Inflation und stagnierender Wirtschaft wirken Entgeltforderungen von 8 Prozent geradezu realitätsfern. Zumal sie sich wegen des geforderten Mindestbeitrags von 350 Euro für die Kommunen auf 10 Prozent summieren.“
Allein die Entgeltforderungen und die drei zusätzlichen freien Tage würden für die kommunalen Arbeitgeber Zusatzkosten von insgesamt 14,88 Milliarden Euro bedeuten. Welge weist vor allem auch die Forderung nach weiteren drei freien Tagen und einem Langzeitkonto zurück. Die Folgen wären zwangsläufig spürbare Einschränkungen bei den Dienstleistungen für Bürger und Bürgerinnen. So müssten dann Kitas ihre Öffnungszeiten einschränken und länger schließen. Auch beim Bürgerservice in den Rathäusern fehle dann das dringend benötigte Personal. Mehr Informationen.
Was sagt der Bund zu den Forderungen bei den Tarifverhandlungen?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Verhandlungsführerin des Bundes, verspricht faire Verhandlungen, verweist aber auch auf die angespannte Haushaltslage. Die Erhöhung der Entgelte im Volumen von 8 Prozent, aber mindestens monatlich 350 Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten, bedeuteten je nach Entgeltgruppe und Laufbahnstufe eine Erhöhung von bis zu 14,9 Prozent, die durchschnittliche Steigerung läge bei 9,5 Prozent. Setzten sich die Gewerkschaften mit ihren Entgeltforderungen durch, würde das für den Bund Mehrkosten von 1,7 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Würden Beamte und Beamtinnen, Richterinnen und Richter, Soldaten und Soldatinnen sowie Versorgungsempfänger im Ruhestand berücksichtigt, müsste der Bund rund 4,4 Milliarden Euro mehr pro Jahr aufwenden.
Gilt ein Tarifabschluss auch für Beamte?
Auf Beamtinnen und Beamte wird der Tarifabschluss üblicherweise im Nachhinein übertragen.
Was genau ist der TVÖD?
Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und hat den Bundes-Angestelltentarifvertrag für Angestellte und die entsprechenden Manteltarifverträge für Arbeiter abgelöst. Der TVöD enthält unter anderem Regelungen über die Arbeitszeit, das Entgelt, den Urlaub, die Befristung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie ist der Zeitplan der Tarifverhandlungen?
Drei Tarifrunden sind geplant. Die erste Runde in den Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist am Freitag, 24. Januar, ohne Ergebnis geblieben. Inzwischen gingen die Gespräche in die zweite Runde. Am 17. Februar konnten keine Ergebnisse erzielt werden, am 18. Februar wird in Potsdam weiterverhandelt. Eine dritte Verhandlungsrunde ist für den 14. bis 16. März 2025 geplant.
Wird es Streiks geben?
Während der Verhandlungen ohne zufriedenstellendes Ergebnis ist mit Warnstreiks zu rechnen, haben die Gewerkschaften angekündigt. Verdi hat zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst aufgerufen. Vielerorts bleiben Kitas und Schwimmbäder und Bürgerämter nur eingeschränkt geöffnet - und der Müll wird nicht abgeholt.
Eine Übersicht über die Tarifverhandlungen 2025 für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, erstellt vom Bundesinnenministerium, als PDF zum Herunterladen: